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22.11.2007 18:51 #1Administrator












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Online-Widerrufsbelehrung bald auf vier Seiten?
Nachdem die im Jahr 2002 eingeführte und zwei Jahre später überarbeitete Muster-Widerrufsbelehrung für den Internet-Handel sowohl von Seiten der Verbraucher als auch von den Händlern immer wieder auf Kritik stieß, hat das Bundesjustizministerium jetzt einen neuen Entwurf für die Neufassung der Musterbelehrungen vorgelegt. Allerdings soll der neue Mustertext rund vier DIN-A4-Seiten lang und aufgrund zahlreicher ungeklärter Fragen weiterhin von Gerichten angreifbar sein, sagt Carsten Föhlisch, Justiziar von Trusted Shops.
Verbraucherschutz
Aufgabe einer neuen Muster-Widerrufsbelehrung ist einerseits, die Verbraucher über ihre Rechte zu informieren, anderseits den Händlern im Fernabsatz Rechtssicherheit zu bieten und vor Abmahnungen zu schützen. Gerade in jüngster Zeit hatten etliche Gerichte das amtlich vorgesehene Muster für nicht rechtskonform erklärt. In der Folge wurden viele Onlineshops wegen einer angeblich mangelhaften Widerrufsbelehrung kostenpflichtig abgemahnt.
Belehrung ist zu lang
Obwohl das Bundesjustizministerium die Vorschläge der Brache, darunter auch die der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), in dem neuen Entwurf weitgehend umgesetzt hat, gibt es erneut Kritik. So sollen die Händler verpflichtet werden, alle Paragraphen im genauen Wortlaut wiederzugeben. "Etwa vier DIN-A4-Seiten lange Belehrungstexte sind für Unternehmer nicht praktikabel und für die Verbraucher intransparent", betont Föhlisch. Ein weiterer Kritikpunkt sei die weiterhin fehlende Rechtssicherheit, weil die Belehrung erneut keinen Gesetzesrang hätte und Gerichte auch weiterhin Textbestandteile monieren könnten.
Keine EU-einheitliche Lösung
Anders als in den meisten anderen europäischen Staaten muss nach deutschem Recht schon im Vorfeld einer Bestellung auf Internetseiten über alle Details des Widerrufsrechtes informiert werden. So gelten beispielsweise für eBay-Powerseller die gleichen Gesetze wie für Finanzkonzerne. Diese Regelungen sollten nach Ansicht von Trusted Shops vereinfacht werden, um die Komplexität der Belehrung zu reduzieren.
Quelle: [Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen.]
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22.11.2007 18:51 # ADS
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