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17.01.2006 23:08 #1Administrator












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Simlock Nutzungsbedingungen +++ NEU +++
Hallo,
absofort muss sich jeder an diese Bedingungen halten, der einen Code zum entsperren bei uns anfordert. Neue Mitglieder aktzeptieren mit ihrer Anmeldung im Forum diese Nutzungsbedingungen automatisch!
Zusätzliche Nutzungsbedingungen für das Unlocken von Handys:
1. Es dürfen nur Handys entsperrt werden, die mind. 2 Jahre alt sind!
2. Der User darf nur einen Entsperr Code für ein Handy anfordern, wenn dieser auch der Eigentümer des Handys ist und er es rechtmäßig erworben hat.
3. Unter rechtmäßig versteht man z.B. den Kauf gegen Rechnung bei einem Händler, einer Vertragsverlängerung oder einer Schenkung.
4. Stammt das Handy aus einer Schenkung, so hat der neue Eigentümer zu gewährleisten, das dieses davor ebenfalls rechtmäßig erworben wurde.
5. Es ist erlaubt im Auftrag einer anderen Person einen Entsperr Code anzufordern, aber nur wenn diese Person die Vorrausstetzungen von Punkt 1-3 ebenfalls erfüllt.
6. Betreibern von Handy Shops, oder Personen die Handys weiterverkaufen ist es nicht erlaubt, Codes für das Entsperren eines Simlock Handys anzufordern!
7. Den übrigen Nutzern ist es strengstens untersagt, Handys zu entsperren und diese als neuwertiges Handy ohne Simlock mit Gewinnabsicht weiterzuveräußern!
8. Die Vergabe eines Entsperr Codes erfolgt im guten Gewissen und unter der Annahme, das der Anforderer des Codes nicht gegen die oben genannten Nutzungsbedinungen verstösst!
9. Verstößt ein Nutzer gegen die im Punk 1-8 geannten Nutzungsbedinungen haftet er im VOLLEN Umfang selbst gegen evtl. Ansprüche Dritter. Der Forenbertreiber behält sich außerdem vor, rechtlichen Schritten gegen den User einzuleiten.
Hintergrund:
Wir gehen somit größeren juristischen Problemen aus dem Weg, die es früher oder später beim Simlock entfernen geben würde. Wir haben wirklich keine Lust eine Abmahnung übere tausenden Euros zu bekommen, wenn wir diesen Service für euch sogar kostenlos anbieten! Im Falle einer Abmahnung müssten wir das Forum schließen und soweit wollen wir es sicher nicht kommen lassen!
Wir können ohne diese Bedingungen z.B. für das Entsperren von "Diebesgut" belangt werden, auch wenn dies nicht wissentlich passiert und mit diesen Nutzungsbedinungen sind wir aus dem "Schneider"....
Gruß Thomas
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17.01.2006 23:08 # ADS
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