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08.02.2006 17:06 #1Administrator












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Urteil: Prepaidguthaben darf nicht verfallen
Für Mobilfunkkunden, die mit einer aufladbaren Prepaid-Karte telefonieren, könnte schon bald eine entscheidende Hürde bei der Wahl ihres Anbieters genommen werden. Wie das Nachrichtenmagazin "Spiegel" unter Berufung auf das Landgericht München berichtet, könnte schon bald beschlossen werden, dass eingezahltes Gesprächsguthaben nicht mehr verfallen darf.
Rechtswidrige Klauseln
Die Richter untersagten einem Netzbetreiber die Anwendung einer Klausel, wonach ein Guthaben verfällt, wenn nicht innerhalb von 13 Monaten nach der ersten Aufladung der Prepaid-Karte eine weitere Aufladung erfolgt. In dem Urteil heißt es, der Kunde habe mit der Einzahlung des Guthabens eine Vorleistung erbracht. Da es dabei schließlich auch möglich sei, dass größere Guthaben von über 100 Euro verfallen, liege eine unangemessene Benachteiligung des Kunden vor.
Einspruch möglich
Weiterhin untersagte das Gericht eine Klausel, nach der mit Beendigung des Vertrages ein etwaiges Restguthaben auf dem Guthabenkonto verfällt. Diese Regelung erschwere die Kündigung des Vertrages unnötig und unzulässig. Schließlich darf das Mobilfunkunternehmen auch die Klausel, nach der für eine Sperre ein Entgelt gemäß der jeweils aktuellen Preisliste erhoben wird, nicht mehr verwenden. Diese Regelung könne bei der kundenfeindlichsten Auslegung als pauschalierter Schadensersatzanspruch gewertet werden. Das sei nicht erlaubt. Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.
Quelle:Onlinekosten.de
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08.02.2006 17:06 # ADS
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08.02.2006 17:14 #2Super-Moderator












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o2 prüft Urteil zu Verfall von Prepaid-Guthaben
So ganz sicher ist das nicht !
Werden wohl da wieder gegen klagen !
Bestimmungen seien "absolut marktüblich" das kann mann sehen wie mann will !
Der Mobilfunkanbieter o2 will das gestern bekannt gewordene Urteil des Landgericht München I prüfen. Das sagte eine o2-Sprecherin gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Das Landgericht hatte gestern den Verfall von Prepaid-Guthaben für Handys untersagt. Entsprechende Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Münchner Mobilfunk-Netzbetreibers o2 seien nicht zulässig, befand die 12. Zivilkammer in einem Grundsatzurteil und gab damit der Klage einer Verbraucherzentrale statt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde dies die Rechte von Millionen Handynutzern auch bei anderen Anbietern deutlich stärken.
Solche Bestimmungen zum Verfall der im Voraus vom Kunden bezahlten Prepaid-Guthaben nach einer bestimmten Frist seien "absolut marktüblich", betonte die o2-Sprecherin. o2 habe sie sogar erst als einer der letzten Anbieter eingeführt. Das Urteil habe derzeit noch keine Auswirkungen auf das laufende Geschäft und die Geschäftsbedingungen, weil es noch nicht rechtskräftig sei. Im konkreten Fall ging es um die Klausel, wonach ein Prepaid-Guthaben nach 365 Tagen verfällt, sofern das entsprechende Guthabenkonto nicht binnen eines Monats durch eine weitere Aufladung wieder nutzbar gemacht wird. In der Tat ist es so, dass auch die Guthaben bei den Netzbetreiber T-Mobile, Vodafone und E-Plus nach dieser Methode verfallen. Bemerkenswert ist hier easyMobile als Prepaid-Discounter. Hier verfällt das Guthaben nicht. Allerdings wird ein Umsatz von 6 Euro binnen drei Monaten erwartet, andernfalls wird dem Nutzer eine Administrationsgebühr von 1 Euro berechnet.
o2: Durch die Aufrechterhaltung von Verträgen entstehen Kosten
o2 hatte in dem Verfahren betont, dass durch die Aufrechterhaltung von Verträgen inaktiver Kunden wegen der Verwaltung der Guthaben erhebliche Kosten entstünden. Die Guthaben müssten registriert und auf Verlangen bis zum Ablauf der Verjährung ausbezahlt werden, dieser Aufwand sei unzumutbar. Auch sei oft nicht klar, wer überhaupt Einzahler des Guthabens sei, da gerade Prepaid-Handys oftmals nicht vom Erwerber, sondern von Dritten genutzt würden.
Das Gericht ließ diese Argumente aber nicht gelten. Der Kunde habe mit der Einzahlung des Guthabens eine Vorleistung erbracht. Die Verwaltung der Guthaben sei ein rein buchhalterischer Vorgang, der Verwaltungsaufwand sei dafür nicht unzumutbar hoch, befand die Kammer. Im Übrigen sei klar, dass das Guthaben an den Inhaber des Handys zurückzuzahlen sei. Da es auch möglich sei, dass größere Guthaben über 100 Euro verfallen, liege eine unangemessene Benachteiligung des Kunden vor. Die Klausel sei daher unwirksam und dürfe nicht mehr verwendet werden. Weiterhin untersagte das Gericht eine Klausel, nach der mit Beendigung des Vertrages ein etwaiges Restguthaben auf dem Guthabenkonto verfällt.
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20.02.2006 03:17 #3Anfänger

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Hi,
das wird ja wahrscheinlicgh noch dauern, bis sich da etwas tut. Aber wie soll es denn dann gehen? Ich habe gehört, daß man sich ein Restguthaben auf einer Prepaid-Karte bei T-Mobile auszahlen lassen kann? Oder ist das Quatsch? Geht das auch bei anderen Firmen?
Toll fände ich es wenn man Guthaben von einem Handy (oder eben einer Karte) auf ein anderes überweisen könnte, aber das geht wohl nicht wirklich, oder?
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20.02.2006 17:34 #4Super-Moderator












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ne geht nicht die schneiden sich ja selbst in fleisch dann das macht keiner!Toll fände ich es wenn man Guthaben von einem Handy (oder eben einer Karte) auf ein anderes überweisen könnte, aber das geht wohl nicht wirklich, oder?
bis jetzt habe ich nur gelesen das 02 dazu verdonnert wurde es aus zu zahlenhabe gehört, daß man sich ein Restguthaben auf einer Prepaid-Karte bei T-Mobile auszahlen lassen kann
ja die mühlen der gerichte drehen sich nicht sooooooooo schnelldas wird ja wahrscheinlicgh noch dauern, bis sich da etwas tut
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21.02.2006 00:10 #5surrenderGast
klar geht das
Zitat von matthias
bei t-mobile ab 20 euro
bei vodafone ab 40 euro
bei e-plus gar nicht
bei o2 gar nicht
ist unwahr, eine gutschrift wurde verbuchtbis jetzt habe ich nur gelesen das 02 dazu verdonnert wurde es aus zu zahlenhabe gehört, daß man sich ein Restguthaben auf einer Prepaid-Karte bei T-Mobile auszahlen lassen kann
nebenbei dürfend ei karten aber weiterhin verfallen
da guthaben erscheint beim nb auf lebenszeit als kundengutschrift
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myDealZ - Schnäppchen, Gutscheine und mehr (nicht nur Handys) - http://www.mydealz.de
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21.02.2006 16:52 #6Super-Moderator












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hm :shock: wieder ein stück schlauer
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21.02.2006 21:13 #7Anfänger
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Hmmmmmmmmh,
was bedeutet denn
"...guthaben erscheint beim nb auf lebenszeit als kundengutschrift..."??
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21.02.2006 21:49 #8surrenderGast
soll heissen, kauft der kudne eine neue karte oder macht einen vertrag, erhät er promt die gutschrift als guthaben
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21.02.2006 23:21 #9
Ich habe jetzt auch so nen scheiß mit E-Plus. Vom Kumpel mal ne Karte geschenkt bekommen ohne sie umschreiben zu lassen und vergessen aufzuladen. Promt war ein Tag später das Guthaben (über 20€) weg. Die bei der Hotline meinten es sei angeblich ein Abo aktiv - was aber nicht stimmt. Wie lange bleiben die Sim Karten dann noch aktiv? Meine war am 14.2.06 fällig und ist immer noch erreichbar.
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21.02.2006 23:26 #10surrenderGast
bis zum 14.05 sollte sie noch aktiv sein.
so lan´gsam müssen 5 € karten her...
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21.02.2006 23:36 #11
Wie sieht das eigentlich mit Überweisen aus? Wenn ich denen 5€ überweise, müssten sie die doch eigentlich gutschreiben, oder?
Zitat von mphones.de
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21.02.2006 23:39 #12surrenderGast
gute frage ob sie das amchen
kannst ja mal teten
einfach kundenummer und rufnummer in das bemerkungsfeld.
so funktioniert das zumindest bei verträgen
ist die frage wie lange sich das verlängern würde
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22.02.2006 11:27 #13Super-Moderator












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Ganz einfach mit Überweisungsträgern: Aufladung über 15 € oder 30 €.
Sie müssen nur noch den Betrag und Verwendungszweck (Ihre 11-stellige Rufnummer) eingetragen, die Bankverbindung hinzufügen und unterschreiben. Die Aufladung Ihres Free & Easy Guthabenkontos erfolgt innerhalb weniger Tage (ca. 3 bis 5, max. 10 Tage).
Bankverbindung:
Commerzbank Düsseldorf
BLZ 300 400 00
Kontonummer: 1 21 79 00 01
Empfänger: E-Plus Mobilfunk GmbH & Co.KG
Verwendungszweck: E-Plus Rufnummer z. B. 01771234567
Unser Tipp: Bitte denken Sie an die Überweisungsdauer. Achten Sie deshalb auf die Warnansage, und laden Sie Ihr Guthaben rechtzeitig auf.
Aufladebeträge
15 € 6 Monate
30 € 12 Monate
Weiter erreichbar
2 Monate
http://www.mobilfunk-talk.de/el/eplus/?e=http%3A%2F%2Fwww.eplus.de%2Fframe.asp%3Fgo%3D%2Ftarife%2F0%2F0_0%2F0_0.asp
glaube ich nicht da die mindestaufladung 15 euro ist !Wenn ich denen 5€ überweise, müssten sie die doch eigentlich gutschreiben, oder?
bei 5 euro könnnen die immer noch sagen das es ein zu hoher verwaltungsaufwand ist!
wie gesagt testen kannst du es jahr
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02.07.2006 19:37 #14Anfänger
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AW: Urteil: Prepaidguthaben darf nicht verfallen
doch 5 EUR aufladen müsste gehen.
Bei D2 gab es zu DM-Zeiten 5 DM Karten, die Du vom Shop bekommen hast, wenn Du als Kunde unzufrieden warst.
Wir hatten mal ne Callya Karte gekauft, wo die Nummer 2x vergeben war. Da der andere Besitzer die Karte länger hatte als wir, haben wir ne neue Nummer und 10 x 5 DM Karten zum Aufladen bekommen.
Das fand ich sehr kullant. Allerdings musste man im Shop auch gut pokern :-)) freiwillig geben die Mitarbeiter nur 2-3 Karten raus.
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24.08.2006 11:04 #15Administrator












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AW: Urteil: Prepaidguthaben darf nicht verfallen
Nach O2 darf nun auch bei Vodafone kein Prepaid Guthaben mehr verfallen
Näheres Infos gibts dazu hier Urteil: Vodafone Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen
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