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27.02.2008 13:16 #1Administrator












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Verfassungsgericht erlaubt Online-Durchsuchung in Ausnahmefällen
Die Überwachung von Computern verdächtiger Personen durch Spionageprogramme ist nicht per se verfassungswidrig. Zu diesem Urteil kam heute Morgen das Verfassungsgericht in Karlsruhe. Wie die Nachrichtenagentur AFP meldete, darf die Online-Durchsuchung allerdings nur dann eingesetzt werden, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates gefährdet sind. Außerdem müsste ein Richter zuvor die Genehmigung dazu erteilen.
NRW-Gesetz gekippt
Auslöser des Prozesses war ein NRW-Gesetz zur Online-Durchsuchung, gegen das Journalisten, Rechtsanwälte und Politiker geklagt hatten. Die Regelung erlaubte dem Verfassungsschutz des Bundeslandes bereits seit längerem die Überwachung der Internet-Kommunikation. Die Verfassungsrichter erklärten nun das Gesetz wegen zahlreicher Fehler für nichtig – dennoch soll die Möglichkeit zur Spionage bei den genannten schwerwiegenden Fällen weiterhin geben sein.
Das Urteil gilt als richtungsweisend für den Streit in der großen Koalition um die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geplanten Online-Durchsuchungen bei Terrorverdächtigen.
Im Laufe des Tages werden Stellungnahmen beider Koalitionsparteien erwartet.
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27.02.2008 13:16 # ADS
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29.02.2008 23:10 #2Administrator












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AW: Verfassungsgericht erlaubt Online-Durchsuchung in Ausnahmefällen
Online-Durchsuchungen überlasten Gerichte
Nach Einschätzung des Richterbundes und der Polizeigewerkschaft sind die Strafgerichte in Deutschland derzeit nicht in der Lage, die vom Bundesverfassungsgericht geforderten strengen Kontrollen bei Online-Durchsuchungen zu leisten. "Die Ermittlungsrichter sind schon heute teilweise bis an die Schmerzgrenze belastet", sagte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank. Deshalb sei es illusorisch zu glauben, dass sie künftig auch noch die riesigen Datenmengen sichten könnten, die bei Online-Durchsuchungen anfallen würden.
Strenge Auflagen beschlossen
Das Verfassungsgericht hatte am Mittwoch Online-Durchsuchungen nur unter strengen Auflagen erlaubt. Demnach muss ein Richter das Ausforschen der Computer von Verdächtigen genehmigen. Hinzu kommt, dass intime Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung möglichst nicht erhoben und auf keinen Fall verwertet werden dürfen. Auch dies muss ein Richter, Staatsanwalt oder anderer Beamten überwachen. "Wenn die Justiz das zusätzlich leisten soll, muss die Politik sie dazu auch in die Lage versetzen", forderte Frank in der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Derzeit würden in Deutschland aber 4.000 Richter und Staatsanwälte fehlen.
Es fehlt an Richtern
Ähnlich äußerte sich in der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg: "Wenn Gerichte bei Online-Durchsuchungen zur Kontrolle dazwischen geschaltet werden sollen, dann müssen dafür ausreichend Richter bereit gestellt werden." Allein im Fall der Sauerländer Terrorzelle seien Daten im Umfang von über 3.000 CDs gesichert worden. Dies könne unmöglich ein einziger Richter sichten. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, geht davon aus, dass Online-Durchsuchungen nur sehr selten angewandt
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