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29.02.2008 01:39 #1Administrator












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Urteil: Nutzer müssen WLAN verschlüsseln
Nutzer zur WLAN-Verschlüsselung verpflichtet
Wer sein privates Funknetzwerk nicht ausreichend absichert, haftet für Rechtsverstöße, die darüber verübt werden. Wenn Fremdsurfer illegale Webseiten aufrufen, beispielsweise mit rechtsradikalem Inhalt, oder Tauschbörsen nutzen, fällt der Schwarze Peter immer auf den Netzwerk-Eigentümer zurück. Dies bekräftigt ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Dabei schieben Sie Fremdsurfern mit wenigen Handgriffen schnell einen Riegel vor.
Im aktuellen Fall wehrte sich ein Computer-Nutzer gegen eine Klage wegen Urheberrechtsverletzungen. Über sein ungesichertes Netzwerk verbreiteten Unbekannte zahlreiche Musik- und Filmdateien in Tauschbörsen. Das OLG Düsseldorf wies den Einspruch mit einem für alle Netzwerk-Besitzer relevanten Urteil (Az. I-20 W 157/07) ab: Der Beklagte habe es versäumt, sein Netzwerk mit "zumutbaren Sicherungsmaßnahmen" gegen den Zugriff von Dritten abzuriegeln.
Hälfte aller deutschen Netzwerke nicht gesichert
Die Täter konnten sich über das ungesicherte WLAN "hinter seiner Person" verstecken und in dieser Anonymität ungestraft Urheberrechtsverletzungen zu begehen. Denn: Jedes Funknetzwerk ist nur mit einer einzigen Adresse im Internet angemeldet, egal, wie viele Rechner darin verbunden sind. Doch der Beklagte ist kein Einzelfall: Ein Feldversuch des Unternehmens Visukom Anfang September 2007 ermittelte, dass die Hälfte der deutschen WLANs ungesichert sind. Ein Großteil des Rests setzt auf die WEP-Verschlüsselung, doch die lässt sich in wenigen Sekunden knacken und sollte nicht mehr eingesetzt werden - auch im Hinblick auf das Düsseldorfer Urteil. Das Umstellen auf die sichere WPA-Methode ist kein Hexenwerk.
Quelle: [Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen.]Geändert von Webmaster (29.02.2008 um 01:40 Uhr)
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29.02.2008 01:39 # ADS
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29.02.2008 01:50 #2Administrator












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AW: Urteil: Nutzer müssen WLAN verschlüsseln
Sicher ???
Zitat von Webmaster
Auch diese Verschlüsselung kann von Profis schon geknackt werden, WPA2 gilt dagegen als so gut wie unknackbar.
Ganz OK finde ich das Urteil nicht! Wenn jemand den Schutz wie z.B. WEP verwendet und das Funknetzwerk wird geknackt dann muss er laut diesen Urteil evtl. auch für den Schaden aufkommen. Wäre ja so wie wenn jemand dein Auto knackt und verursacht mit diesem nen Unfall und du darfst zahlen.
Wenn nen Schutz verwendet wird, dann fände ich ne Bestrafung überzogen.
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