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31.07.2008 11:34 #1Administrator












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Internet-PCs: Anwalt gewinnt gegen GEZ vor Gericht
Nach dem Rauchverbot, gab es jetzt erneut ein interessantes Urteil, das das urspüngliche Gesetz erstmal gekippt hat. Damit zeigt sich wiedermal das nicht alle Gesetze wirklich "Rechtens" sind. Es muß nur ersteinmal jemand Mut haben dagegen zu klagen und schon gibt es vor Gericht eine andere Entscheidung. Ich hoffe das Urteil bleibt so bestehen, da ich auch davon betroffen bin und das ganze von Anfang an als "Abzocke" gegenüber Firmen und Selbstständigen gesehen habe.5,52 Euro – soviel verlangt seit 2007 die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) monatlich für den Besitz und Betrieb eines internetfähigen Rechners. Immerhin, so die Begründung, gelte ein PC heutzutage als "neuartiges Rundfunkempfangsgerät", als TV- und Radioersatz, der somit auch die Programme von ARD, ZDF und Konsorten wiedergeben kann. Die Chancen standen schlecht, sich gegen die Entscheidung auch nur ansatzweise zur Wehr zu setzen. Jetzt hat ein Rechtsanwalt den Schritt doch gewagt – und errang vor Gericht einen überraschenden Sieg.
GEZ macht keine Ausnahmen
Für seinen Kanzlei-Rechner muss der Jurist – jedenfalls vorläufig – keine Gebühren mehr zahlen. Anfang 2007 hatte er sich ihn gemeinsam mit einem DSL-Anschluss zur Erleichterung der Büroarbeit angeschafft. Brav meldete der Anwalt das neue Gerät bei der GEZ an, teilte aber gleichzeitig mit, dass er nicht daran denke, den PC zum Rundfunkempfang zu nutzen - es sei deshalb verfassungswidrig, ihn zu Rundfunkgebühren heranzuziehen. Die Gebührensammler beeindruckte das wenig: er sei zur Zahlung der 5,52 Euro wie alle anderen auch verpflichtet. Als ein Widerspruch nicht fruchtete, zog der Jurist vor Gericht.
Gegen die Informationsfreiheit
Das Verwaltungsgericht Koblenz urteilte im Sinne des Klägers (AZ 1 K 496/08.KO): Zwar könne er mit seinem PC per Internet Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten empfangen: Jedoch rechtfertige dies nicht ohne Weiteres die Gebührenerhebung. Herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte seien speziell für einen Hörfunk- oder Fernsehempfang ausgerichtet und würden nach der Lebenserfahrung zu diesem Zweck angeschafft. Anders verhalte es sich bei einem internetfähigen PC, der den Zugriff auf eine Fülle von Informationen ermögliche und in vielfacher Weise anderweitig genutzt werde. Eine Kanzlei sei kein typischer Ort des TV-Konsums, befanden die Richter. Außerdem gewährleiste das Grundrecht der Informationsfreiheit, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Durch die Einführung einer Rundfunkgebühr für einen Internet-PC würde eine staatliche Zugangshürde errichtet, die mit den Informationsquellen nichts zu tun habe und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz widerspreche. Ergo: Für seinen rein beruflich genutzten Rechner habe er keine Rundfunkgebühren zu entrichten.
PC-Besitzer sollten sich aber noch nicht zu früh freuen: Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen
Quelle: [Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen.]Geändert von Webmaster (31.07.2008 um 11:40 Uhr)
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31.07.2008 11:34 # ADS
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05.08.2008 17:06 #2Super-Moderator












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AW: Internet-PCs: Anwalt gewinnt gegen GEZ vor Gericht
Wahrscheinlich wird die GEZ-Gebühr für Computer vor dem Bundesverfassungsgericht landen, denn das Verwaltungsgericht Ansbach hat ein völlig gegensätzliches Urteil gefällt (Urteil vom 10. Juli 2008, Az: AN 5 K 08.00348).
Die Klage eines Rechtsanwalts gegen den Gebührenbescheid der GEZ in Höhe von 16,55€ plus Säumniszuschlag von 5,11€ wurde mit der Begründung abgewiesen, daß ein internetfähiger Computer ein neues Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags sei. Dabei spiele es ebenso, wie beim herkömmlichen Radio, keine Rolle, ob der Rechner zum Empfang von Rundfunksendungen tatsächlich benutzt wird. Die Gebührenpflicht ergibt sich alleine daraus, daß der Radioempfang möglich ist.
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