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26.08.2008 13:31 #1Neuling

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Stellungnahme O2 zur Abzocke mit versteckten Kosten
vielen Dank für Ihre E-Mail. Leider konnten wir Sie telefonisch nicht
erreichen.
Wir haben Ihre Daten überprüft. Unser Rechnungssystem hat die von Ihnen
beanstandeten Verbindungen korrekt ausgewiesen.
Gebühren fallen an, sobald eine Verbindung mit dem gewünschten
Teilnehmer zustande gekommen ist. Da sich die Gebührenhöhe durch die
Dauer der hergestellten Verbindung ergibt, spielt es für das
Rechnungssystem keine Rolle, ob Sie persönlich mit dem Teilnehmer
gesprochen haben oder ob sich die Mailbox oder ein Anrufbeantworter
eingeschaltet hat.
Nach den Festlegungen der ITU (International Telecommunication Union)
dürfen Anrufe dann berechnet werden, wenn eine Verbindung zustande
kommt. Dabei ist es unerheblich, ob diese mit einer Person entsteht oder
mit einer Applikation, die einen Dienst für den Kunden beinhaltet. Nur
die bekannte Ansage »Der gewünschte Teilnehmer ist vorübergehend nicht
erreichbar« oder ähnliche Ansagen müssen kostenfrei zur Verfügung
gestellt werden.
Auch wenn der Angerufene den Dienst »Anruf Info per SMS« aktiviert hat,
kommt eine Verbindung zustande obwohl der gewünschte Teilnehmer nicht
erreicht wurde. Dieser Dienst bietet für den Anrufer sowie für den
Angerufenen einen Mehrwert, da der entgangene Anruf auch ohne
Hinterlassen einer Nachricht auf dem Anrufbeantworter berichtet wird.
Insoweit steht der Dienst einer Mailbox in Funktion und Kosten gleich.
Da wir Sie als Kunden sehr schätzen, haben wir Ihrem Kundenkonto aus
Kulanz - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - den Betrag von 20 €
(brutto) gutgeschrieben.
Die Verrechnung der Gutschrift erfolgt automatisch mit dem Endbetrag der
aktuellen bzw. der nächsten Rechnung. Sie können diese Gutschrift auf
der zweiten Seite Ihrer Rechnung unter der Rubrik »Beträge aus dem
Vormonat« als »Kulanzgutschrift« nachvollziehen. Beachten Sie bitte
Folgendes: Sofern Ihre Rechnungsdaten bereits zum Druck weitergegeben
wurden, kann die Gutschrift in der kommenden Rechnung nicht mehr
ausgewiesen werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, wird die Gutschrift bereits
bei der Abbuchung berücksichtigt. Für den Fall, dass Sie Ihre
Rechnungsbeträge selbst überweisen und die Gutschrift auf Ihrer
kommenden Rechnung noch nicht ausgewiesen wird, bitten wir Sie, den
Betrag in Höhe von 20 € vom Rechnungsbetrag abzuziehen.
Freundliche Grüße
Ihr o2 Team
** 0,14 EUR/Min. aus dem Netz der T-Com, für Anrufe aus den
Mobilfunknetzen können abweichende Preise gelten
Telefónica o2 Germany GmbH & Co. OHG - Georg-Brauchle-Ring 23-25 - 80992
München - Deutschland - [Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen.]
Ust.-Id.-Nr. DE 811 889 638. Amtsgericht München HRA 70343.
Gesellschafter: Telefónica o2 Germany Management GmbH. Amtsgericht
München HRB 109061 und Telefónica o2 Germany Verwaltungs GmbH.
Amtsgericht München HRB 121389, beide ebenda.
Geschäftsführer beider Gesellschafter: Jaime Smith Basterra,
Vorsitzender.
Antonio Botas Banuelos. Andrea Folgueiras. André Krause. Lutz Schüler.
Carsten Wreth.
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26.08.2008 13:31 # ADS
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27.08.2008 10:22 #2Neuling

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AW: Stellungnahme O2 zur Abzocke mit versteckten Kosten
Nachtrag:
Unter "Applikation" kann dann wohl auch die berühmte Ansage "Der Teilnehmer ist vorübergehend nicht zu erreichen." verstanden werden, welche anspringt wenn der Angerufene gerade auf Klo sitzt und nicht an das Handy gehen kann. So eine Ansage hat natürlich einen extrem hohen Nutzfaktor für mich, wofür ich natürlich auch gerne bereit bin Geld zu bezahlen. Aber was soll's schließlich habe ich mich ja für diese Dienstleistung entschieden, ich hätte ja auch Nein sagen können, als ich damals gefragt worden bin. Gott sei Dank schiebt unser Gesetzgeber solchen Dienstleistungsanbietern immer schnell einen Riegel vor und verhindert somit schlimmeres…
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