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Thema: Nichterfüllung des Vetrages
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07.04.2009 09:58 #1Neuling
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Nichterfüllung des Vetrages
Hallo ihr Lieben,
Ich hatte vor ungefähr 2 Jahreb einen Eplus Vertrag abgeschlossen und nach einem Jahr schriftlich zum 01.04.09 gekündigt.
Kurz nach der Kündigung machte eplus mir ein angebot im eplus shop und somit verlängerte ich meinen Vetrag. Nun war seit dem 01.04.09 aber mein Handy gesperrt und wusste nicht warum. Also rief ich auf der hotline an mund erfuhr das mein vertrag ausgelaufen ist als ich ihnen aber erklärt habe das ich vor einem halben jahr meinen vetrag verlängert habe wurden sie natürlich hellhörig und sagten das sie sich bei mir melden.
Inzwischen konnte ich das handy 6 tage lang nicht nutzen und war auf teurere mittel angewiesen. Heute früh haben sie mir es auf einmal wieder freigeschalten als ob nichts gewesen wäre und angerufen haben die mich auch nicht. Jetzt ist meine Frage ob ich aus diesm vertrag raus komme oder eine Gutschrift bekomm wo mir natürlich aus dem vertrag kommen um einiges lieber wäre.
Eine andere Frage ist: Wollt dazu das samsung omnia haben und das gab es damals bei eplus nur mit 19€ handymiete jeden monat, da ich aber mittlerweile gemerkt hab das das omnia gar nichts für mich ist ob ich das so einfach zurück geben kann???????????
Liebe Grüße SarahGeändert von Webmaster (08.04.2009 um 12:19 Uhr)
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07.04.2009 09:58 # ADS
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07.04.2009 10:09 #2Super-Moderator












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AW: Nichterfüllung des Vetrages
Läuft der "neue Vertrag" denn ab 1.4. 09 jetzt rechtskräftig?
Wenn du allesw schritflich oder per Mail samt eienr Bestätigung von E Plus hast, würde ich E-Plus kontaktieren zwecks einer Kulanz Gutschrift wegen der 6 Fehltage.(Im shop oder per Mail)
Da Du den Vertrag bereits nutzt-hast Du Dich ja einverstanden erklärt- richtig? Das Samsung gilt also ab dem 14.- demnach sind noch keine 14 Tage zum Wideruf um.
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08.04.2009 00:20 #3


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AW: Nichterfüllung des Vetrages
mhhh .. is eindeutig ne blöde sache .. passiert des öfteren bei verlängerungen im shop, da die übertragung der daten ab und zu fehlschlägt ... somit sind wir dann an der hotline natürlich machtlos (leider)
zu deinen fragen:
- aus dem vertrag kommst du nun nicht mehr ... hättest du nichts gesagt, wäre die sache jetzt beendet und keiner hätte etwas gemerkt (ist leider so)
- eine kulante gutschrift kommt hier auch nicht in frage, da du ja für diese zeit genauso keine grundgebühr bezahlst ... ggf. kannst du einige freiminuten oder frei-sms ergattern, wenn dies nützlich für dich ist ...
- das mit dem handy ist ganz klar: das handy kannst du erst nach 24 monaten zurückgeben ... die 14 tage wiederrufsrecht (wie bei meinem vorredner) zählen hier nicht, da die verlängerung (1.) schon vor einem halben jahr durchgeführt wurde und (2.) die verlängerung in einem shop getätigt wurde ... sobald der laden verlassen wurde, existiert kein recht auf rückgabe des gerätes ... fernabsatzgesetz, sollte man als super-mod wissen

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20.06.2009 06:59 #4Benutzer


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AW: Nichterfüllung des Vetrages
Wurde bereits alles gesagt. Kleiner Tipp noch:
1. Bei Verlängerung im Shop immer eine entsprechende Auftragsbestätigung aushändigen lassen.
2. Einige Tage nach der Verlängerung im Shop kann man sich den Auftrag auch noch mal durch die Kundenhotline bestätigen lassen.
3. 14 Tage Wiederrufsrecht gibt es (wie mein Vorredner schon sagte) nur, wenn das Fernmeldeabsatzgesetz greift. Das bedeutet: Beim Vertragsabschluß über Telefon oder via Internet.
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