Um antworten zu können, musst du dich zuerst
hier registrieren
Ergebnis 1 bis 1 von 1
-
23.09.2004 12:08 #1Administrator












- Registriert seit
- 18.05.2004
- Ort
- Würzburg & Berlin
- Alter
- 30
- Beiträge
- 8.307
Handy-Hersteller
Nokia- Handy-Modell
- N95, N8
- Netzbetreiber

- Prepaid/Vertrag
- Vertrag
- Danke
- 14
- Erhielt 214 Danke in 96 Beiträgen
Ungewollte Dialer-Nutzung muss nicht bezahlt werden
Landgericht Osnabrück entscheidet verbraucherfreundlich 17.09.2004
Internet-Nutzer müssen Kosten, die ohne ihr Wissen von Dialern verursacht werden, nicht bezahlen. Nach einer heute bekannt gewordenen Entscheidung des Landgerichts Osnabrück sind derartige Manipulationen im Internet nicht ungewöhnlich. Nutzer seien zudem laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht verpflichtet, Vorkehrungen gegen Dialer zu treffen, entschied das Gericht (Az.: 12 S 45/04) und hob damit ein Urteil des Amtsgerichts Osnabrück auf, das zuvor dem klagenden Telekommunikationsanbieter Recht gegeben hatte. Das Urteil des Landgerichts Osnabrück ist ein weiteres Beispiel dafür, dass die Gerichte verbraucherfreundlicher entscheiden.
Laut dem Gerichtsurteil muss eine beklagte Nutzerin eines Mehrwertdiensts lediglich den Standardpreis für die Verbindung in Höhe von 1,3 Cent pro Minute zahlen. Da die Verbindung für eine Dauer von rund 155 Minuten bestand, beträgt dieser Preis 2,35 Euro. Ein weitergehender Anspruch bestehe nicht, weil die Klägerin nicht beweisen konnte, dass die Userin den Mehrwertdienst bewusst in Anspruch nahm. "Aufgrund der bloßen Inanspruchnahme solcher Mehrwertdienste kann nicht darauf geschlossen werden, dass die Nutzung willentlich erfolgt ist, da die Nutzung auch durch eine missverständliche oder bewusst auf Täuschung angelegte Gestaltung des Bildschirminhalts erreicht worden sein kann", heißt es in der Urteilsbegründung. Derartige Manipulationen seien im Internet nicht ungewöhnlich. Der Klägerin als Anspruchstellerin obliege damit die volle Darlegungslast. Hätte sie durch Aufruf der entsprechenden Verbindungen und Herstellung von Bildschirmausdrucken ohne belegen können, dass die Inanspruchnahme der Mehrwertdienste nur willentlich und in Kenntnis der finanziellen Folgen veranlasst werden könne, hätte die Beweislast auf der Gegenseite gelegen. Das Gericht ließ die Revision nicht zu.
Nach dem BGH-Urteil blieben Fragen offen
Nach dem im März veröffentlichten Dialerurteil des BGH blieben nach Ansicht von Verbraucherschützern für Internetnutzer und Anbieter viele Fragen offen. So habe das Urteil nicht festgelegt, wer nachweisen müsse, dass sich ein Dialer unbemerkt installiert hat oder ob der Kunde vorab über die Kosten informiert wurde, kritisierte beispielsweise nach der Urteilsfällung der Rechtsanwalt Niko Härting. Bei weiteren Fällen sei es so immer wieder Sache der Gerichte, die Beweislastverteilung zwischen Verbrauchern und Rechnungsstellern auszulegen. Für eine Rechtssicherheit habe das Urteil nicht gesorgt.
Im Zweifel müssen betroffene Internetnutzer nachweisen, dass sich ein Dialer wirklich unbemerkt eingeschlichen hat. Wie kompliziert das sein kann, zeigte jüngst der Fall eines Dialers der Firma Teleflate S.L. mit Sitz in Palma de Mallorca: Der registrierte Dialer wählte sich durch einen technischen Trick ferngesteuert und vom Nutzer unbemerkt ein und berechnete den Kunden pro Einwahl 30 Euro. Die Betroffenen hatten in dem Fall keine Möglichkeit, die Unrechtmäßigkeit der Dialer-Einwahl nachzuweisen, da das Programm nach der automatischen Einwahl auf der Festplatte des Rechners nicht aufzufinden war. Inzwischen hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) dem betroffenen Dialer die Registrierung rückwirkend entzogen. Dadurch entfällt dann natürlich auch die Bezahlpflicht.
Quelle: Teletarif.de
-
23.09.2004 12:08 # ADS
Das könnte dich auch interessieren
24.03.2012 Smartphone Kopfhörer – die besten Trends 2012
11.02.2012 Entschieden: Kostenlose Warteschleifen kommen
24.11.2011 Google entschlackt sein Produktportfolio
24.11.2011 Die Mobilfunk-Discounter im Telekom-Netz
24.11.2011 Trojaner schleust sich durch gestohlenes Zertifikat auf PC
18.10.2009 Direct Mobile: Surfstick und Notebook für 1 Euro
02.01.2011 HTC Scribe: Gerüchte um erstes Tablet von HTC
05.10.2011 Android: WhatsApp bald SMS Ersatz?
02.09.2010 Angela Merkel eröffnet IFA 2010
24.08.2010 Archos Generation 8: Fünf neue Tablets auf der IFA
Ähnliche Themen
-
Welcher Simlock kann kostenlos entfernt werden?
Von Webmaster im Forum Allgemeine Informationen zum Simlock / entsperren: Hallo, wir können den Simlock für folgenden Modelle für euch kostenlos berechnen: Panasonic: G50, GD50, GD55 Siemens: 8008LG, CL50, ST55,...Antworten: 2Letzter Beitrag: 07.05.2006, 13:32 -
0190-Nummern werden Ende des Jahres abgeschaltet
Von Webmaster im Forum Telefon, VoIP, Fax & E-Mail: Am 31. Dezember wird die Mehrwertvorwahl 0190 abgeschaltet. Das hat in der vergangenen Woche die Bundesnetzagentur verfügt. Danach sollen...Antworten: 0Letzter Beitrag: 06.10.2005, 20:01 -
sms-Empfänger in Spanien muss bezahlen
Von Anonymous im Forum Auslands SMS: Ich habe per sooms.de einem Freund in Spanien eine sms geschickt. Diese erschien nun mit 45c (+ Steuer) auf seiner Handy-Rechnung (von Movistar) mit...Antworten: 5Letzter Beitrag: 13.03.2005, 17:49 -
Handys werden teurer Telefonate werden billiger !!!
Von Webmaster im Forum Mobilfunk/GSM: Hi, habe ich jetzt schon mehrmals in diversen Zeitschriften u. Internet gelesen hier ein Artikel von der "Welt.de" Frankfurt/Main - T-Mobile...Antworten: 0Letzter Beitrag: 12.11.2004, 16:20 -
Sms Dialer Seiten die mit "Free Sms ohne Anmeldung" locken
Von Webmaster im Forum Sms Abos & Sms Abzocke: HI, jeder hat diese Werbung bestimmt schon mal gesehen, ob als Textlink, Banner oder Sonstiges. Es geht um die Dialer-Seiten die mit dem Spruch...Antworten: 0Letzter Beitrag: 03.09.2004, 21:22



LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren










Lesezeichen