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11.05.2009 18:18 #1Super-Moderator












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Klarmobil: Widerrufsrecht darf nicht eingeschränkt werden
Dieses Gerichtsurteil wird eine Lawine lostreten: Das Landgericht Kiel (Az.: 5 O 208/08) hat Klarmobil den Ausschluß des Widerrufsrechts bei Inanspruchnahme von Mobilfunkleistungen untersagt. Gegen die Einschränkungen des Widerrufsrechts hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband geklagt.
Die Einschränkung des Widerrufsrechts nach §312d BGB gelte nur für unteilbare Dienstleistungen und ist für Mobilfunkverträge nicht anwendbar, da bis zum Widerruf in Anspruch genommene Leistungen separat abgerechnet werden könne.
Auch könne der reine Antrag auf Rufnummernportierung nicht zum Ausschluß des Widerrufsrechts führen, solange der Antrag noch nicht bearbeitet wurde.
Das Urteil dürfte eine Klagewelle gegen die Mobilfunkunternehmen auslösen, da diese Einschränkungen des Widerrufsrechts branchenüblich sind.
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11.05.2009 18:18 # ADS
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29.05.2010 18:49 #2Neuling
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AW: Klarmobil: Widerrufsrecht darf nicht eingeschränkt werden
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Vertrag: Ich habe einen sogenannten Internet Flat 500 für 9,95 Euro monatlich abgeschlossen, nur SIM Karte ohne Hardware. Zahlung: Per Bankeinzug.
500 MB inklusive pro Monat, danach Drosselung auf GPRS Geschwindigkeit. Die lächerlichen 500 MB habe ich noch am selben Tag verbraucht (man kann kaum glauben wie schnell es gehen kann…), danach war das Internet extrem langsam. Ich habe mir noch ein paar Wochen überlegt und war mir dann ganz sicher: so ein Datentarif ist für mich nutzlos! So dann wollte ich den Vertrag so schnell wie möglich kündigen bzw. im Rahmen des Rücktrittsrechts sofort vom Vertrag zurücktreten! Ich war schon dabei um ein Schreiben loszuschicken und jetzt kommt es: bevor ich es gemacht habe, also am 03.05.2010 bekam ich eine Rechnung von Klarmobil! Wie bitte? Und was steht da? (Zitat):
„Sehr geehrte xxx, im privaten Servicebereich von klarmobil.de liegt für Ihre Rufnummer x (Kundennummer x) eine neue Rechnung über 26,20 Euro mit der Nummer x für Sie vor“
26,20 Euro !!!??? Ich sollte also unvereinbarte Anschlussgebühr zahlen, und dann die Grundgebühr für den laufenden Monat sowie die. Vorauszahlung der Grundgebühr für den folgenden Monat!!!
Direkt am selben Tag schrieb ich eine E-Mail an Klarmobil zurück (Zitat):
„Der Rechnungsbetrag hat mich sehr überrascht: 1. Wozu muss ich jetzt Anschlussgebühr zahlen? Es war nirgendwo im Vertrag oder AGBs drin!!! 2. Das ich jetzt für den nächsten Monat im Voraus zahlen muss, habe ich auch kein Verständnis für. Ich bin mit den jetzigen Konditionen gar nicht zufrieden, und möchte im Rahmen der Rücktrittsrecht sofort vom Vertrag zurücktreten!“
Am 04.05.2010 eine Antwort von Klarmobil (Zitat):
„Hiermit bestätigen wir Ihnen die Kündigung Ihrer Rufnummer xxx zum 31.05.2010. Beachten Sie bitte, dass Ihnen ggf. auch nach dem Kündigungsdatum noch eine finale Abschlussrechnung zugestellt werden kann.“
Wie toll keine konkrete Antwort und noch eine Rechnung?
Ich schrieb direkt zurück (Zitat):
„hiermit möchte ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und meinen Handyvertrag innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen. Die Rechnungsbeträge die falsch berechnet waren will ich zurückerstattet bekommen! Bitte senden Sie mir in den nächsten Tagen eine schriftliche Bestätigung. Vielen Dank!“
Am 04.05.2010 eine Antwort von Klarmobil (Zitat):
„Da wir bis zu einem Datenverbrauch bis 30MB einer Stornierung zu stimmen. Und Sie einen bisherigen Verbrauch von 115MB haben, stimmen wir einer Stornierung nicht zu. Daher wurde der Vertrag zum 31.05.2010 gekündigt.“
Ich schrieb direkt zurück (Zitat):
„Bin damit nicht einverstanden! Wo steht es mit 30 MB??? ABG, Vertrag? Was soll das? Und wieso muss ich jetzt im Voraus zahlen? Hiermit widerrufe ich auch die erteilte Bankeinzugsermächtigung!“
Sicherheitshalber habe ich noch ein Einschreiben (mit Kündigung/Widerruf der Bankeinzugsermächtigung) an Klarmobil verschickt.
7 Tage danach!!! am 11.05.2010 kam endlich eine Antwort per E-Mail von Klarmobil (Zitat):
„Da es sich bei der Einzugsermächtigung um einen wesentlichen Vertragsbestandteil handelt, können wir Ihrem Wunsch, die Einzugsermächtigung zu löschen, nicht entsprechen. Bei der Bemessungsgrenze mit den 30 MB handelt es sich um eine Kulanzentscheidung. Generell gilt, dass das Widerrufsrecht vorzeitig erlischt, wenn Leistungen in Anspruch genommen wurden. Da dies bei Ihnen mit einem Downloadvolumen von über 1114 MB ist dies auch auf Kulanz nicht mehr möglich. Die Rechnungen wurden korrekt erstellt, Erstattungen stimmen wir nicht zu. Es wurde eine ordentliche Kündigung zum 31.05.2010 eingerichtet“
Ich schrieb direkt zurück (Zitat):
„ich bin damit nicht einverstanden! Sie verhalten sich nicht Vertragsgemäß!“
So dann bekam ich keine Antwort mehr, stattdessen hat klarmobil am 11.05.2010 die 26,20 EUR von meinem Konto abgebucht.
Mir bliebt nicht anderes als diese Lastschrift widersprechen.
Der Hammer ist: heute am 29.05.2010, bekam ich eine Mahnung von Klarmobil per Post:
Ich soll jetzt stolze 46,15 Euro bis 02.06.2010 zahlen!!!
Da fällt angeblich noch eine Rücklastschriftgebühr von 19,95 Euro an!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Also nie wieder!!! Klarmobil überhaupt nicht klar…
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31.05.2010 13:16 #3


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AW: Klarmobil: Widerrufsrecht darf nicht eingeschränkt werden
Das Vorgehen mit der monatlichen Vorauszahlung der Grundgebühr ist normal.
Dies passiert, wenn man Verträge im laufenden Monat abschließt, in der ersten Rechnung wird dann meist der Restmonat und der nächste im Vorfeld abgerechnet. Dies dient dazu, ab den folgenden Rechnungen die Grundgebühr immer im Voraus einzuziehen. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass Abschlussrechnungen am Ende des Vertrages korrekt ausgestellt werden können bzw. es dort so wenig Verwirrung wie möglich gibt... Ansonsten würde der Kunde bspw. im Juni noch einmal eine Grundgebühr berechnet bekommen, obwohl sein Vertrag Ende Mai schon auslief. So bekommt er nur noch die Beträge über dem Freikontigent, die zwischen der letzten und dieser Rechnung anfielen, in Rechnung gestellt...
Wie gesagt, das ist nur auf der erste Rechnung so, ab der zweiten sollte sich das entsprechend einpendeln...
Wann hast du deinen Vertrag denn abgeschlossen?Geändert von Kirschpudding (31.05.2010 um 13:17 Uhr)
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