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01.08.2009 16:16 #1Neuling


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Rechtliche Frage: Stimmt es, dass ein Handyvertrag nicht gewandelt werden kann?
Erste Frage:
Ich habe nach dreimaligem Handydefekt und zwei extrem langwierigen und letztlich erfolglosen Reparaturen mein Handy an O2 zurückgegeben und versucht, meinen Vertrag zu wandeln. Ich war fest davon ausgegangen, dass Handy und Vertrag eine Einheit bilden, da ich ja einen einzigen Vertrag und nicht zwei separate Verträge abgeschlossen habe.
Nun wurde mir heute mitgeteilt, dass mein Vertrag zwangsläufig weiterlaufen werde und nichts mit dem Handy zu tun habe (für das Handy hat mir die Versankosten von immerhin fast 5 € gutgeschrieben
). Ich halte das für rechtlich problematisch. Lohnt es sich da, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen oder habe ich keine Chance?
Zweite Frage: Ich habe wegen der ständigen Defekte meines Handys, das ich von O2 erhielt, mittlerweile über drei Monate auf dieses Handy verzichten müssen. O2 hat sich geweigert, mir für die Ausfallzeit leihweise ein Austauschgerät zur Verfügung zu stellen. Ist das immer so? Ich weiß mittlerweile, dass andere Anbieter im Schadensfall auch mal ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen. Wenn ich kein altes Handy gehabt hätte, mit dem ich nun notgedrungen und mit großen Schwierigkeiten telefoniere (Joystick klemmt), dann hätte ich mehrere Monate überhaupt nicht telefonieren können und o2 hätte munter weiter monatlich die Vertragsgebühren (Flatrate) abkassiert. Ist das so in Ordnung?
Würde mich über eure Antworten freuen,
vg S.
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01.08.2009 16:16 # ADS
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01.08.2009 17:32 #2Super-Moderator














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AW: Rechtliche Frage: Stimmt es, dass ein Handyvertrag nicht gewandelt werden kann?
Zu 1- das ist korrekt.
Beispiel: Du schliesst einen PKW Kaufvertrag ab incl. Hänger. Der Hänger geht kaputt. Dann kannst du auch nicht beides zurückgeben oder aufgrunddessen zu einem anderen PKW Modell wechseln.
Zu 2--wenn ich es richtig verstanden habe-hast Du ja das Handy freiwllig zurück gegeben. Handelt es sich allerdings immer um den gleichen Fehler( 3 x )-hast Du Anspruch auf ein neues Handy. Ansonsten nur auf Reparatur.
Du musst wahrscheinlich hier auf Kulanz von O2 hoffen. Glaube kaum das Du rechtlich Chancen hast. (Siehe auch die Vertrags AGB`s ) Demzufolge würde ich mal mit dem Kudenservice sprechen oder in einem Shop vor gehen.Geändert von textilfreshgmbh (01.08.2009 um 17:33 Uhr)
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01.08.2009 20:24 #3Neuling


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AW: Rechtliche Frage: Stimmt es, dass ein Handyvertrag nicht gewandelt werden kann?
Vielen Dank für deine umfassende Antwort!
Zitat von textilfreshgmbh
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O2 hat mich exakt mit 4,95 € für mein Handy abgespeist.
Ich habe es O2 eine Weile lang offen gelassen, ob wir wandeln oder ob ich ein Ersatzgerät bekomme. Mir ging es einfach darum, endlich mal wieder ein komplett funktioneriendes Handy zu haben (bis heute nicht der Fall).
Ich habe das Handy nach dem dritten Defekt Mitte Juni zu O2 geschickt. Wir haben jetzt Anfang August. Ich bin einfach genervt, insofern habe ich gewandelt. So richtig freiwillig ist das nicht. Und eine Mitarbeiterin von O2 hat mir auch dazu geraten, zu wandeln, ich hatte ihr gegenüber stets von einer Wandelung des gesamten Vertrages gesprochen, sie hatte mich nicht darüber aufgeklärt, dass O2 nur das Handy meint, und nicht den ganzen Vertrag.
Diese Info ("Ihr Handy nehmen wir zurück, den Vertrag müssen sie auch ohne Handy behalten") kam erst heute, nachdem ich das Handy bereits zurückgegeben hatte. Ob sie mich mit Absicht nicht vorher darüber aufgeklärt haben, dass sie nur das Handy zurücknehmen? So ist es natürlich besonders billig für O2. Der Kundenservice von O2 hatte mir bis vor wenigen Tagen (vor meiner Wandelung) sogar ein neues Handy in Aussicht gestellt, mich sogar dazu aufgerufen, unter Berücksichtigung meines Vertrages und des Preises selber ein Handy auszusuchen. Dieses Angebot wurde dann plötzlich nachträglich widerrufen. Ich habe den Eindruck, bei denen weiß der eine nicht, was der andere tut/sagt. So eine schiefe und missverständliche Informationslage und so eine lange Bearbeitungsdauer von Reklamationen wie bei O2 habe ich noch nirgends erlebt.
viele Grüße S.
PS:
Aufgrund meiner negativen Erfahrungen kann ich nur jedem raten:
1. Macht euch vorher schlau. Erkundigt euch, mit welchen Bearbeitungsfristen bei Handydefekten zu rechnen ist und ob ein Ersatzgerät für die Ausfallzeit zur Verfügung gestellt wird (es gibt Anbieter, die machen sowas, der O2 Kundenservice hat mir ein Ersatzgerät verweigert, obwohl die Gesamtdauer der Reklamationen mittlerweile mehr als drei Monate beträgt).
2. Bedenkt, dass Ihr evtl. auf einem teuren Vetrag sitzen bleibt, diesen munter weiterbezahlt, auch wenn aufgrund eines defekten Handys kein Telefonieren mehr möglich ist. Ich halte diese Praxis für rechtlich bedenklich, aber scheint wohl so üblich zu sein...
3. Habt immer ein Ersatzhandy parat. Zumindest in meinem Fall - mit sehr langen Ausfallzeiten während der Reklamationen - hat sich der O2 Kundenservice geweigert, mit während der Reparaturzeit ein Ersatzhandy zur Verfügung zu stellen. Ich weiß nicht, ob das gängige Praxis ist. Ich hatte zumindest nach dem zweiten Defekt den Kundenservice um ein leihweises Ersatzgerät gebeten, wurde abgelehnt. Hätte ich kein zweites Handy, wäre ich aufgeschmissen gewesen (keine Handytelefonie, keine Telefonie in die Homezone --> faktisch nicht erreichbar).
viele Grüße,
S.Geändert von s.z. (01.08.2009 um 20:32 Uhr)
01.08.2009 21:34 #4
AW: Rechtliche Frage: Stimmt es, dass ein Handyvertrag nicht gewandelt werden kann?
scheinbar sind da viele negative Zufälle zusammen gekommen. U.a. durch das Callcenter geschehen manchmal solche Sachen, wenn ein Gespräch nicht auf dem PC abgespeichert wird vom Mitarbeiter.
Allerdings kann ich nicht nachvollziehen das sie Dich mit dem Vertrag-aber ohne Handy sitzen lassen. Das sehe ich auch als rechtlich bedenklich-wie du das ausdrückst
01.08.2009 21:44 #5Neuling


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AW: Rechtliche Frage: Stimmt es, dass ein Handyvertrag nicht gewandelt werden kann?
Danke für deine Antwort. Dass da negative Zufälle im Spiel sind, will ich nicht in Abrede stellen. Ist bestimmt so. Aber O2 könnte sich auch in Kulanz üben oder in solchen gravierenden Fällen zumindest den Dialog suchen. Stattdessen kommen Standardantworten, Ansprechpartner werden trotz Bitten nicht genannt. Die Aussagen sind tw. widersprüchlich.
So wie es aussieht, lassen sie mich sehr wohl ohne Handy, aber mit Vertrag sitzens. Heute wurde mir das bei einem Anruf in der Kundenzentrale in Nürnberg - in gar nicht so freundlichem Ton - jedenfalls so gesagt.
Ich habe den Vertrag mittlerweile auch gekündigt - er läuft aber noch bis fast Ende nächsten Jahres. Und solange muss mir O2 doch wohl ein Telefonieren ermöglichen, sie kassieren schließlich über 25 € im Monat von mir. Ich frage mich auch, wie sie daran festhalten können, dass ein Vertrag auch ohne Handy weiterläuft. Das widerspricht meinem Rechtsempfinden. Und ich finde das ehrlich gesagt hochgradig unanständig von O2, um es mit ganz einfachen Worten zu sagen.
Ich finde es ehrlich gesagt schon bedenklich, dass der Vertrag die ganze Zeit über ohne weitere Zugeständnisse seitens O2 weitergelaufen ist, als mein Handy insgesamt mehr als 3 Monate nicht verfügbar war? Ich hatte dem O2 Service mehrfach mitgeteilt, dass ich mit einem tw. defekten Alt-Handy telefonieren muss (SMS funktioniert nicht, dadurch stiegen für mich auch die Telefonkosten, da ich vermehrt Mobilfunknummern anrufen musste für Angelegenheiten, die ich früher per SMS erledigte). Ich hatte O2 um ein Leihgerät gebeten, meinetwegen sogar ein gebrauchtes. Glaubt Ihr, die wären mir entgegen gekommen? NEIN.
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