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15.10.2009 08:04 #1Super-Moderator












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0-Euro Handywerbung verboten d.BGH
0-Euro Handywerbung durch BGH verboten
Unzählige Käufer sind bereits auf Handytarife mit der Null Euro Werbung reingefallen. Man sieht es auf Plakaten, Werbeprospekten und in Einkaufszonen. Suggeriert wird dem Interessenten ein Schnäppchen. Leider stellt sich dann später heraus, das dieses Schnäppchen keines ist. Erst im „Kleingedruckten“ des Vertrages werden die tatsächlichen Kosten dann ersichtlich .
Der Bundesgerichtshof- kurz BGH genannt- hat jetzt in letzter Instanz eine Null-Euro-Werbung verboten- wenn nicht eventuell anfallende Kosten deutlich und klar von vornherein zu sehen sind.
Bereits im April diesen Jahres wurde das Urteil durch den 1.Zivilsenat des BGH verkündet. Der Auslöser war im Sommer 2005 der bekannte Konzern „MediaMarkt“ mit einem Flug- und Werbeblatt über den Debitel Sommertarif. Als Klägerin damals trat demnach der Mobilfunkanbieter Mobilcom auf, der die Werbung als wettbewerbswidrig empfand. Das Flugblatt enthielt folgende Aufschrift: "Deutschlands günstiger Handytarif! 0,00 Euro Grundgebühr".
Erst bei genauem Hinsehen und erheblich kleiner war der Hinweis zu lesen über Kosten für eine Gesprächsminute in Höhe von 15 Cent/min. Weitere Zusatzkosten standen dann weiter unten in extrem kleiner Schrift wie z.B. Mindestumsatz und Grundgebühr, sowie der Hinweis auf einen 24 Monatsvertrag. Laut BGH ist diese Werbung wettbewerbswidrig und ein Verstoss gegen die Preisgabenverordnung.
"Die blickfang-mäßige Herausstellung der kostenlosen Grundgebühr sei unzulässig, weil die weiteren Tarifinformationen im unteren linken Bereichdes Handzettels so klein gehalten seien, dass sie nicht mehr hinreichend lesbar seien", so das BGH-Urteil im Wortlaut .“
__________________
Weitere Infos: http://www.mobilfunk-talk.de/news/20...ywerbung-mehr/Geändert von mosyr (15.10.2009 um 15:43 Uhr)
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15.10.2009 08:04 # ADS
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