Um antworten zu können, musst du dich zuerst
hier registrieren
Ergebnis 1 bis 1 von 1
-
18.12.2006 16:57 #1Super-Moderator












- Registriert seit
- 11.12.2004
- Ort
- Zetel
- Alter
- 34
- Beiträge
- 18.949
Handy-Hersteller
Andere- Handy-Modell
- IPhone 4 -Nokia Lumia 800 Nokia N8- N86 8MP, N82, N95, N93,6600, 7650, 3510, 3310 Huawei Ideos x3
- Netzbetreiber

- Prepaid/Vertrag
- Vertrag
- Danke
- 10
- Erhielt 60 Danke in 47 Beiträgen
Bei Anruf: Vertrag Vorsicht!!
So schützen Sie sich vor unfreiwilligen Vertragsbindungen am Telefon
Wer wenig telefoniert, erhält mit großer Wahrscheinlichkeit schon bald einen Anruf seines Telefonanbieters, der ihn über seine neuen Tarife und Optionen informiert. Die Firmen versuchen auf diese Weise, die Kunden zum häufigeren Telefonieren zu animieren. Teilweise arbeiten sogar ganze Abteilungen großer Unternehmen daran, den Umsatz mit einzelnen Kunden zu erhöhen. Beispielsweise versuchen sie [Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen.] -Kunden zum Abschluss eines Laufzeitvertrags zu überreden.
Vielen Kunden ist dabei gar nicht bewusst, dass das zunächst wie ein Informationsgespräch klingende Telefonat in den Abschluss eines Vertrags münden soll. Solche Verträge können nämlich auch mündlich geschlossen werden, eine Unterschrift des Kunden ist dazu nicht notwendig. Voraussetzung hierfür ist eine übereinstimmende Willenserklärung von mindestens zwei Parteien, in der ein Anbieter eindeutig erklärt, worum es sich bei dem Angebot handelt, und der Kunde darin einwilligt.
Offenbar kommt es jedoch hierbei immer wieder zu Missverständnissen. [Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen.] und Rechtsexperten wie der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Patrick Kühnemund von der Kanzlei [Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen.] raten deshalb Telefonkunden zur Vorsicht.
Mitschnitt des Gesprächs als späteren Beweis

Unsichere Kunden sollten am Anfang des Gesprächs erfragen, ob der Anruf durch das Unternehmen aufgezeichnet und archiviert wird beziehungsweise ob sie es selbst zur Sicherheit ebenfalls mitschneiden dürfen. Dafür ist es jedoch zwingend erforderlich, dass alle beteiligten Personen vor dem Beginn der Aufzeichnung informiert werden und ihre eindeutige Zustimmung erteilen. Diese Zustimmung sollte ebenfalls noch mal in der Aufnahme zu hören sein, dies ist wichtig für die spätere Beweiskraft des Mitschnittes im Streitfall. Wie Sie Gespräche leicht aufzeichnen können und was Sie sonst noch dabei beachten müssen, erfahren in unserem entsprechenden [Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen.] .
Fernabsatzrecht räumt Kunden Widerrufsrecht ein

Doch auch ohne Gesprächsmitschnitt gibt es Möglichkeiten, sich zu wehren. Da es sich bei am Telefon abgeschlossenen Verträgen ähnlich wie bei Haustürgeschäften um so genannte Fernabsatzgeschäfte handelt, haben Kunden ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Widerrufsbelehrung. Diese erhalten Kunden vom Anbieter in der Regel schriftlich, zusammen mit den Vertragsunterlagen. Wer das Vertragsverhältnis nicht eingehen möchte, sollte auf jeden Fall innerhalb der 14 Tage die vorausgesetzte Willenserklärung zum Vertragsabschluss widerrufen - am besten schriftlich per Einschreiben/Rückschein. Die Annahme der Vertragsunterlagen zu verweigern, schützt dagegen nicht vor dem Inkrafttreten des Vertrags und den dadurch entstehenden Kosten.
Irrtümliche Vertragsabschlüsse" reklamieren

Auch ein Anruf beim Anbieter vor dem Absenden des schriftlichen Widerrufs kann nicht schaden. Unternehmen wie zum Beispiel [Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen.] haben für solche Fälle ein spezielles Reklamationsteam eingerichtet. Dieses bemüht sich nach Angaben von Vodafone um eine Lösung im Interesse des Kunden, irrtümliche Vertragsabschlüsse träten aber nur in "bedauerlichen Einzelfällen" auf. Allgemeine Hilfe bei solchen Streitfällen bieten die Verbraucherzentralen, die Hinweise und Beschwerden von Verbrauchern [Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen.] . Wer hier beispielsweise online eine Beschwerde einreicht, sollte auf jeden Fall seine vollständige Anschrift sowie eine Kunden- oder Vertragsnummer angeben. Das erleichtert die Bearbeitung des Falls.
Die neue Form der Drückerkolonne

Branchenkenner berichten, dass Verkäufer von Telefonverträgen in der Regel auf Provisionsbasis beschäftigt werden. Von daher versuchen offenbar einige schwarze Schafe unter den Verkäufern auch mit unseriösen Methoden, den Kunden neue Verträge aufzudrücken. Betroffene Telefonteilnehmer sollten daher bei solchen Anrufen von Telekommunikationsanbietern ihr Desinteresse bekunden und das Gespräch dann gleich beenden, wenn sie keinen neuen Vertrag abschließen wollen. Richter des Oberlandesgerichtes in Köln, haben Unternehmen diese Form der Werbung sogar bei den eigenen Kunden [Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen.] , wenn keine Einwilligung vorliegt.
Sollte Ihnen ein Unternehmen zudem völlig fremd sein, empfiehlt es sich, das Gespräch sofort zu beenden, so Thomas Hagen von der [Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen.] . Seriöse Unternehmen unterlassen derartige Anrufe bei Kunden in der Regel nach einem entsprechenden Hinweis.
Kalte Anrufe verstoßen gegen das UWG

Ungebetene Telefonwerbung ohne vorherigen Kundenkontakt, gilt als so genannter "kalter Anruf" und verstößt daher ähnlich wie das Versenden von Werbefaxen und [Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen.] -Mails ohne vorherige Zustimmung des Empfängers gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das Problem ist jedoch, dass Geschädigte oft im Nachhinein gar nicht mehr wissen, ob sie ihre Einwilligung erteilt haben. So werden zum Beispiel Gewinne aus Preisausschreiben oft mit dem Weiterverkauf von Adressen finanziert. Wer nach der Teilnahme mit seinen Daten in einem solchen Verteiler enthalten ist, hat es schwer, denn in Bezug auf die Rechtmäßigkeit solcher Praktiken fehlt es hierzulande bisher leider an einer einheitlichen Rechtsprechung.
Robinsonliste bietet begrenzten Schutz

Einen begrenzt wirksamen Schutz bietet ein kostenloser Eintrag in die immer gefragtere [Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen.] . Hier kann man selbst festlegen, ob man in den Bereichen von Briefpost, E-Mail, [Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen.] , Telefon oder Telefax unangeforderte Werbung erhalten möchte. Diese Register werden unter anderem von den Branchenverbänden der Direktmarketing-Unternehmen geführt. Da viele werbetreibende Firmen diesen Dachverbänden jedoch nicht angehören, ist die Wirksamkeit umstritten. Auch bei Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben, ist die Robinsonliste nahezu wirkungslos. Werbeanrufe und Belästigungen können auf der Internetseite gemeldet werden. Die Hinweise werden gesammelt und von dem Interessenverband Deutsches Internet e.V. ([Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen.] ) ausgewertet und dokumentiert. Die Ergebnisse werden unter anderem bei Gerichtsverfahren verwendet.
Versteckte Werbeklauseln in Verträgen unzulässig

Das [Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen.] hat in seinem Urteil vom 15. Augst (Az: vier U 78/06) nochmals bestätigt, dass "eine außerhalb einer Kundenbeziehung vorgenommene Telefonwerbung, die ohne das vorherige Einverständnis des angerufenen Verbrauchers mit dem Anruf erfolgt sei, gegen Wettbewerbsvorschriften verstoße und daher zu unterlassen sei."
Im vorliegenden Fall hatte ein Telefonteilnehmer einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen. Darin war eine Klausel enthalten, mit der sich der Kunde einverstanden erklärte, weitere Informationen per Telefon zu erhalten. Der Mobilfunkanbieter machte jedoch keinen Gebrauch von der Werbemöglichkeit, sondern gab die Rufnummer des Kunden an eine andere Firma weiter. Mehrmals wurde der Kunde von dieser Firma angerufen, um ihn von Produkten zu überzeugen.
Fazit: Seien Sie grundsätzlich skeptisch

Seien Sie bei Telefonwerbung grundsätzlich skeptisch. Nennen Sie für ein unverbindliches Angebot möglichst keine persönlichen Daten oder Bankverbindungen. Bitten Sie den Gesprächspartner um seinen vollständigen Namen, den Namen der Firma und eine Rückrufnummer. Wird Ihnen eine dieser Auskünfte verweigert, sollten Sie das Telefonat sofort beenden!
Quelle:[Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen.]
-
18.12.2006 16:57 # ADS
Das könnte dich auch interessieren
25.11.2011 Apple: iPhone hat die treuesten Kunden
25.11.2011 LG E906 Jil Sander Edition mit WP7 jetzt verfügbar
25.11.2011 Samsung Galaxy Tab 10.1N ab sofort erhältlich (Update)
24.11.2011 Android Market macht 7% des App Store-Umsatz
24.11.2011 Samsung Smartphones zu Weihnachten in Weiß erhältlich
16.06.2011 Alcatel Dual-SIM-Handy bei Penny nur 49,99 Euro
07.01.2011 Motorola Atrix: Super-Androide mit Laptop-Dock
11.11.2010 RIM: Tablet-PC “PlayBook” soll unter 500 Dollar kosten
13.07.2010 Apple iPhone 4 hat Empfangsproblem
27.02.2010 Palm Pre: WebOS Update 1.4 mit vielen Verbesserungen
Ähnliche Themen
-
Wie viel gebt ihr monatlich für Handy aus Vertrag , prepaid
Von Matzezetel im Forum Umfragen: Wie viel gebt ihr monatlich für Handy aus meine Handy Rechnung beläuft sich in Monat zwischen 50 bis 80 Euro kommt weil ich ab und zu mms viel...Antworten: 11Letzter Beitrag: 27.02.2007, 12:44 -
Suche D1 Vertrag zu guten Konditionen für SMS
Von Anonymous im Forum Fragen zu T-Mobile: Hallo, bin auf der Suche nach einen guten D1 Vertrag, bei dem ich keine hohe Grundgebühr habe und die SMS ziemlich billig sind oder es ein paar...Antworten: 3Letzter Beitrag: 28.11.2006, 09:36 -
Vorsicht bei neu.de
Von schneemann im Forum Sms Abos & Sms Abzocke: Mion Moin Vorsicht ist auch bei neu.de geboten,grade als mann ich habe heute eine flirt nachricht von bannensplit bekommen mit folgenden inhalt: ...Antworten: 8Letzter Beitrag: 27.12.2005, 23:37 -
kein name bei anruf!
Von gerry.king2003 im Forum Allgemeine Nokia Fragen: hallo leute ! bin neu hier,und möchte auf diesem wege gleich alle grüssen! ich habe ein nokia 6101,und meine freundin ein nokia 3200. wir haben...Antworten: 2Letzter Beitrag: 24.08.2005, 12:20 -
VORSICHT Viren wurden verschickt
Von Webmaster im Forum Alles zum Forum: Hallo, jemand hat den Account von unserm Admin gehackt und hat folgende E-Mail an alle reg. Benutzer verschickt Die folgende Email erhältst du...Antworten: 3Letzter Beitrag: 27.03.2005, 18:11



LinkBack URL
About LinkBacks


Zitieren










Lesezeichen