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18.12.2006 17:34 #1Administrator












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eBay-Urteil: Recht auf Selbstabholung
Manch eBay-Verkäufer hat eine zusätzliche Geldquelle entdeckt. Mit unangemessen hohen Versandkosten wird besonders bei preiswerten Artikeln der ein oder andere Euro zusätzlich eingenommen. Selbstabholung ist nicht möglich, selbst wenn der Anbieter in der Nachbarschaft residiert. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Koblenz soll damit jetzt Schluss sein: Der Käufer darf die Ware selbst abholen, wenn ihm die Versandkosten zu hoch erscheinen.
Es ist eine übliche Art, bei eBay Geschäfte zu machen: Ein eBay-Nutzer ersteigerte zwei Fahrradsättel zum Startgebot von einem Euro. Die Versandkosten von acht Euro erschienen ihm jedoch unangemessen, weshalb er beschloss, die Fahrradsättel selbst abzuholen. Der Verkäufer verweigerte jedoch die Selbstabholung und bestand auf den Versand, woraufhin der Käufer klagte.
Recht für Selbstabholer
In seinem Urteil (Aktenzeichen 151 C 624/06) gab das Amtsgericht Koblenz dem Kläger Recht. Im Bestehen des Verkäufers auf den Versand der Fahrradsättel sah es keine Rechtsgrundlage. So habe er zwar auf die Versandkosten hingewiesen, das hieße jedoch nicht, dass damit der Versand als einzige Übergabeoption vereinbart sei.
Das Gericht entschied, dass der Verkäufer in einem solchen Fall in der Beweispflicht sei. Er müsse im Zweifel nachweisen, dass keine andere Übergabeoption als der Versand der Ware mit dem Käufer vereinbart worden sei. Dies sei zum Beispiel durch eine eindeutige Klausel bei Vertragsschluss möglich, mit anderen Worten durch den Ausschluss der Selbstabholung im Auktionstext.
Quelle: Onlinekosten.de
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18.12.2006 17:34 # ADS
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