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06.01.2005 11:02 #1Senior Mitglied
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Rückgaberecht bei SIM-Karten?
Hallo
ich habe eine SIM-Karte bestellt ohne Handy, und die wurde auch schon freigeschaltet und ist auf dem Weg zu mir. Meine Frage: Gilt auch hier mein Rückgaberecht? Ich habe der Firma schon vor Tagen geschrieben (als die Karte noch nicht freigeschaltet war), dass ich das nicht haben will, bekam aber keine Antwort.
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06.01.2005 11:02 # ADS
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06.01.2005 11:47 #2Junior Mitglied

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Rückgaberecht durch Widerruf aus dem BGB § 355
Ja das ist überall möglich, das ganze zählt erst wenn die Ware erst bei dir ankommt. Es wird alles durch das Recht auf Widerruf im § 355 des BGB geregelt, normal müsste das auch bei den AGB´s deines Verkäufers stehen, hier der richtige Auszug aus dem Gesetz.
§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.
Der Gesetzgeber hat das gesamte, sogenannte Schuldrecht gründlich überarbeitet. Die Reform ist zum 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Es könnte darum sein, dass die Ihnen hier angebotene Verlinkung auf das Bürgerliche Gesetzbuch nicht stimmt, weil entweder der Paragraf geändert, an andere Stelle im Gesetz verschoben oder ganz weggefallen ist. Gleiches gilt für einige Verlinkungen, die Ihnen hier angeboten werden, wenn Sie nach bestimmten Schlagworten gesucht haben.
Das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen in § 355 Abs. 2 und 3 BGB n.F. ersetzt das Widerrufsrecht des § 2 HaustürWG, des § 7 Abs. 2 VerbrKrG und des § 5 Abs. 2 und 4 TzWrG.
Quelle:[Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen.]
Ich glaube damit müsste alles klar sein
Grüßle Veri
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20.02.2006 23:29 #3Anfänger

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Hallo, Veri,
ich bin ja erst neu hier und bin am lesen was hier so abgeht.
Aber das mit dem Rüclgeben is anders, wenn der Händler die Karte wegen deinem Auftrag schonm registrirt hat. Das steht immer drinne bei ebay wenn man da ne Karte steiegrt. Auch bei Händlern die AGB Haben wo drinnesteht man kann rückgeben.
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