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23.06.2011 12:53 #91Junior Experte

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AW: Simlock entfernen: Staatsanwaltschaft ermittelt!
Hallo lolikus,
das war die erste Verhandlung.
Das soll ein Präzedenzfall werden.
Der neue Anwalt ist gerade in Berufung gegangen, und dafür haben wir die Spendenaktion auf die Beine gestellt.
Es ist also noch alles offen.
Es geht uns vor allem darum, das der Besitz dieser Boxen nicht illegal und das entfernen von Simlocks nicht als illegal angesehen werden darf, sofern es sich um Kundenaufträge handelt und nicht im großen Stil Prepaidbundles gekauft, entsperrt und separat wieder verkauft werden.
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23.06.2011 12:53 # ADS
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23.06.2011 19:32 #92Experte
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AW: Simlock entfernen: Staatsanwaltschaft ermittelt!
Nur zu INFO wie es das Gericht in Würzburg sieht!!!
SIM-Lock-Urteil des Würzburger Amtsgerichts
« am: 03. Oktober 2002, 13:02:02 »Zitat0 Richter: "Das hat nichts, aber auch gar nichts mit Betrug zu tun"01.10.2002 19:51
Grombühl Der Vorwurf gegen drei Angeklagte klang erdrückend: weit über eine Million Mark Vermögensvorteil hätten sie sich verschafft, weil sie an Handys manipuliert haben. Doch das Urteil des Amtsgericht ist eindeutig: Freispruch in allen Anklagepunkten.
Staatsanwaltschaft verliert angeblichen Musterprozess
Das Handy gehört heute bei vielen zum Alltag. Das meiste Kapital daraus schlagen die Betreiber der Netze. Um möglichst viele Kunden zu gewinnen, lassen sich die Unternehmen im harten Marktkampf immer neue Strategien einfallen. Sie locken mit billigen, subventionierten Handys und hoffen auf hohe Gesprächskosten. So brachte auch Viag Interkom Prepaid-Geräte ohne monatliche Grundgebühr auf den Markt. Diese waren mit einer Sperre versehen, damit für eine bestimmte Zeit nur im Viag-Netz telefoniert werden konnte. Die billigen Handy-Preise sollten wohl durch die Gesprächsgebühren wieder wettgemacht werden.
1999 wurde es gängige Praxis, dass verschiedene Firmen diese Sperre mit Hilfe eines Computerprogramms löschten und die Telefone dann zum üblichen Marktpreis weiter verkauften. So machten sie Gewinn. Das Nachsehen hatte Viag Interkom. So verwundert es kaum, dass Viag 1999 Strafanzeige gegen den Geschäftsführer einer Würzburger Firma und zwei Angestellte stellte. Im November 1999 durchsuchte die Kripo die Geschäftsräume in Grombühl und entdeckte über 8000 Handys von Viag, bei denen die Sperre gelöscht worden war und Computer mit der dafür notwendigen Software.
Der Geschäftsführer bestätigte schon damals, die Sperre in einigen Handys gelöscht zu haben. Für die Kripo und der Würzburger Staatsanwaltschaft eine klare Sache: An den Handy wurde manipuliert, und für Viag Interkom entstand ein Schaden. Die Anklage lautete also unter anderem Computerbetrug. Doch juristisch ist dies nicht einfach. Bislang gibt es kein Urteil eines Obersten Gerichtes in Deutschland, dass die Aufhebung der Sperre als strafbar sieht. Die meisten Staatsanwaltschaften sahen von einer Strafverfolgung bislang ab.
Mit dem Kauf des Handys darf der Eigentümer die Sperre wohl löschen, es sei denn, andere Vertragsbestimmungen schließen dies eindeutig aus. Auch das Landgericht Würzburg hatte Bedenken gegen die Anklage, und so landete der Prozess vor dem Würzburger Amtsgericht. Für die Staatsanwaltschaft hätte es anscheinend eine Art Musterprozess mit Signalwirkung geben sollen. Doch für den Vorsitzenden Richter war der Sachverhalt eindeutig: "Das hat nichts, aber auch gar nichts mit Betrug zu tun!" Es fehle die tatsächliche Vermögensminderung von Viag Interkom, und es sei auch kein Dritter jemals getäuscht worden.
Auch die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts lehnte die Eröffnung des Verfahrens gegen den 40-Jährigen ab und verwies die Sache an das Amtsgericht. Nach siebenstündiger Verhandlung kamen die Richter am Dienstag zu der Auffassung, dass kein Straftatbestand verwirklicht wurde. Der Kaufmann und eine seiner Angestellten wurden freigesprochen, das Verfahren gegen einen weiteren Mitarbeiter wurde eingestellt. Den Schaden, der der Firma durch die Beschlagnahme der Mobiltelefone entstanden ist, muss die Staatskasse übernehmen. Ob die Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung ein Rechtsmittel einlegen wird, ist offen.
PS: bei uns wurden nur Kundengeräte entsperrt und keine Massen Prepaid Geräte! also mal augen aufmachen.
Von wegen man solle sich vorher erkundigen ja WO BITTE SOLL MAN SICH ERKUNDIGEN? in was soll man sich erkunden, es steht nirgendswo das es VERBOTEN ist! Und wenn man so ein Urteil aus Würzburg liest, soll man sich denken es sei VERBOTEN? Ich glaube kaum das dann jemand denkt es sei verboten.
Aber leider ticken die Uhren in Göttingen anders..
mfg
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Update:
Hier in Göttingen gibt es einen Fall wegen Gefährlicher Körperverletzung in der Ehe-Zeit, die jenige ist mir bekannt. Das Verfahren zog sich über Jahre hinweg, es wurde ermittelt und am Ende stand auch ein Gerichtstermin fest. Obwohl ein Artest vom UMG Göttingen vorlag sowie über 10 Zeugen vorhanden waren, heute das unfassbare! Das Verfahren wurde gegen den beschuldigten / die beschuldigten gegen eine Geldzahlung und Auflagen eingestellt!
Eingestellt = Freispruch!
So und wehe jemand entsperrt sein Handy oder lässt es bei einem Shop entsperren, dann wird nichts eingestellt dann wird gleich eine Bewährungsstrafe verhängt bzw. man muss mit einer Haftstrafe rechnen.
Ich fasse es einfach nicht in was für einen Land leben wir eigentlich? Jemand schlägt seine Frau halb tod und bekommt Freispruch und der andere der Handys entsperrt wird dafür bestraft.
Wer jetzt nicht spendet und den jenigen hilft in Berufung zu gewinnen der braucht kein Handy sein Eigen nennen.
Motto: Schlag jemanden zusammen bezahle was und bist raus aber entsperre kein Handy dann bist du dran.
Verdammt nochmal das kann doch wohl alles nicht war sein.
So und nun soll mir einer was von Demokratie etc sagen.Geändert von GSM-Style-de (11.07.2011 um 23:37 Uhr)
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13.07.2011 18:16 #93Neuling


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AW: Simlock entfernen: Staatsanwaltschaft ermittelt!
Hi,
ich habe heute ein schreiben vom Anwalt bekommen.Das Verfahren ist eingestellt worden.Also wir sind raus aus der Sache anscheinend.
LG
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20.07.2011 14:08 #94Neuling


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AW: Simlock entfernen: Staatsanwaltschaft ermittelt!
Joo! Gleiches bei mir, heute ein Schreiben bekommen, dass die Ermittlung eingestellt worden ist. Was fürn Witz!! Ich hatte mich schon darauf gefreut mich verteidigen zu müssen, aber das wahr wohl nix! Abzocke ist das! Und dass die Staatsanwälte sowas betreiben ist doch genial! Da steigt das Vertrauen in das Gesetz ja gewaltig!
Und Zwar ist das Verfahren gem. §153 Abs 1 eingestellt worden, das heißt:
§ 153
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.
Und da ärgere ich mich dafür noch mehr! Erst anmauln und dann bin ich nicht mehr in öffentlichem Interesse als Täter! Da will ich nur schimpfen!!! SCH*** ********!!Geändert von lolikus (20.07.2011 um 14:14 Uhr)
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06.08.2011 23:26 #95Experte
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AW: Simlock entfernen: Staatsanwaltschaft ermittelt!
Geändert von GSM-Style-de (07.08.2011 um 21:09 Uhr)
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