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30.05.2010 14:17 #1Benutzer


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GEZ-Pflicht für Handy?
Hallo,
ich habe vor ein paar Tagen ein schreiben von der "lieben" GEZ Gebühreneinzugszentrale bekommen. Irgendwie haben die rausbekommen das ich noch nebenbei als Kleingewerbebetreibender Sachen bei Ebay verkaufe.
Nun fragen sie ob für meine Firma Runfunkggeräte bereithalte. Die Sachen mit Radiogeräten und Fersnehgeräten fällt schon mal komplett weg. Ansonsten habe ich auch kein Navi das ich betrieblich nutze und der PC hat keinen Empfangsteil für TV.
Doch nun geht es um die neuartigen Rundfunkgeräte (Rechner, ohne Radio oder Fernsehkarte die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben), oder um PDAs und Mobiltelefone mit UMTS ohne Internetanbindung.
Dies besitze ich natürlich, doch ich hab im Moment keine Ahnung von der aktuellen Rechtslage. Es war hin und wieder zu lesen, das die GEZ-Pflicht von manchen Gerichten nicht für derartige "neuartigen Rundfunkgeräte" erlaubt wurde, diese wurde abgelehnt. Andere Gerichte haben wieder anders entschieden.
Kann mir jemand schreiben, was die aktuelle Sachlage für mich als "Kleinunternehmer" ist? Natürlich habe ich Privat schon Geräte angemeldet, es geht mir nur darum ob ich für ein Handy / PC GEZ Gebühr zahlen muss RECHTLICH oder nicht?
Danke!!
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30.05.2010 14:17 # ADS
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30.05.2010 16:20 #2Super-Moderator












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AW: GEZ-Pflicht für Handy?
Unter einem neuartigen Rundfunkgerät versteht man ein Gerät, das Radio und Fernsehen über Plattformen ohne Rundfunkempfangsteil empfangen kann.
Laut einem Zitat der GEZ gilt:
Das gilt zum Beispiel für PCs, mit denen man ins Internet gehen kann, aber auch für internetfähige Handys. "Auch Navigationsgeräte, die Rundfunk empfangen können, sind gebührenpflichtig", sagte Nicole Hurst von der GEZ-Pressestelle gegenüber t-online.de.
Nur in wenigen Fällen muss der Handybesitzer zahlen, denn in der Regel hat er bereits andere, herkömmliche, Rundfunkgeräte bei der GEZ angemeldet. Das Handy gilt dann als Zweitgerät und ist gebührenfrei.
Wie die Regelung -und ob sie anders ist- bei Kleinunternehmen, kann ich ncith sagen.
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30.05.2010 17:51 #3Benutzer


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AW: GEZ-Pflicht für Handy?
Also für betrieblich genutzte Geräte Sachen muss man als Selbstständiger / Freiberuflicher ggf. doppelt zahlen. Daher stellt sich die Frage, ob ich doppelt für meinen PC zahlen muss, oder doppelt für mein Handy?
Es steht auch dort, das man nur ein einizges "neuartiges" Rundfunkgerät pro Betrieb / Gewerbe anmelden muss, auch wenn man mehrere Handys z.b besitzt.
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31.05.2010 16:31 #4Junior Mitglied

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AW: GEZ-Pflicht für Handy?
ich denke wenn Du deinen PC und dein Handy ins Betriebsvermögen reingenommen hast und Anschaffungskosten und Folgekosten absetzt, wird die Gebühr fällig sein - sich dagegen wehren sehr schwierig...
bei deiner Geschäftsbeschreibung ist ja ein PC von Nöten somit Gebührenpflicht - aber das PC und Handy jeweils extra abgezockt werden wohl eher nicht.
edit: und da die Gebühr für neuartiges gerät gleich ist bei PC oder Handy ists auch egal was doppelt gelöhnt wird musst halt ein neuartiges anmelden.
wobei - jetzt muss ja die Finanzierung für den nächstjährigen teuren teuren Grand Prix gesichert werden...
Geändert von schnalk (31.05.2010 um 16:42 Uhr)
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31.05.2010 17:10 #5Benutzer


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AW: GEZ-Pflicht für Handy?
Weiß auch jemand ab WANN die GEZ-Pflicht für neuartige Rundfunkgeräte eingeführt wurde? Auf dem Zettel muss ich angeben ab wann ich es nutze, an der PC / Handy Anmeldung komme ich sicher nicht mehr vorbei.
Ich weiß nicht ab wann sie die GEZ-Pflicht für diese Geräte eingeführt haben? Da ich aber schon länger als Kleinunternehmer tätig bin, können sie das sicher nachweisen...
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31.05.2010 17:49 #6
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06.06.2010 10:13 #7
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AW: GEZ-Pflicht für Handy?
Ein interessantes Thema:
Was würde denn passieren wenn er nun angibt, dass er jetzt ein erst ein neues Gerät hat, es aber schon seit 2007 besitzt und die das rausbekommen?
Bekommt er dann eine hohe Nachzahlung nur oder auch eine Anzeige wegen Betrug?
Es gibt ja viele Leute, vor allem junge Leute die ihre Geräte nicht anmelden.
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12.06.2010 16:35 #8Neuling
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AW: GEZ-Pflicht für Handy?
eben...
Ich erhalte nun auch schon den dritten Brief von der GEZ, die mich zur Anmeldung meiner Geräte auffordert. Nun besitze ich seit Längerem einen internetfähige Laptop und ein ebensolches Handy. Reicht es denn aus, diese (ab diesem Monat) neu anzumelden oder muss ich für die Zeit seit 2007 nachzahlen? Bekommt die GEZ es denn raus, wie lange ich die Geräte schon besitze?
ich freue mich über jede hilfreiche Antwort, es ist recht schwer, im Netz eindeutige Informationen dazu zu finden...!
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12.06.2010 17:26 #9Super-Moderator












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AW: GEZ-Pflicht für Handy?
wenn du dich selber anmeldest muß du nicht nach bezahlen
läst du dich von den beamten die vor der haustür stehen anmelden dann must du nach zahlen
weil die wohlen noch geld verdienen
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12.06.2010 19:17 #10Junior Experte

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AW: GEZ-Pflicht für Handy?
Wenn die Herren von der GEZ an der Tür klingeln, mach ich die Tür einfach wieder zu.
Zitat von Matzezetel
Denn den Vertretern der GEZ bin ich nicht Auskunftspflichtig.
Und wenn Sie mit der Polizei drohne, schnapp Dir das Telefon und ruf selber an.
Denn das ist Nötigung.
Du bist gesetzlich nur dazu verpflichtet der GEZ gegenüber Angaben zu machen und nicht irgendwelchen Unterhändlern.
Du bist auch nicht dazu verpflichtet die GEZ Fritzen in die Wohnung zu lassen.
Und laß Dich gar nicht erst auf irgendwelche Umfragen ein.
Denn diese Umfragen sind Fangfragen.
Und sobald Du darauf antwortest, haben Sie Dich im Sack.
Einfach Tür schließen und gut ist.
Und wer sich tatsächlich anmeldet, sollte never ever mehr als 4 Wochen rückwirkend angeben, sonst wirds nämlich teuer.Geändert von funshopper_de (12.06.2010 um 19:17 Uhr)
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13.06.2010 12:15 #11
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AW: GEZ-Pflicht für Handy?
Mit der neuen GEZ Reglung wäre doch das bald hin oder? Wenn man sowieso pro Wohnung zahlt müssten die Handys ja auch mit drin sein.
Irgentwie finde ich die neue Reglung doch unkomplizierter, obwohl die damit natürlich einen haufen Geld machen.
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13.06.2010 18:35 #12Mitglied


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AW: GEZ-Pflicht für Handy?
Stimmt, da ist alles inklusive, das gilt aber auch schon nach der jetzigen Regelung.
Unterm Strich gehört die GEZ-Neuregelung aber zu den besseren Gesetzen, da entbürokratisiert wird, und Familien, WGs und Selbständige entlastet werden. Dazu verschwinden die meisten der Schnüffler, da für Privathaushalte größtenteils keine Nachprüfung mehr nötig ist.
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14.06.2010 10:57 #13Junior Mitglied

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AW: GEZ-Pflicht für Handy?
die Fuzzis von der GEZ sind keine Beamten, die GEZ ist keine Behörde!
Zitat von Matzezetel
die haben keinerlei hoheitliche Rechte, die dürfen noch nicht einmal die Polizei hinzu ziehen bzw. die Polizei darf nicht für die GEZ Schergen tätig werden.
da gab es unlängst ein Urteil das Polizisten zu unrecht GEZ'lern Zugang zu einen Haushalt geschaffen haben.
wenn er sich als solcher (Beamter) vorstellt - Ausweis zeigen lassen und wegen Amtsmissbrauch anzeigen
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28.10.2010 06:22 #14Super-Moderator












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Internetfähige Handys: GEZ pflichtig
Internetfähige Handys: GEZ pflichtig
Jetzt ist es endgültig ! Internetfähige Handys oder Smartphones und auch PC`s sind kostenpflichtige Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebühren-Staatsvertrages und somit GEZ gebührenpflichtig.
Das Bundesveraltungsgericht in Leipzig hat kürzlich eine Klage dreier Bürger zurück gewiesen(Leipzig (AZ: 6 C 12.09, 6 C 17.09 und 6 C 21.09). Sie hatten gegen eine Zahlung an die GEZ geklagt.
Laut Beschluss sind diese Geräte grundsätzlich für den Empfang von Rundfunksendungen geeignet. Auch sei eine GEZ Gebühr zu entrichten, wenn der Besitzer des jeweiligen Gerätes gar nicht die Absicht hat Radio oder TV zu empfangen!
Der oben genannte Bescheid( siehe Aktenzeichen) stellt deshalb klar, das 5,76 Euro GEZ Gebühr zu zahlen sind- sofern nicht schon für ein Radio oder ein TV eine Gebühr entrichtet werde! PC`s und Smartphones werden also einem Radio gleichgestellt- das ja bekanntlich auch 5,76 Euro Gebühr kostet.
Besitzer vonmind. Einem TV im Haushalt zahlen 17,98 Euro /Monat worin Radios bereits enthalten sind im Haushalt. Eventuelle Befreiungen sind nur aus zu prüfenden sozialen Gründen möglich.
Von 42 Millionen Teilnehmerkonten nimmt die GEZ (eigene Angaben) insgesamt 7,6 Milliarden Euro ein. Davon entfallen lediglich 248 Konten an für „neuartige Rundfunkgeräte“.
Weitere Details==> http://www.mobilfunk-talk.de/news/30255-gez-gebuhr-nun-auch-fur-internetfahige-handys/
Angaben ohne Gewähr
Geändert von mosyr (03.11.2010 um 03:04 Uhr)
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28.10.2010 08:12 #15

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AW: Internetfähige Handys: GEZ pflichtig
Ohne jetzt Hoffnungen machen zu wollen, das war "nur" das Verwaltungsgericht. Die haben entschieden, daß das Gesetz formell ohne Fehler zustande gekommen ist.
Der eigentlich entscheidende Mangel in der Sache ist aber doch die sachlich-inhaltliche Frage (ob es überhaupt eine "moralische" Berechtigung gibt, beim derzeitigen Angebot der ÖR im Netz auch auf alle nicht angeschlossenen Geräte eine Zwangsabgabe zu erheben).
Und die darf kein Verwaltungsgericht entscheiden, das kann nur das Bundesverfassungsgericht klären.
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