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01.02.2007 21:36 #1Administrator













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Sonderkündigungsrecht für o2-Kunden?
Der Münchner Mobilfunk-Netzbetreiber o2 hat den Unmut zahlreicher Kunden auf sich gezogen. Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg meldet, hat o2 Ende 2006 die Preise für Anrufe zu Sonderrufnummern teilweise drastisch erhöht. Verbindungen zu 01805-Nummern kosten statt bisher 25 Cent pro Minute in der Nebenzeit jetzt rund um die Uhr 69 Cent pro Minute. Zum Vergleich: Aus dem deutschen Festnetz werden 14 Cent pro Minute fällig, wird eine 01805-Service-Nummer angerufen.
o2 blockiert
Durch die unvorbereitete Preiserhöhung sehen die Verbraucherschützer die Kunden im Recht, wenn sie ihren Vertrag vorzeitig kündigen möchten. Kunden können von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, heißt es bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Bei o2 sieht man das aber anders. Dort weigert man sich Kündigungen zu akzeptieren. Sonderrufnummern und Premiumdienste seien Nebenleistungen, die ohne Zustimmung der Endkunden geändert werden dürften.
Eine Argumentation, der Brigitte Sievering-Wichers nicht folgen möchte: "Der Hinweis auf eine Nebenleistung und den daraus folgenden Konsequenzen ist nicht korrekt. Nach unserer Rechtsauffassung müssen Anbieter bei einer Preiserhöhung ihre Kunden immer über die neuen Preise informieren und ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumen, wenn sie den Vertrag nicht zu den alten Konditionen weiterführen wollen."
Musterschreiben steht zum Download bereit
Verbrauchern, die bereits erfolglos wegen der Preiserhöhung bei o2 gekündigt haben oder die Sonderkündigungsrecht erstmalig wahrnehmen möchten, hilft die Verbraucherzentrale mit einem Musterbrief, der ihre juristischen Argumente enthält. Er kann im Internet [Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen.] werden.
Quelle: Onlinekosten.de
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01.02.2007 21:36 # ADS
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04.02.2007 21:08 #2
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15.02.2007 18:31 #3Neuling
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AW: Sonderkündigungsrecht für o2-Kunden?
Ich habe meine Kündigung nach dem Muster auch geschrieben und bis jetzt (ca. 2 Wochen) noch keine Antwort erhalten. Ich bin auch bereit, rechtlich gegen O2 vorzugehen, falls diese meine Kündigung ignorieren werden, dafür habe ich (zum Glück) vor ein paar Monaten eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.
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15.02.2007 21:06 #4Junior Mitglied

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AW: Sonderkündigungsrecht für o2-Kunden?
Hi.
das diese kleine Mobilfunkfirma überhaupt noch lebt ist ja ein wunder was für mist die machen ist nicht mehr normal....
eins nach dem andern leisten die sich..
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16.02.2007 09:45 #5SchrottiGast
AW: Sonderkündigungsrecht für o2-Kunden?
Naja das wird nicht so einfach sein sagen wir mal im Grunde genommen hat der Kunde das Recht auf seiner seite in diesem Fall. Denn er wurde ja nicht über die Preiserhöhung informiert.
nur o2 interessiert das einen Shit das ist denen Egal die sind so abgefuchst das die deswegen den Vertrag mit Sicherheit nicht Kündigen werden.
Ein Beispiel .Ich als Händler habe es schon verdammt schwer einen Vertrag zu Stornieren ich hatt im laden schon Fälle wo der Kunde den Vertrag zerissen hatte und dann schreien auf die Straße lief nur weil ich die Bankkarte sprich EC Karte kopieren wollte ziemlich Dumm sowas aber das verlangt der Provider ja vom Händler die EC karte als auch der Ausweiß in Kopie vorliegen müssen nicht nur der Anbieter verlangt das sondern das Deutsche Gesetz an sich.Denn wenn etwas ist und die Polizei will den Vertrag sehen weil ne Ausweisfälschung vorliegt dann muss ich die vorlegen.
Die Kundin rief nach Hilfe Hilfe ein pärchen mit Kinderwagen kam vorbei unmd das ganz geschah an meinem Urlaubstag ich wollte Nachmittags in Urlaub fahre grunz.Der Mann von dem Pärchen kam auf die Tür zu sah das sie geschlossen war und Riss dermaaßen heftig an der Tür das sie fast kaputt ging und schlug mit der Faust auf die Tür ein.
Die Polizei sagte mir das interessiert sie nicht .......... sie kamen nach 20 min daher und ich öffnete die Tür .
Bulle zu mir die Kundin hat das Recht den vertrag innerhalb von 2 zwei Wochen zu Stornieren ! ! !
Ich zum Bullen wollen sie mich Belehren ? ? ? Ich bin ausgerastetttttttttttttt
denkt der Bulle doch tatsächlich das ich keinen Plan habe von meinem Job also bin ich echt Aggresiv geworden mein Tag shcon im Arsch durch die Scheiß kundin dann noch die Bullen die mich Belehren wollen.
Gut hab mich dann beruhigt sagt der BUlle nochmal zwei wochen haben die Kunden das Recht ihn zu Stronieren.
Ich habe gesagt dieses Gesetz gibt es ***NICHT*** es Existiert nicht verdammt nochmal doch das gibt es lesen sie nach .
neien das Gesetz hat der scheiß Mediamarkt erfunden nicht zufrieden geben sie zurück innerhalb von 14 Tagen.
Aber es gibt kein Gesetz das ein Vertrag der im Laden abgeschlossen worden ist innerhalb von 14 tagen Storniert werden kann.
Ich ruf bei o2 an .
o2 sagt ist nicht der Vertrag ist abgeschlossen Rechtmäßig wir Stornieren nicht es gibt keine 14 Tage Regelung zum Rücktrittsrecht des Kunden.
So und nu ? also o2 wird niemanden so leicht aus den Veträgen rauslassen .....!
Berichte mal weiter was so passiert eugy.
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16.02.2007 12:27 #6Administrator













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AW: Sonderkündigungsrecht für o2-Kunden?
Ja das mit den 14 Tagen ist nur bei Internetverträgen (Fernabsatzgesetz) festgeschrieben, wusste es auch zuerst nicht.
Kam erst vor ein paar Tagen auf Stern TV "Die populärsten Rechtsirrtümer" war ziemlich interessant, werde mir wahrscheinlich das Buch dazu kaufen. Ich lese zwar sonst nie Bücher und nur die Zeitung, aber das ist echt interessant, will mir nicht von jemanden weniger Rechte einräumen lassen, als ich habe. Einige Fälle findet ihr auf der Seite [Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen.]
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04.03.2007 22:58 #7Stammbesucher
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AW: Sonderkündigungsrecht für o2-Kunden?
Ich selbst habe es nicht getan und werde es auch nicht tun, ABER:
Wenn man die Rechnung innerhalb von 14 tagen anmahnt (also eine Abmahnung schickt mit Einschreiben mit Rückschein), o2 eine angemessene Frist setzt und dann, weil o2 dies ablehnen wird, eine außerordentliche Kündigung schreibt 314/2 BGB, dann sind anscheinend die formalen Schritte getan.
Nun muß man die Sache noch aussitzen, die Bankeinzugsermächtigung widersprechen usw.
o2 wird keinen verklagen, so heißt es, weil sie einen zuvor "aus Kulanz" entlassen werden.
Wie gesagt, ich tat es nicht, weil ich auf diesen Ärger keine Lust habe und nebenbei noch 5€ Guthaben/Monat und frei-SMS habe; o2 wird sich so auch nicht gerade freuen mcih als "Kunden" behalten zu können.
...
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05.03.2007 00:41 #8Administrator













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AW: Sonderkündigungsrecht für o2-Kunden?
Das stimmt, zuerst versucht es jeder Anbieter mit den Paragraphen, aber wenn dann der Kunde zurückschiesst kann man sich evtl. anders zum Wohle des Kunden einigen.
Wenn es Ärger mit nem Provider gibt ist das nen schlechtes Image, da zieht dann die ganze Family mit und boykottiert nen Provider und evtl. sogar die Freunde und letztendlich geht dem Provider mehr Geld flöten als ne Sonderkündigung...
Ist doch schön wenn der Kunde ab und an mal etwas "Macht" hat
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05.03.2007 01:00 #9Stammbesucher
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AW: Sonderkündigungsrecht für o2-Kunden?
Richtig. MEINE "Macht" besteht aber eher darin, das Guthaben und frei-SMS zu nutzen und bei einer möglichen VVL verdammt gute Konditionen rauszuhandeln, sprich daß ich eher etwas bekomme bei wenig bis null Zahlungen, oder die bestätigte Kündigung in Kraft treten zu lassen.
Ich habe keine RSV und das ganze Theater ist mir bei 5€ GG zu heikel. Dann doch lieber ausnutzen.
Las ich grad eben: [Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen.] ; von "4gotten1".
Darin:
[Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen.] und [Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen.] des Schreibens.
*****
Ui, gibt es hier keine neuen Erfahrungen mit der außerordentlichen Kündigung? Alle zufrieden mit o2? Oder wie sind die neuen Erfahrungen??Geändert von gha (06.03.2007 um 12:41 Uhr)
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17.03.2007 22:47 #10Stammbesucher
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AW: Sonderkündigungsrecht für o2-Kunden?
Geändert von gha (17.03.2007 um 22:48 Uhr)
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16.08.2007 04:30 #11Junior Experte

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o2 und Vertragsbrüche
Die EU-Umstellungen wurden gerichtlich als falsch dargestellt, EU-Roaming, D1-Roaning und das Barring, "Nebenleistungen" und [Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen.] - wann, liebe(r) NiC, wird o2 von all dem lassen und den Kunden wieder ernst nehmen? Dann kehre auch ich gerne wieder zurück; sofern sie es einige Monate in der Praxis unter Beweis stellten.
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17.08.2007 02:24 #12Junior Experte

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o2 "Nebenleistungen"
Was sind diese eigentlich? Von o2 bekam ich bislang noch nie eine Definition darüber. Und komisch: Warum gelten sie, die nach meinem Vertragsbeginn bzw. VVL eingeführt wurden, dann für mich ohne daß man mich fragte oder, das empfinde ich als die absolute Pflicht, mich zu informieren?
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17.08.2007 19:31 #13Super-Moderator













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AW: Sonderkündigungsrecht für o2-Kunden?
@HSK: Zum Thema Sonderkündigungsrecht und Nebenleistungen existiert bereits ein Thread. Da ist es nicht nötig, zwei neue aufzumachen. Das macht das Forum unübersichtlich.
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18.08.2007 03:39 #14Junior Experte

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AW: Sonderkündigungsrecht für o2-Kunden?
Hast Recht, sorry.
Aber zur Antwort hat es leider auch nicht beigetragen.
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18.08.2007 03:43 #15Junior Experte

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AW: Sonderkündigungsrecht für o2-Kunden?
das ist aber wohl nicht die lösung, um wahrscheinliche vertragsbrüche zu tolerieren, oder!?
schade um das unternehmen, aber ich hoffe, die gewinne rutschen ab, immer weiter, so daß man endlich wach wird und seriös.
EDIT:
Nicht schlecht wie ich finde:
Quelle: [Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen.]Satire:
Kunden müssen Mindestlaufzeit von einem Jahr akzeptieren
Wenn man beim stadtbekannten Bäcker Roggensack morgens seine Brötchen kauft, dann geht man automatisch ein Brötchenabbo ein.
Konnten die Kunden bislang täglich aus dem gesammten Brötchensortiment wählen , so verlangt Roggensack nun eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Das betrifft die Brötchensorten Knüppel, Zwilling, Roggenbrötchen, Käsebrötchen und Mehrkornbrötchen.
Wie die Roggensack auf Anfrage erklärte, gelte diese Regelung schon seit einigen Wochen. Roggensack sagte weiter, daß ein Wechsel der Brötchensorte gegen eine Gebür von 9,90 € jederzeit möglich ist. Kunden, die zu den Brötchen eine Tüte wünschen können diese gegen eine monatliche Gebür von 6 € erhalten.
Für die die monatliche Gebür von 90€ erhalten die Kunden nicht nur ein Brötchenpaket von 4 (Käsebrötchen/Mehrkornbrötchen)- 6 (Knüppel) Brötchen, sondern auch eine kostenlose Zustellung der Brötchen bei Glatteis in den Monaten Juli und August.
Die Laufzeit des Brötchenabbos verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn es nicht rechtzeitig unter der Kündigungshotline (01805BROETCHEN) gekündigt wird.
Interessant ist auch ein Blick auf die AGB in denen klar geregelt wird, daß es sich bei sonstigen Zutaten (wie der Käse bei Käsebrötchen oder die Körner bei Mehrkornbrötchen) um Nebenleistungen handelt und somit die Gebüren jederzeit auch rückwirkend angepaßt werden können.
Bei Vertragsende wird ein Tütenpfand von 11,11 € erhoben, daß nach Rücksendung sämtlicher Tüten aus der Vertragslaufzeit jedoch erstattet wird.Geändert von HSK (09.09.2007 um 01:50 Uhr)
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