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11.03.2011 16:18 #1Super-Moderator












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Urteil: Kunde muß überhöhte Datenrechnung nicht zahlen
Quelle: Mobilfunk-Talk.de/newsDen an sich unstreitigen Forderungen eines Mobilfunkanbieters kann der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegenstehen, wenn der Anbieter bei Vertragsschluss Beratungspflichten bei der Tarifwahl verletzt hat. Zu diesem Schluss kam das Landgericht Münster in einem [Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen.] .
Datenkosten über 1000 Euro
Im konkreten Fall hatte ein langjähriger Kunde zum Tarif “Time & More All In 500″ mit einer monatlichen Grundgebühr in Höhe von 42,50 Euro gewechselt. Dazu vermietete der Mobilfunkanbieter das Samsung SGH i 900 und stellte dazu das Navigationssystem “Route 66″ zur Verfügung.
Da das Navigationssystem unter anderem für die Aktualisierung des Kartenmaterials Zugriff auf das Internet nimmt, wurde im Beratungsgespräch die Wahl zwischen drei Abrechnungsmodellen offeriert. Zur Wahl stand die volumenbasierte Abrechnung von 0,6 Cent pro KB für Internetverbindungen und 2 Cent pro KB für WAP-Verbindungen, einem 150 MB Datenpaket für monatlich 10 Euro oder einem unbegrenzten Datenvolumen für monatlich 25 Euro.
Da der Kunde noch keine Erfahrung mit internetfähigen Smartphones hatte, wählte er auf Anraten des Mitarbeiters des Mobilfunkanbieters zunächst die volumenabhängige Abrechnung, um nach Erhalt der ersten Rechnungen zu entscheiden, ob sich eines der Paketangebote für ihn lohnt.
Weiterlesen==> http://www.mobilfunk-talk.de/news/33034-urteil-kunde-muss-hohe-datenrechnung-nicht-bezahlen/
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11.03.2011 16:18 # ADS
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11.03.2011 20:11 #2Mitglied


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AW: Urteil: Kunde muß überhöhte Datenrechnung nicht zahlen
hallo,
danke für die info.
genau der gleiche bullshit ist bei meinem kollegen abgelaufen.
zum glück waren es nur 250 €. auch ihm wurde ein internetfähiges
handy ohne datenflat verkauft. das war bei base. da er sehr schlecht
deutsch spricht, habe ich mit ihm zusammen bei base angerufen und
briefe geschrieben.
mein vorschlag. die datenkosten in höhe von 220€, in eine datenflat zu
wandeln und diese einmalig 5 mal zu bezahlen, also 50€, wurde abgelehnt.
er hat das ganze dann abgestottert.
ich finde so was echt traurig .....
leider darf man nicht behaupten, sowas würde absichtlich gemacht.
dann kann sowas aber nur an der sehr schlechten qualifikation der mitarbeiter liegen.
gruß
stephan
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12.03.2011 16:32 #3


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AW: Urteil: Kunde muß überhöhte Datenrechnung nicht zahlen
Du hast aber auch den ganzen Artikel gelesen, oder? Nicht nur das Stück, was hier gequotet wurde?
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12.03.2011 18:37 #4Mitglied


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AW: Urteil: Kunde muß überhöhte Datenrechnung nicht zahlen
ja hab ich. "unwissenheit schützt vor strafe nicht".
ändert meiner meinung nach aber nichts an der verantwortung der verkäufer.
der hat gewusst das es zu einer horrenden rechnung kommen kann.
eben wegen dem navi.
spätestens hier hätte manden kunden anrufen müssen und ihm ne daten-flat geben müssen.Der Kunde installierte die mitgelieferte Software auf seinem Handy und surfte nach eigenen Angaben etwa drei- bis viermal im Internet. Dabei entstanden zunächst innerhalb von zwei Stunden für knapp 19 MB Datenvolumen Kosten von rund 390 Euro und am Folgetag für gut 31 MB Datenvolumen Kosten von fast 640 Euro. Zwei Tage später wurde die Simkarte wegen einer aufgelaufenen Rechnung von über 1000 Euro gesperrt.
im fall meines kollegen wurde ja sogar das vergleichsangebot abgelehnt.
warum ? das ist keine kundenbindung. der vertrag wurde bereits gekündigt.
ich hab ihm ne congstar-karte empfohlen.
gruß
stephan
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13.03.2011 03:19 #5Super-Moderator












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AW: Urteil: Kunde muß überhöhte Datenrechnung nicht zahlen
Über die Fürsorgepflicht des Mobilfunkanbieters hat das Gericht nicht entschieden, allerdings auch hier scharfe Kritik geübt. Hier das Originalzitat des Urteils:
Quelle: [Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen.]Da bereits die dargestellte Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungs- und Beratungspflicht den geltend gemachten Vergütungsanspruch der Firma F zu Fall bringt, kann dahinstehen, ob – wofür viel spricht – die Mobilfunkanbieterin auch nach Vertragsschluss bestehende Hinweis- und Schutzpflichten verletzt hat (vgl. insoweit auch LG Bonn, Urteil vom 01.06.2010, Az: 7 O 470/09; AG Frankfurt, MMR 2008, 496f). Bereits durch die beiden WAP-Verbindungen am 09.12.2008 um 21:48:01 Uhr über 11,96 MB zum Preis von 245,00 € und um 23:06:40 Uhr über 7,078 MB zum Preis von 144,96 € sind Kosten entstanden, die den Jahresbetrag für eine Flatrate mit unbegrenztem Datenvolumen übersteigen. Der gewählte Tarif stand dementsprechend – was für den Mobilfunkanbieter erkennbar war – in einem eklatanten Widerspruch zu dem Nutzungsverhalten des Kunden. Hieraus musste der Mobilfunkanbieter den Schluss ziehen, dass der Kunde, dem die durch sein Handy abgerufenen Datenmengen und Kosten nicht unmittelbar mitgeteilt werden, sich offensichtlich unbewusst selbst schädigt. Die dargestellte Interessenlage spricht daher auch für eine Warnpflicht des Mobilfunkanbieters im Rahmen des laufenden Vertragsverhältnisses, beispielsweise durch eine automatisch generierte SMS bei Erreichen bestimmter Kostenmarken.
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13.03.2011 15:50 #6


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AW: Urteil: Kunde muß überhöhte Datenrechnung nicht zahlen
Ich kenn allerdings auch die andere Seite, bei der man dem Kunden deutlich sagt, dass hier eine Datenflat die bessere Wahl wäre. der Kunde verneint und beschwert sich später über die zu hohe Rechnung.
Zitat von stephan3572
Deswegen kann man die Schuld nicht immer den Verkäufern in die Schuhe schieben. Wenn der Kunde nicht will, kann der Verkäufer raten was er will...
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13.03.2011 18:06 #7Mitglied


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AW: Urteil: Kunde muß überhöhte Datenrechnung nicht zahlen
@ kirschpudding
da hast du recht.
ich sage auch nicht, das alle verkäufer schlecht geschult sind.
ich kenne diese probleme auch.
wenn die leute hören das sie 10 euro für ne datenflat ausgeben sollen,
nur weil sie ein neues handy haben. kriegen viele so'n komischen gesichtsausdruck.
ich habe halt die andere erfahrung gemacht.
wenn man im bekanntenkreis als handyfreak bekannt ist und dann mit solchen sachen konfrontiert wird, nervts halt.
auch wegen der dummheit / uninformiertheit.
allein die tatsache, das leute keine lust haben ihre bestehenden telefonrechnungen zu analysieren, macht mir schon immer graue haare.
stephanGeändert von stephan3572 (13.03.2011 um 18:11 Uhr)
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14.03.2011 15:13 #8


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AW: Urteil: Kunde muß überhöhte Datenrechnung nicht zahlen
Moment, mal ganz langsam jetzt. Hier davon zu reden, dass Mitarbeiter schlecht geschult sind ist nicht in Ordnung. Es ist einfach (auch nach diesem Urteil) nicht unsere Aufgabe dem Kunden jedes kleine Detail des Gerätes zu erklären - Alles, aber auch wirklich alles zu den Geräten finden man in den Benutzerhandbüchern (ggf. auf dem Handy oder im Internet). Für mich heißt das Urteil nur, dass alle anwesenden Personen im Gericht keine Ahnung hatten - denn JEDES Gerät zeigt den Verbrauch im Internet. Und in der Urteilsbegründung steht schließlich, dass dem Kunden nicht ersichtlich sein konnte was verbraucht wurde. Tza, das ist schlicht eine Lüge, denn er hätte einfach im Handy schauen können!
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14.03.2011 15:50 #9Mitglied


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AW: Urteil: Kunde muß überhöhte Datenrechnung nicht zahlen
ich sage nicht, das alle mitarbeiter schlecht geschult sind.
aber dem kunden etwas mitzugeben, von dem ich weiß das es datenvolumen produziert, und ihm das nicht an einem beispiel vorzurechnen, finde ich auch nicht in ordnung.
stephan
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14.03.2011 16:58 #10


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AW: Urteil: Kunde muß überhöhte Datenrechnung nicht zahlen
Ich lasse es mir mittlerweile unterschreiben, dass ich dem Kunden gesagt habe, dass ich ihm bei seinem neuen Handy zu einer Datenflat rate.
Damit bin ich abgesichert, wenn der Kunde mit einer zu hohen Rechnung kommt und behauptet, ich hätte ihm das nie gesagt
Obwohl das echt lustig ist, wenn die angeblich von nix wissen und man dann die Unterschrift zeigt^^
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14.03.2011 18:30 #11Mitglied


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AW: Urteil: Kunde muß überhöhte Datenrechnung nicht zahlen
dürfte wohl das vernünftigste sein.
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15.03.2011 14:55 #12


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AW: Urteil: Kunde muß überhöhte Datenrechnung nicht zahlen
Es liegt aber meist auch daran, wie der Kunde seinen Wunsch vorträgt. Wenn mir am Telefon jemand klipp und klar sagt, dass er ein bestimmtes Handy X wünscht und keine weiteren Fragen hat, dann geh ich davon aus das er weiß was er sich dort besorgt. Wünscht er jedoch eine Beratung zu diversen Geräten, dann sag ich auch das Handy A und Handy C eine Datenoption brauchen, Handy B nicht unbedingt.
Zitat von stephan3572
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15.03.2011 23:34 #13


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AW: Urteil: Kunde muß überhöhte Datenrechnung nicht zahlen
Oh ja, das kenn ich^^
Vor wenigen Wochen kam ein junger Mann forschen Schrittes in den Laden und wollte ein Iphone 4 von Vodafone ohne Vertrag kaufen. Jede Erklärung, etwa zum NETlock des Gerätes, unterbrach er mit den Worten, er wüsste schon Bescheid, er habe sich umfassend informiert und benötige keine weitere Beratung oder Erklärung.
Also hat er das Iphone gekauft, zog von dannen und war keine 30 Minuten später wieder da, weil er der Meinung war, ich hätte ihm Schund verkauft. Seine normale SIM würde ja gar nicht passen... ^^
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16.03.2011 02:29 #14Super-Moderator












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AW: Urteil: Kunde muß überhöhte Datenrechnung nicht zahlen
Na das nenn ich mal ein Knallererlebnis.
Zitat von Kirschpudding



Auf solche Ideen kann kein Drehbuchschreiber einer Comedyshow kommen!


Eigentlich müßte eine Kopie Deines Postings in die Witzerubrik.
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16.03.2011 10:59 #15


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Ich kann dir da noch mehr von erzählen, die Leute kommen auf die seltsamsten Ideen^^
Am Montag meinte ein Herr, wir müssten seinen Displayschaden (Komplett in Einzelteilen) auf Gewährleistung reparieren, weil ihm sein Trageband, an dem das Elm befestigt war, gerissen ist - da kann er ja nix für, wenn das deswegen runter fällt...
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