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13.04.2011 03:02 #1Super-Moderator












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Urteil: Restguthaben muß komplett erstattet werden
Quelle: Mobilfunk-Talk.de/newsPrepaid-Anbieter dürfen für die Erstattung von Restguthaben keine Gebühren verlangen. Dieses noch nicht rechtskräftige Urteil fällte das Landgericht Kiel (Az. 18 O 243/10). Geklagt hatte in diesem Falle die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Klarmobil.
Gesetzliche Auszahlungsverpflichtung
Nach Meinung des Landgerichts besteht eine gesetzliche Verpflichtung der Mobilfunkunternehmen zur Auszahlung von Restguthaben nach der Kündigung einer Prepaidkarte. Daher ist es unzulässig, den damit verbundenen Aufwand auf den Kunden abzuwälzen.
Klarmobil verlangte in seinen Geschäftsbedingungen für die Auszahlung von Restguthaben Gebühren in Höhe von 6 Euro. Durch die Gebühr werde nach Auffassung des Landgerichts das Recht auf jederzeitige Kündigung der Prepaidkarte entwertet.
Weiterlesen==> http://www.mobilfunk-talk.de/news/33652-urteil-gebuhren-fur-guthabenauszahlung-unzulassig/
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13.04.2011 03:02 # ADS
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13.04.2011 03:06 #2Benutzer

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AW: Urteil: Restguthaben muß komplett erstattet werden
Interessant, ich wusste gar nicht, dass man Prepaidkarten überhaupt kündigen kann, bis eben glaubte ich, dass sie bei Nichtnutzung einfach irgendwann verfallen.
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13.04.2011 07:20 #3
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AW: Urteil: Restguthaben muß komplett erstattet werden
das stimmt ja auch, wenn du sie nicht nutzt verfallen sie
wenn du sie nicht kündigst bekommst auch kein Geld zurück
das eine schließt das andere ja nicht aus
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13.04.2011 12:44 #4Junior Mitglied

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AW: Urteil: Restguthaben muß komplett erstattet werden
Ist das denn mit der Personalausweiskopie in Ordnung? Da haben die ja auch meine Perso-Nr. etc., die sicher was wert ist auf dem Werbemarkt!
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13.04.2011 16:52 #5
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AW: Urteil: Restguthaben muß komplett erstattet werden
1. was hat das damit zu tun?
2. Quatsch
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13.04.2011 17:02 #6Junior Mitglied

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AW: Urteil: Restguthaben muß komplett erstattet werden
1. weil ich z.B bei Simyo nur mein Geld wiederbekomme, wenn ich komplett die Hosen runterlasse.
2. was ist Quatsch? Das höchstsensible Daten gefordert werden, was (wie z.B. Vodafone zeigt) vollkommen überflüssig ist?
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13.04.2011 17:27 #7
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AW: Urteil: Restguthaben muß komplett erstattet werden
Nein, Quatsch ist was irgendjemand mit deiner Ausweisnummer auf dem Werbemarkt will
egal
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13.04.2011 19:35 #8


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AW: Urteil: Restguthaben muß komplett erstattet werden
Prüf mal ohne Perso nach, ob der Antragsteller jetzt wirtklich derjenige ist, dem die Karte gehört. Ein simples Schreiben mit den Daten des Herrn Schmidt kann jeder verfassen, den Perso des Herrn Schmidt hat in der Regel auch nur der Herr Schmidt...
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13.04.2011 22:33 #9Stammbesucher
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AW: Urteil: Restguthaben muß komplett erstattet werden
Interessant, ich wusste gar nicht, dass man Prepaidkarten überhaupt kündigen kann, bis eben glaubte ich, dass sie bei Nichtnutzung einfach irgendwann verfallen.das stimmt ja auch, wenn du sie nicht nutzt verfallen sie
Wird das überhaupt umgesetzt?Verfall von Prepaid-Guthaben unzulässig
OLG München weist Berufung des Mobilfunkbetreibers O2 zurück
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Das Urteil stammt von 2006, soweit mir bekannt ist, verfallen die Guthaben munter weiter, teilweise sogar schon nach 6 Monaten.
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13.04.2011 22:54 #10Junior Mitglied

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AW: Urteil: Restguthaben muß komplett erstattet werden
Nur komisch, dass es Vodafone etc. auch ohne hinbekommen.
Zitat von Kirschpudding
Name des Guthabenkontoinhabers + Girokonto des Guthabenkontoinhabers = Sicherheit.
Wer kann dir mit Sicherheit sagen, ob der genannte Guthabenkontoinhaber überhaupt jemals der wirkliche Guthabekontoinhaber war. Ich musste bei der Anmeldung bei Simyo jedenfalls nicht meinen Perso vorzeigen! Nur zur Auszahlung werden die auf einmal übervorsichtig! Schon komisch!
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14.04.2011 02:02 #11Super-Moderator












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AW: Urteil: Restguthaben muß komplett erstattet werden
Das Guthaben verfällt nicht, nur die Simkarte wird deaktiviert.
Zitat von Gypaete
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14.04.2011 09:26 #12
AW: Urteil: Restguthaben muß komplett erstattet werden
Du kannst ja die Perso-Nr. schwärzen. Dürfte eigentlich nichts dagegen sprechen.
Zitat von tmz
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