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05.02.2005 11:44 #1Administrator












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Klingeltöne: Neues Verkaufs Gesetz für Klingelton Seiten
Hallo,
es wurde lange schon angekündigt nun ist es bald soweit, den Stichtag für die Gesetzesänderung weiß ich leider noch nicht. Eigentlich verständlich, da Sms & Klingeltöne bei den Jugendlichen wirklich Schuldenfalle Nr. 1 ist!
Schluss mit dem SMS-Nepp
Kinder lieben sie, Eltern dagegen leiden unter horrenden Telefonrechnungen: Handy-Klingeltöne und Logos per SMS kosten ein kleines Vermögen. Jetzt soll der Nepp ein Ende haben. Mit dem gestern beschlossenen Gesetzentwurf will die Regierung verhindern, dass sich Jugendliche mit teuren SMS-Diensten verschulden.
Berlin - Schwierige Zeiten für das Küken Sweety, den besoffenen Elch und den beknackten Frosch: Die Bundesregierung will das schnelle Geschäft mit Handy-Klingeltönen und Logos per SMS erschweren. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde heute vom Kabinett auf Vorschlag von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement beschlossen.
Das geänderte Telekommunikationsgesetz soll dubiosen SMS-Diensten, die für viel Geld Klingeltöne oder andere Dienstleistungen anbieten, das Handwerk legen. Die Angebote der Dienste richten sich besonderes an Jugendliche.
Die Transparenz zu Gunsten des Verbrauchers werde mit der Gesetzesänderung verbessert, sagte Regierungssprecher Hans-Hermann Langguth. Vor dem Abschluss eines Abonnementvertrages mit einem SMS-Dienst müssen die Anbieter ihrem Kunden per SMS die Vertragsbedingungen per SMS mitteilen, die dieser dann bestätigen muss, damit ein Vertrag zu Stande kommt.
Die Grünen begrüßten den Gesetzentwurf. "Gerade für Kinder und Jugendliche sind unabsichtlich abonnierte SMS-Dienste, insbesondere Klingeltöne für Handys, eine echte Schuldenfalle", sagte Katja Husen, Mitglied des Bundesvorstandes der Grünen. Es sei positiv, dass nun die Preise der SMS und der Dienste deutlich sichtbar gemacht werden müssten. "Damit hat die Fernsehbild-Sucherei nach Preisen und Laufzeiten ein Ende".
Nach dem neuen Gesetz sollen Kunden außerdem auf Verlangen einen Warnhinweis erhalten, wenn die Abo-Verträge für die SMS-Dienste im jeweiligen Monat die Summe von 20 Euro übersteigen.
Der Entwurf schreibt auch vor, dass Anbieter von SMS-Diensten künftig die Kunden vor Vertragsabschluss auf die Kosten hinweisen müssen, wenn diese mehr als einen Euro pro Minute ausmachen. Dies gilt für Kurzwahldienste, die ohne Abonnementvertrag in Anspruch genommen werden. Der Hinweis muss kostenlos erfolgen.
Auch Kosten von Festnetzgespräche will die Regierung transparenter machen. Die Kosten für eine Call-by-Call-Verbindung, bei so genannten 0137-Rufnummern und bei der Weitervermittlung durch einen Auskunftsdienst sollen künftig angesagt werden.
Die betroffenen Branchenvereinigungen lehnten die Einschränkungen erwartungsgemäß ab. Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten kritisierte die mögliche Kostenwarnung ab 20 Euro. Die angemessene Grenze liege bei 50 Euro, da 20 Euro bereits heute in vielen Fällen der üblichen Nutzung entsprechen würden. Die Preisansagen gehörten schon heute zur gängigen Praxis, sofern der Kunde dies wünsche. Auch der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) erklärte, der Gesetzentwurf schieße über das Ziel eines vernünftigen Verbraucherschutzes hinaus.
Quelle: Manager-Magazin.de
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05.02.2005 11:44 # ADS
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