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Thema: Abmahnung für Confixx-Nutzer
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05.03.2007 12:29 #1Administrator












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Abmahnung für Confixx-Nutzer
Manfred K.* bietet Freunden und Bekannten seit drei Jahren Webspace für private Homepages an. Der dafür eingesetzte Server wird, wie Millionen seiner Artgenossen, über das Control-Panel Confixx von SWSoft gesteuert. Bis zum vergangenen Freitag schien die Welt für ihn noch in Ordnung - doch dann staunte er nicht schlecht, als er seinen Briefkasten öffnete.
Abmahnung zugestellt
Manfred K. flatterte eine Abmahnung ins Haus. Die Firma Meer aus dem Emsland informierte Manfred K., dass er gegen die Sorgfaltspflicht im Internet, Urheberrechte, Markenrechte und Kennzeichenrechte verstoßen habe und das Unternehmen seit Februar 1998 Eigentümer des Markennamens "web1" als Firmen- und Produktname sei. Hintergrund: Confixx identifiziert eingetragene Nutzer als web1, web2 oder beispielsweise web3. Auf einer Domain von Manfred K. erscheint der Hinweis "Hier entstehen die Internet-Seiten des Confixx Benutzers web1 auf...", der auch von Google indiziert wurde.
Für den entstandenen Schaden macht das Unternehmen gleich mehrere Forderungen geltend: Neben der Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 178,50 Euro inklusive Steuern soll eine Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 Euro angedroht.
Google indiziert automatisch
Zudem sollen bis zum kommenden Dienstag, 6. März, sämtliche Einträge mit der Bezeichnung web1 aus dem Web verschwinden. Neben dem so genannten Platzhalter auf einer bereits konnektierten, aber noch nicht mit Inhalten hinterlegten Domain trifft dies auch auf sämtliche Einträge in Suchmaschinen zu, wie beispielsweise Google und Findsuch. Ebenfalls sollen Subdomains, die "web1" enthalten, abgeändert werden. Google indiziert sämtliche Homepage-Adressen automatisch in seinen Datenbanken.
Geschützte Marke?
Im Impressum des Unternehmens der Firma Meer heißt es: "Der Firmenname und das Warenzeichen 'web1' sind durch Urheberrecht und internationale Verträge geschützt. Ihre nicht genehmigte Reproduktion und Benutzung, zum Beispiel in URLs (auch im Unterverzeichnis der URL), E-Mail-Adressen und dergleichen zieht eine zivil- und strafrechtliche Verfolgung nach sich, wobei die gesetzlich vorgesehenen Höchststrafen zur Anwendung kommen können."
Droht nun eine neue Abmahnwelle gegen Confixx-Nutzer? Ein solcher Schritt hätte unabsehbare Folgen für das Webhosting in Deutschland. Manfred K. hat das Schreiben zur Prüfung seinem Rechtsanwalt übergeben.
Quelle: Onlinekosten.de
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05.03.2007 12:29 # ADS
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05.03.2007 12:58 #2Technischer Administrator


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AW: Abmahnung für Confixx-Nutzer
Also, ich habe da nicht wirklich angst vor.
erstens ist es nach gesundem menschenverstand totaler unsinn.
und selbst wenn es so sein sollte, wären die entwicker / anbieter der software dran, und nicht der anwender.
meiner meinung nach, ist das nue billige pr-mache...
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07.03.2007 00:12 #3Administrator












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AW: Abmahnung für Confixx-Nutzer
hattest wohl Recht siehe Artikel...
Abmahnungen gegen Confixx-Nutzer gegenstandslos
Verunsicherung herrscht, nachdem einige Nutzer der Webserver-Konfigurationssoftware Confixx abgemahnt wurden. 178,50 Euro Schadensersatz sollten Confixx-Nutzer zahlen, weil das System den angeblich geschützten Begriff "web1" im Internet veröffentlichte. Nun stellt sich heraus: Die Abmahnungen sind unrechtmäßig und damit gegenstandslos.
Zwei bekannte Fälle
SWSoft sind bisher zwei Fälle von Abmahnungen gegenüber Nutzern der Software Confixx bekannt, möglicherweise sind jedoch mehr Anwender betroffen. Auch unsere Redaktion berichtete über einen Fall, in dem ein Confixx-Nutzer wegen der automatischen Verwendung des Begriffs "web1" durch die Confixx-Software durch Herrn Georg Meer abgemahnt worden war.
Confixx-Hersteller SWSoft hat nun klargestellt, dass die Abmahnungen keine Berechtigung haben. Der Begriff "web1" sei weder eine geschützte Marke, noch handele es sich dabei um einen urheberrechtlich geschützten Begriff. Zudem sei der automatisch durch den Webserver bei der Einrichtung neuer Accounts verwendete Begriff ein Platzhalter, der mit keinem speziellen Angebot verknüpft sei.
Die Standard-Falle
Standardmäßig vergibt die Confixx-Software für neue Unteraccounts einen Namen wie "web1", "web2" oder "web3". Dabei handelt es sich um einen automatischen Vorgang. Neue Domains, die noch nicht bearbeitet worden sind, zeigen als Platzhalter folgende Meldung: "Hier entstehen die Internet-Seiten des Confixx Benutzers web1 auf..." Georg Meer selbst betreibt die Website Web1.de und beanspruchte deshalb das Markenrecht für den Begriff Web1, ohne diesen jedoch zu besitzen.
SWSoft behält sich rechtliche Schritte gegenüber dem Urheber der Abmahnungen vor. Für Confixx-Nutzer heißt es nun jedoch aufatmen: Die Abmahnungen sind bar jeder rechtlichen Grundlage und damit gegenstandslos
Quelle: Onlinekosten.de
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