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Thema: AGB Debitel
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30.06.2011 00:37 #1Neuling


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AGB Debitel
Ich habe mal alle Punkte der AGB durchgelesen, aber verstehe einige nicht, deshalb wäre Ihnen für eine Aufklärung und Ihre Meinung,ob diese Teile AGB verdächtig sind, dankbar, bzw. ob diese Teile AGB verdächtig sind.
1) Was soll das denn?
2.2 Der Kunde ist an seinen Antrag für eine Frist von
4 Wochen nach dessen Absendung gebunden.
2)
4.1 mobilcom-debitel stellt dem Kunden im Rahmen
der vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten
Mobilfunkdienste zur Verfügung.
3)
4.4 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den
Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz
der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen
beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches
werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und
nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen.
mobilcom-debitel behält sich das Recht zur
zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei
Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen
wegen technischer Änderungen an den Anlagen
der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes,
Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der
Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen,
Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen
sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen
oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich
sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität
durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind
nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und
Beschränkungen.können sich auch aus Gründen höherer
Gewalt ergeben.
Und zwar verstehe ich nicht, um was für höhere
Gewalt es geht.
4)
4.6 Der Kunde ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste
ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzen,
soweit der inländische Netzbetreiber mit dem jeweiligen
ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen
geschlossen hat und der Kunde dafür freigeschaltet wurde
(Roaming). mobilcom-debitel behält sich vor, einen Kunden
erst nach einer separaten Bonitätsprüfung zur Nutzung
der Mobilfunkdienste im Ausland freizuschalten.
Will der Kunde das Vertragsverhältnis trotz nicht ausreichender
Bonität fortführen und für den Roaming- und
Auslandszugang frei geschaltet werden, so kann er dies
erreichen, indem er eine Sicherheit – entsprechend Ziffer
2.2.3 – stellt. Der Umfang der Roaming-Leistungen
bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen
Netzbetreibers; de Abrechnung erfolgt aufgrund
der aktuellen International Roaming-Preisliste; nähere
Informationen: [Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen.] . mobilcomdebitel
behält sich Auslandsfreischaltungen für kritische
Länder sowie die Benennung entsprechender Länder vor.
Darf ich also ohne vorherige Genehmigung die Sim-Karte im Roaming nutzen?
5)
5.2 Monatliche Grundgebühren, Paket- und Grundpreise
oder Nutzungsgebühren werden mit der jeweiligen
Abrechnung des Vormonats im Voraus fällig. Es wird
darauf hingewiesen, dass in der jeweiligen Rechnung nur
Gespräche, SMS und Datendienste berücksichtigt sind,
deren Daten bis zum Tag der Abrechnung zur Verfügung
stehen. Von den Netzbetreibern nachträglich gelieferte
Daten, insbesondere bei Roamingdienstleistungen, werden
auf einer der nächsten Rechnungen berücksichtigt.
Bei geringen Rechnungsbeträgen kann mobilcom-debitel
die Rechnungen in größeren Abständen stellen.
Gibt es hier nichts verdächtiges?
6)
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, vor der Inanspruchnahme
der Leistung „Rufumleitung“ sicherzustellen, dass
der Inhaber desjenigen Anschlusses, zu dem die Anrufe
weitergeleitet werden, damit einverstanden ist.
Wozu bin ich genau verpflichtet?
7)
7.5 Für die Entsperrung einer Sim-Karte sowie für eine Ersatzkarte werden Gebühren, die sich nach der jeweils gültigen Tarif- und Preisliste richten, berechnet.
Wo soll ich die Preise für die Entsperrung entnehmen?
Ich habe im Internet gelesen, dass Debitel Sim-Karten ohne Gründe oder wenn die Kunden falsche Rechnung nicht begleichung und dann fordert 120 Euro für die Ensperrung.
8)
12.1 mobilcom-debitel behält sich das Recht vor, diese AGB zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern. Sollte eine solche Änderung den Kunden schlechter stellen, als er bei Vertragsschluss stand, ist die Änderung nur dann zulässig, sofern sie aufgrund technischer, regulatorischer oder rechtlicher Veränderungen, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und zum Zeitpunkt des Vertragschlusses nicht sicher vorhersehbar waren, erforderlich wird, die mobilcom-debitel nicht selbst veranlasst und auf die mobilcom-debitel keinen Einfluss hat.
Ist das normal?
12.2 Verändert sich die Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer,
kann mobilcom-debitel die Entgelte im Umfang
dieser Steuererhöhungen anpassen. Eine Zustimmung des
Kunden ist hierzu nicht erforderlich.
Das finde ich normal, aber trotzdem frage Sie, da ich mich irren kann.
Danke im Voraus!
P.S.
5.2 Monatliche Grundgebühren, Paket- und Grundpreise
oder Nutzungsgebühren werden mit der jeweiligen
Abrechnung des Vormonats im Voraus fällig. Es wird
darauf hingewiesen, dass in der jeweiligen Rechnung nur
Gespräche, SMS und Datendienste berücksichtigt sind,
deren Daten bis zum Tag der Abrechnung zur Verfügung
stehen. Von den Netzbetreibern nachträglich gelieferte
Daten, insbesondere bei Roamingdienstleistungen, werden
auf einer der nächsten Rechnungen berücksichtigt.
Bei geringen Rechnungsbeträgen kann mobilcom-debitel
die Rechnungen in größeren Abständen stellen.
Das ist ok, oder?
-
30.06.2011 00:37 # ADS
-
30.06.2011 09:42 #2


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AW: AGB Debitel
Zu 1.: Verlinke bitte mal die gesamte AGB. So ist das zu sehr aus dem Zusammenhang gerissen, um da was sagen zu können. Um welchen Vertriebsweg handelt es sich denn? Internet?
Zu 2.: Was verstehst du da nicht? Das heißt nur, dass man dir Netz, Verbindungsqualität und dergleichen nur nach den vorhandenen technischen Möglichkeiten zur Verfügung stellen kann. Willst du zum Beispiel Vodafone nutzen und bei dir steht kein Mast, kann man dir beispielsweise keine super Qualität garantieren.
Zu 3.: Höhere Gewalt bedeutet Blitzschlag, Überschwemmung, Hagelschaden und ähnliches. Schlägt beim Gewitter der Blitz in den Sendemast in deiner Nähe, kann es also sein, dass du eine Zeit lang kein Netz hast oder Einschränkungen hinnehmen musst, bis der Schaden behoben ist. Bei Überschwemmung und anderen Sachen das gleiche.
Zu 4.: Ja, darfst du. Debitel nimmt sich hier nur das Recht heraus, bei mangelhafter Bonität das Roaming zu sperren. Sprich, wenn nicht gesichert ist, ob du die Gebühren im Falle auch tragen kannst. Das sind aber nur Einzefälle. Und im Falle, dass das bei dir eintreten sollte, kannst du das trotzdem freischalten lassen, in dem du eben eine Sicherheit stellst. Welche, ist ja in 2.2.3. geregelt, da müsstest du da mal nachgucken.
Zu 5.: Nö, ist so üblich. Das besagt nur, dass du bspw. Anfang Juli eine Rechnung bekommst, auf der die Grundgebühr von Juli berechnet ist (wird im Voraus fällig) und die Verbindungspreise, die über dem Freikontingent angefallen sind, seit der letzten Rechnung aufgeführt sind.
Hast du zum Beispiel einen Minutentarif mit 100 Freiminuten und hast aber 120 Minuten telefoniert, würde auf der Rechnung am 1. Juli die Grundgebühr von Juli berechnet,sowie die 20 Minuten, die du über dein Freikontingent drüber bist.
Desweiteren wird aufgeführt, dass natürlich nur in Rechnung gestellt werden kann, was gemeldet wurde. Grade bei Roaming melden die jeweiligen Anbieter, in dessen Netz du im Ausland eingebucht bist, gern mal ein paar Tage verzögert angefallene Kosten. Das heißt, wenn du am 29.Juni im Ausland warst, dort telefoniert hast, der Anbieter aber erst am 6.7. meldet, das du das getan hast, kann das natürlich auf der Rechnung vom 1. Juli nicht aufgeführt sein und wird dann eben erst auf der nächsten berechnet.
Zu 6.: Du bist verpflichtet, denjenigen, auf dessen Handy du die Anrufe umleitest, um Erlaubnis zu fragen. Du darfst also nicht einfach die Gespräche auf das Handy eines Kumpels umleiten, ohne dessen Erlaubnis zu haben. Richtest du also eine Rufumleitung zu deinem Kumpel ein, geht Debitel davon aus, dass du diese Genehmigung hast. Solltest du sie nicht haben und dein Kumpel berschwert sich, trägst du die Verantwortung dafür.
Zu 7.: Die 120 € sind Quark. Für das Sperren des Anschlusses, wenn du eine Rechnung nicht gezahlt hast, werden pro Monat 15 € fällig. Und ohne Grund wird sowieso nicht gesperrt. Das mögen viele sagen, weil sie sich oder anderen nicht eingestehen wollen, Mist gebaut zu haben
Das Entsperren ist kostenfrei. Wenn du willst, schick ich dir die Preisliste gern per Mail zu, musst mir nur deine Adresse sagen und um welches Netz es geht.
Zu 8.: Ja, ist normal und bedeutet nur, dass du kein Anrecht auf etwaige Sonderkündigungen oder ähnliches hast, wenn sich die AGB aufgrund rechtlicher Änderungen und ähnlichem ändern. Sprich, wenn der Bundesgerichtshof festlegt, dass Mobilfunkrechnungen ab jetzt von einem Quintett in rosa Strampelanzügen vor deiner Tür vorgesungen werden müssen, dann muss Debitel das umsetzen und entsprechend ihre AGB ändern. Da Debitel die Änderung durchführen muss und da keinen Spielraum hat, musst du das ggf. so hinnehmen.
Bei der Mehrwertsteuer ist es genauso. Aktuell wird ja mit dem gültigen Satz von 19 % gearbeitet. Lässt sich unsere Regierung jetzt einfallen, die auf 30 % zu erhöhen, muss Debitel diese natürlich entsprechend einrechnen. Das heißt, der Nettogrundpreis für Vertrag und Optionen bleibt gleich, es muss jedoch die entsprechend höhere Mehrwertsteuer auf diesen Nettopreis berechnet werden. Ergibt für den Kunden subjektiv eine höhere Grundgebühr, was ja aber nicht der Fall ist, da sich ja nur die Mehrwertsteuer erhöht hat. Umgekehrt natürlich auch, wird sie gesenkt, muss das ebenfalls angepasst werden.
Das PS hab ich ja schon bei 5. erklärt
Geändert von Kirschpudding (30.06.2011 um 09:46 Uhr)
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