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15.07.2011 02:13 #1Super-Moderator












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Gerichtsurteil: Kunde muss hohe Roamingrechnung im Grenzgebiet nicht zahlen
Quelle: Mobilfunk-Talk.de/newsEin Mobilfunkanbieter muss seine Flatrate-Kunden darauf hinweisen, dass die Nutzung eines ausländischen Netzes zu extrem hohen Kosten führen kann. Dies gilt umso mehr, wenn der Kunde in einem grenznahen Gebiet wohnt. Zu diesem Schluss kam das Landgericht Kleve in einem [Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen.] (Az. 2 O 9/11).
Kunde wohnte in Grenznähe
In diesem Fall wohnte der Kunde an einem Ort, der 8 Kilometer von der belgisch-luxemburgischen Grenze entfernt lag. Er schloss am 13. Februar 2009 einen Flatrate-Vertrag für innerdeutsche Telefonate zum monatlichen Pauschalpreis von 25 Euro.
Für die Zeit vom 15. Juli 2009 bis 14. August 2009 wurde vom Mobilfunkanbieter eine Rechnung über 5.980,23 Euro ausgestellt. Dem Einzelverbindungsnachweis zufolge soll der Kunde vom 24. Juli 2009 bis 11. August 2009 ein ausländisches Netz genutzt haben.
Wegen Problemen mit dem Internetzugang suchte der Kunde im August 2009 einen Shop des Mobilfunkanbieters auf. Dort erfuhr er von der Sperrung der Simkarte wegen des aufgelaufenen Zahlungsrückstandes. Den Rechnungsbetrag buchte der Mobilfunkanbieter vom Konto des Kunden ab, wogegen der Kunde widersprach.
Weiterlesen==> http://www.mobilfunk-talk.de/news/35500-urteil-kunde-muss-datenroaming-in-grenznahe-nicht-zahlen/
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15.07.2011 02:13 # ADS
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