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29.07.2011 00:56 #1Super-Moderator












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Dresden: Ausweitung des Handydatenskandals
Vorab-Info:
Quelle: Mobilfunk-Talk.de/newsDer Skandal über die massenhafte Erfassung und Auswertung von Mobilfunkverbindungsdaten während der Demonstrationen gegen den Neo-Naziaufmarsch am 19. Februar diesen Jahres in Dresden ist weitaus größer als bisher angenommen.
Rechtliche Grundlage nicht unumstritten
Das Justiz- und das Innenministerium des Freistaates Sachsen sehen die im §100g der Strafprozessordnung (StPo) geregelten Voraussetzungen für eine ‘Funkzellenauswertung (FZA)’ gegeben. Der Paragraph spricht in diesem Zusammenhang von einer Straftat mit “erheblicher Bedeutung” als Bedingung für eine FZA, doch wird Art und Umfang der Auswertung nun massiv kritisiert, sowie deren Verhältnismäßigkeit in Frage gestellt.
Höhere Anforderungen ggf. erforderlich
Die besondere Bedeutung der Verhältnismäßigkeit wurde in einem Bericht der beiden Ministerien nochmals unterstrichen. Darin heißt es: “Je größer die Zahl der betroffenen Unbeteiligten, desto höher sind die Anforderungen [...], damit kein Missverhältnis zwischen Strafverfolgungsinteresse und Berührung der Grundrechte Dritter entsteht.”
Weiterlesen==> http://www.mobilfunk-talk.de/news/35728-dresdner-handydatenskandal-weitet-sich-aus/
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29.07.2011 00:56 # ADS
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