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26.10.2011 20:13 #1Super-Moderator












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Gerichtsurteil: Ungewollte GPRS-Verbindung führt nicht unbedingt zur Zahlungspflicht
Quelle: Mobilfunk-Talk.de/newsWählt sich ein Smartphone automatisch und vom Kunden nicht gewollt ins mobile Internet ein, löst das keine Zahlungspflicht aus, wenn der Kunde nicht hinreichend über die Möglichkeit einer GPRS-Verbindung aufgeklärt wird. Zu diesem Urteil kommt das Amtsgericht Hamburg in einem von der Kanzlei Dr. Bahr veröffentlichten Urteil (Az. 14 C 16/11).
Kundin wollte kein Internet
Im vorliegenden Falle hatte der Mobilfunkanbieter mit der Kundin einen Mobilfunkvertrag für ihr neu erworbenes iPhone ohne Datenflatrate abgeschlossen. Die Kundin hatte auch die Tarifliste mitsamt den AGBs akzeptiert.
Nach der Inbetriebnahme des iPhone hatte die Kundin die WLAN-Funktion des iPhone deaktiviert, nichts ahnend, dass das iPhone auch über eine GPRS-Funktion verfügt. In den ersten Wochen wählte sich das iPhone unbemerkt ins Internet ein, so dass aufgrund des Standardtarifs eine Rechnung über 1200 Euro auflief.
Weiterlesen==> Urteil: Keine Zahlungspflicht für ungewollte GPRS-Verbindungen
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26.10.2011 20:13 # ADS
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