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25.03.2005 03:14 #1Administrator












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Neues Urteil zum Thema Handy-Branding !!!
Urteil macht Handy-Branding den Garaus
Immer häufiger erhalten Mobilfunkkunden von ihrem Netzbetreiber ein "gebrandetes" Handy. Was auf den ersten Blick wie normale Werbung wirkt, um sich von der Konkurrenz zu unterscheiden, kann die Kunden teuer zu stehen kommen. Das Problem: Die Netzbetreiber versehen Tasten mit ihrem Logo und verstecken dahinter beispielsweise den Internet-Zugang, während beim Original-Gerät diese Tasten frei programmierbar oder anders belegt sind. "Mit einem Klick ins Netz" ist zwar an sich eine gute Idee, bei den heute geltenden Tarifen für GPRS und Konsorten allerdings kaum erschwinglich.
Zwei Jahre Geld zurück
Das Urteil des Potsdamer Amtsgerichts (AZ: 34 C 563/04) gibt jetzt einer Klage von Michael B. Recht. Dieser hatte seiner Tochter ein Handy samt Prepaidkarte gekauft, Kostenpunkt rund 80 Euro. Das Siemens A60 verfügt serienmäßig über eine frei wählbare Funktionstaste links unter dem Display. Wenn in diesem Fall besagte Taste gedrückt wurde, stellte das wohl internetsüchtige Handy direkt eine GPRS-Verbindung her. Weder wurde der Kunde beim Kauf auf diese Funktion hingewiesen, noch war die Änderung aus der Bedienungsanleitung ersichtlich.
Taube Ohren bei T-Mobile
Der erboste T-Mobile Kunde wurde vom T-Punkt an die hauseigene Rechtsabteilung verwiesen, die lapidar erklärte, das Gerät würde keinerlei Mängel aufweisen und wäre im übrigen bei T-Mobile auch nicht in einer anderen Version erhältlich. Der beauftragte Rechtsanwalt bekam dann gar keine Antwort mehr von dem Unternehmen, so dass das Amtsgericht Potsdam nach einer Prüfung der Ansprüche eine so genannte Versäumnisklage gegen T-Mobile erließ. Auf die Zustellung erfolgte wieder keine Reaktion, damit ist das Urteil mittlerweile rechtskräftig. Die Rückerstattung des Kaufpreises wurde allerdings prompt erledigt.
Manipulationen unrechtmäßig
Konkret bedeutet dieses Urteil, dass Besitzer solcher gebrandeten Handys noch bis zu zwei Jahre nach dem Kauf ihr Geld zurück verlangen können, wenn sie nicht konkret auf die Manipulation hingewiesen wurden. Kein Wunder also, dass T-Mobile so prompt die Schuld beglich und das Thema ungern an der großen Glocke sehen würde. Nach Angaben von Stiftung Warentest wurde die Funktion bei neuen Handys bereits dahin gehend geändert, dass der Nutzer die Taste mindestens zwei Mal betätigen muss, um einen Verbindungsaufbau zu erreichen.
Umstritten ist aber immer noch die Frage, wer die Kosten für unbeabsichtigte Verbindungen zahlt. Verbraucherjuristen sind laut Stiftung Warentest aber der Meinung, dass irrtümlich oder versehentlich ausgelöste Verbindungen nicht bezahlt werden müssen. Außerdem sehen sie Mobilfunkunternehmen in der Pflicht, kurze Verbindungen ohne Datenaustausch von sich aus erst gar nicht in Rechnung zu stellen.
Quelle:Onlinekosten.de
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25.03.2005 03:14 # ADS
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25.09.2006 21:33 #2Neuling

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AW: Neues Urteil zum Thema Handy-Branding !!!
Hallo zusammen!
Bin zufällig über diese Seite gestolpert, weil ich eben etwas zum Thema Branding gesucht habe und dabei bin ich über diesen Beitrag gestolpert. Sorry, wenn ich hier gleich rummotz, aber deine Angaben sind nicht so ganz korrekt.
Es gibt kein Urteil zum Thema Branding, daß den Verbraucher stärkt. Das ganze war Berechnung von t-mobile. Durch das Versäumnisurteil (!), nicht Versäumnisklage, hat der Kläger in seinem Fall recht bekommen. Aber nicht, weil das Branding an sich nicht durchgeführt werden darf, sondern weil einfach niemand erschienen ist. Das Gericht hat somit keine Entscheidung getroffen, ob Brandings zulässig sind oder nicht, sondern hat einfach nur nach den Vorschriften der ZPO (Zivilprozeßordnung) gehandelt. Heißt auf deutsch, versäumt der Beklagte den Verhandlungstermin, obwohl er ordnungsgemäß geladen war, verliert er den Prozeß automatisch. Hiergegen hat er 2 Wochen Zeit, Rechtsmittel einzulegen. Und warum hat t-mobile das nicht getan? Genau... Lieber verlieren sie diesen Miniprozeß, in dem es für dieses Unternehmen nur um Peanuts geht, bevor sie es auf einen richtigen Prozeß ankommen lassen und dabei möglicherweise ein Urteil gegen Brandings ergeht mit Entscheidungsgründen, die dann für JEDEN gelten.
Dieses Urteil hilft außer dem Kläger leider niemandem...
Lb Gr
Mosertante
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25.09.2006 22:32 #3Administrator












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AW: Neues Urteil zum Thema Handy-Branding !!!
HI Mosertante,
danke für deinen hilfreichen Beitrag, hatte den ganzen Beitrag ja von einem bekannten Portal zitiert. Die Sachlage ist mir jetzt erst mit deinem Beitrag richtig bewusst geworden!
Danke nochmals für die Schilderung der rechtlichen Lage im Moment.
Gruß Thomas
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26.09.2006 18:57 #4Neuling

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AW: Neues Urteil zum Thema Handy-Branding !!!
Nichts zu danken! Ist ja auch des öfteren von gewissen Magazinen, die zumindest ein bißchen rechtlich bewandert sein sollten und deren Namen ich nicht nennen möchte, falsch dargestellt worden. Und dann ist es als Laie natürlich schwierig, den Unterschied zu erkennen
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