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18.11.2012 15:21 #1Anfänger

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18.11.2012 15:21 # ADS
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18.11.2012 20:23 #2
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AW: Handy-Modifikation bedroht Gewährleistung nicht
Naja, so ganz richtig ist das aber nicht bzw. kommt in der Überschrift falsch rüber. Hier muss man recht straff noch einmal differenzieren.
Hat man einen Root und/oder Flash aufgespielt, damit keinen Schaden verursacht und nun einen defekt, der nicht vom Root verursacht wurde, so kann die Gewährleistung nicht eingeschränkt werden.
Hat man jedoch das System durch den Root oder Flash zerschossen und muss dieses vom Hersteller beheben lassen, so kann die Gewährleistung weiterhin eingeschränkt werden.
Ausschlaggebend ist, ob die Modifikation den Schaden verursacht hat oder nicht....Geändert von Kirschpudding (18.11.2012 um 20:26 Uhr)
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21.11.2012 21:33 #3Moderator







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AW: Handy-Modifikation bedroht Gewährleistung nicht
Zitat von Kirschpudding
Und das ist faktisch nicht nachweisbar...Uebertakte ich mein Handy und grille es dadurch ist es tot. hebe ich die Hoehrerlautstaerke an, weil ich Schmalz in den Ohren habe und zerschiesse dadurch das Earpiece - ist es ebenfalls defekt.
Weiss garnicht warum da so ein hehl drum gemacht wird. Modifiziere ich etwas, geht das auf meine Kosten und nicht die vom Hersteller.
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22.11.2012 08:29 #4
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AW: Handy-Modifikation bedroht Gewährleistung nicht
Naja, wenn du dir den Prozessor gegrillt hast, dann ist das schon nachweisbar - die wenigstens Hobby-Modder bekommen es ja hin, den Mod komplett wieder runter zu machen und hinterlassen Spuren
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22.11.2012 14:08 #5proofmanGast
AW: Handy-Modifikation bedroht Gewährleistung nicht
Hallo,
kein Mensch der Welt kann bei einem wie ihr schreibt "gegrillten Prozessor" feststellen ob eine evtl. Modifikation auf dem Gerät war oder nicht, egal ob professioneller Repairpoint oder "Hobby-Moder" (zumindest konnte das keiner bei meinem N97
)
Gruß
proofman
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30.11.2012 16:46 #6
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AW: Handy-Modifikation bedroht Gewährleistung nicht
Moin erstmal...!
Ach in diesem Punkt scheint sich etwas zu tun. Ich suche noch nach dem Urteil, wenn ich es gefunden habe, knote ich es hier mal an.
Auslöser soll ein Samsung Smartphone gewesen sein, was nach Ablauf der einjährigen Vollgewährleistung nach dem Flash einer Custom Firmware in die ewigen Jagdgründe eingegangen ist.
Bestandteil des Urteils war aber zumindest der Thenor, das bei einem Gerät was mit normalem Aufwand, durch Nutzereingriff mit einer anderen Firmware bestückt werden kann, der Hersteller nachweisen muss, dass der Nutzer den Schaden auch tatsächlich verursacht hat.
Zum einen hätte der Schaden auch durch ein Firmware Update over the Air = FOTA auftreten können, zum Anderen muss der Hersteller sicherstellen, das der Aufwand zum ändern betriebswichtiger Daten auf dem Smartphone derart erschwert wird, das der Eingriff nur noch durch zertifizierten Service vorgenommen werden kann.
Wer also den Prozessor grillt, ist am Ende völlig egal. Wenns technisch nicht mehr möglich ist, außer in der Mikrowelle, machts auch keiner mehr und der Hersteller hat seine Ruhe.
Da die Hersteller wie bei Samsung, Sony etc und XDA auf die Mitarbeit der Beta-Tester = Nutzer angewiesen sind um diesen hohen Ausstoß an Updates auch leisten zu können, wird sich wohl außer der Beweislastumkehr wie in diesem Fall, nichts ändern.
Gut so...!
In diesem Sinne
© VG Bürger Ede ©
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30.11.2012 21:23 #7
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AW: Handy-Modifikation bedroht Gewährleistung nicht
Dann hattest du Glück. Ich kenn da so einige, die sich sicher waren, dass sie alles wieder runter gemacht haben und trotzdem konnte noch ganz genau festgestellt werden, was sie drauf hatten...
Zitat von proofman
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05.12.2012 23:43 #8
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AW: Handy-Modifikation bedroht Gewährleistung nicht
Moin nochmal...!
Das ist so wie mit der neuen Versicherten-Karte oder dem Personalausweis. Wenn Du die bei 1200 Watt für 30 Sekunden in den Ping-Ofen legst, hats die Karte und der Ausweis hinter sich. Der Nachweis ist auch in diesem Fall nicht beweismittelfähig nicht zu erbringen.
Aber Du hast schon Recht, es gibt eben Nerds und Noobs.
In diesem Sinne
© VG Ede ©Geändert von Edebeton (05.12.2012 um 23:45 Uhr)
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06.12.2012 09:15 #9
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AW: Handy-Modifikation bedroht Gewährleistung nicht
Wenn du es hinbekommst, dass dein Ausweis dann noch aussieht wie neu und nicht wie frisch gegrillt, dann stimme ich dir zur
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06.12.2012 19:22 #10
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AW: Handy-Modifikation bedroht Gewährleistung nicht
Moin nochmal...!
Klar doch @ Kirschpudding, auch für mich kostet der Perso 28,50 €. Dem Kunstoff im Ping-Ofen passiert ja auch nix. Kennste ja vom Aufwärmen, da bleibt Deine Tupperware ja auch ganz. Aber leg mal einfach versuchsweise, ein abgeschnittenes Stückchen, vorsicht..., nicht zu groß..., Tetra-Pack dazu.
Wirst sehen die Metallbedampfung auf dem Papier macht irre tolle Funken bei der statischen Entladung. Dabei wird eindrucksvoll deutlich, wie hochenergetisch so ein Ping-Ofen überhaubt ist.
Was da wohl erst der arme, kleine Spitzel-Chip auf dem Perso macht...!
Aber irgendwie gings hier gerade nicht um Physik..., sorry! BTT..!
In diesem Sinne
© VG Ede ©Geändert von Edebeton (06.12.2012 um 19:23 Uhr)
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