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26.02.2013 15:13 #1Neuling
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Handytausch
Hallo zusammen,
ich habe ein defektes HTC One X von 1&1. Zum einen Funktioniert der Lichtsensor nicht mehr. Wenn ich jemanden anrufe geht der Display sofort aus und geht auch nicht nach dem auflegen automatisch an. Das Problem besteht ca. seit einem Monat.
Vor ein paar Tagen ist mir das Handy dummerweise aus der Hand gefallen und das Glas des Handys ist gesprungen und es hat leider auch Pixel des Displays zerstört.
Laut 1&1 kann man defekte Geräte tauschen. Würde dies auch in meinem Fall gehen wenn dies durch Eigenverschuldung zustande gekommen ist?
Würde mich freuen eure Erfahrungen zuhören. Vielleicht ist durch kleine Umformulierungen der Tausch möglich.
Danke im voraus.
Gruß
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26.02.2013 15:13 # ADS
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26.02.2013 15:34 #2proofmanGast
AW: Handytausch
Hallo,
Zitat von Proxy xD
wird bei einem kaputten/zersprungenen Displayglas sicher funktionieren...wenn du der Baron von Münchhausen bist
Machs auf die ehrliche wenn auch für dich kostenpflichtige Art und Weise. Entweder indem du dich mit dem Kundenservice von 1&1 in Verbindung setzt und die Lage schilderst, oder dich mit meinem Kollegen hier im Forum @DieArmeSau per PN kurzschließt und dich von ihm über weitere Vorgehensweise beraten läßt (der arbeitet in einem Reparaturshop und ist absoluter Fachmann).
Gruß
proofmanGeändert von proofman (26.02.2013 um 16:17 Uhr)
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26.02.2013 18:21 #3
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AW: Handytausch
Weihst du uns ein, wie du das umformulieren möchtest, dass der eigenverschuldete Fehler keiner mehr ist?

Spaß bei Seite, ich schließe mich Proofman an und denke, der einfachste Weg ist das eingestehen des Fehlers inklusive der finanziellen Konsequenzen
Zumal es sicherlich recht schwierig wird, einen Displaybruch als nicht selbst verschuldet zu erklären. Ärgerlich ist natürlich, dass der eigentliche Fehler bereits vorher bestand, aber da du nach 6 Monaten nachweisen musst, dass der Fehler bereits bei Übergabe bestand, seh ich da wenig Chancen auf Erfolg. Es ist schwer stichhaltig nachweisbar, dass der Sensor schon vor dem Bruch defekt war.
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