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12.09.2007 20:18 #1Administrator












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Abmahnanwalt Gravenreuth erhält Freiheitsstrafe
Wie aus einer Mücke ein Elefant wird und man dafür im Knast landet – so könnte man die Geschichte zusammenfassen, die sich jüngst zwischen der "tageszeitung" (taz) und dem berühmt-berüchtigten Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth zugetragen hat. Die erhielt ihren vorläufigen Höhepunkt nun vor der Richterbank: Gravenreuth wurde am Montag vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Wegen früherer Straftaten wurde die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. "Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden" wird das Gericht von der taz zitiert.
Newsletter als Auslöser
Der taz zufolge war ein Newsletter Ausgangspunkt des Streits zwischen der Zeitung und dem Münchener Anwalt. Gravenreuth hatte demnach die taz im Mai vergangenen Jahres abgemahnt, weil er angeblich ohne ausdrücklichen Wunsch eine Bestätigungs-E-Mail für den taz-Newsletter erhalten hatte. Der Grund: Die Zeitung nutzt das so genannte "double-opt-in"-Verfahren, bei dem neue Newsletter-Abonnenten eine Benachrichtigung über ihre Bestellung per E-Mail erhalten. Der Newsletter wird erst an die entsprechende Adresse versandt, wenn der Abonnent auf diese E-Mail geantwortet hat. Dieses Verfahren soll Internetnutzer vor unerwünschter Post schützen und ist weit verbreitet – auch wir nutzen dieses Verfahren für unseren Newsletter.
Strafanzeige wegen versuchten Betrugs
Auf Antrag Gravenreuths erwirkte das Landgericht Berlin damals gegen die taz eine einstweilige Verfügung. Außerdem sollte die Zeitung einen Betrag von 663,71 Euro an den Anwalt zahlen, was laut taz auch Ende Juni vergangenen Jahres erfolgte. Dennoch behauptete Gravenreuth, er habe die Zahlung nicht erhalten und pfändete im Juli 2006 die Domain der taz, [Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen.] . Die Zeitung widersprach zwar, dennoch versuchte Gravenreuth, die Domain zu verwerten. An einer Versteigerung hinderte ihn erst eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin im Oktober 2006. Außerdem darf die taz mittlerweile wieder ihren Newsletter im "double-opt-in"-Verfahren versenden.
Aufgrund von Gravenreuths Behauptung, die Zahlung nicht erhalten zu haben, ließ die taz Strafanzeige wegen versuchten Betrugs erstatten, woraufhin die Büroräume von Gravenreuths Kanzlei in München durchsucht wurden. Dabei wurde der taz zufolge ein Fax gefunden, dessen Empfang Gravenreuth bestritten hatte. Vor Gericht verteidigte sich der Abmahnanwalt dann mit "Chaos" in seinem Büro und Unkenntnis, dass ihm das Geld nicht mehr zustand – ohne Erfolg. Eine Geldstrafe hielt das Gericht nicht für ausreichend, da Gravenreuth bereits eine Verurteilung im Jahr 2000 wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen kassiert hatte. Darüber hinaus wird Richterin Nissing von der taz zitiert, sie sähe keinen Anhaltspunkt dafür, dass sich der Angeklagte künftig an die Rechtsordnung halten werde.
Ob das Urteil einen Einfluss auf Gravenreuths weitere Anwaltslaufbahn haben wird, ist unklar. Generell ist es Aufgabe der Rechtsanwaltskammer, im Falle einer Straftat zu prüfen, ob die Zulassung entzogen werden soll. Gravenreuth war in der Vergangenheit zu trauriger Berühmtheit gelangt, durch die Verwicklung seines Sozius Bernhard Syndikus in Raubkopierer- und Dialer-Aktivitäten oder auch so einen berühmten Klienten wie "Dialer-Parasit" und Domain-Engel Mario Dolzer.
Quelle: [Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen.]
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12.09.2007 20:18 # ADS
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12.09.2007 20:28 #2Administrator












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AW: Abmahnanwalt Gravenreuth erhält Freiheitsstrafe
Von seinem früheren Kollegen Syndikus hatte ich auch wegen der "klingeltoene" Geschichte ne Abmahnung. Wie sich dann herraustellte zu Unrecht, da ein weiterer abgemahnter Homepagebesitzer vor Gericht Recht bekam.
So sah die Entscheidung dann vor dem Landgericht München aus:
[Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen.]Geändert von Webmaster (12.09.2007 um 20:28 Uhr)
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