400 Euro Rechnung.HILFE!!

  • Ich habe von Winsim eine Rechnung von über 400 Euro erhalten, weil ich auf einer Fähre im Internet war. Bei Internetverbindung auf hoher See fallen laut Winsim extrem hohe Kosten an. Ich wurde im Vorfeld nicht per SMS über die Kosten informiert.
    Ist das so rechtens? Was steht im Vertrag von Winsim? Weiß das jemand?

  • Auf Schiffen, Fähren und Flugzeugen gelten in der Regel Sonderkonditionen - zumindest, wenn sich diese in der Luft oder auf hoher See befinden.


    Kurz gesagt: Immer dann, wenn die Landnetze zu weit weg sind.
    Meist wird die Mobilfunkverbindung dann per Satellit aufgebaut und die wird gern richtig teuer...


    winSIM selbstr sagt dazu:


    Welche Konditionen gelten auf Schiffen und in Flugzeugen?


    Diese Verbindungen unterliegen nicht der EU-Roaming-Verordnung. Es gelten für die Nutzung auf (Kreuzfahrt-) Schiffen oder in Flugzeugen separate Preise. Bitte beachten Sie, dass die Preise für diese Verbindungen teilweise sehr hoch sein können. Aktuelle Informationen zu den Konditionen erhalten Sie über die Preisliste „Zusatzleistungen (auf Fähren, Schiffen und in Flugzeugen)”. Sie finden diese Preisliste in Ihrer Servicewelt unter „Mein Vertrag / Tarifdetails”.


    Ich bin kein winSIM Kunde, kann deshalb nicht schauen, wie die Konditionen sind.
    Bei PremiumSIM (auch Drillisch) werden diese Gebühren genannt:


    https://www.mobilfunk-talk.de/…riffInfo%2FshowPDF%2F3848


    Pro Minute werden je nach Fähre bis zu 8,84 Euro fällig, für Datenverbindungen bis zu 1,44 Euro...


    In dem Dokument findet sich ganz unten folgende Erklärung:


    Zitat

    Verbindungen auf Fähren und Schiffen Auch auf Ihrer Kreuzfahrt können Sie noch telefonieren Auf Fähren und Kreuzfahrtschiffen ist mobiles Telefonieren derzeit leider nicht so selbstverständlich wie in Ballungszentren. Mangels GSM-Funkversorgung können Sie nicht auf allen Schiffen mit Ihrem Handy telefonieren, da die Mobilfunkversorgung nur bis zur Küste reicht. Einige maritime Netzbetreiber ermöglichen die Abdeckung an Bord von Schiffen, meist Passagierfähren. Der Netzbetreiber hat mit den Anbietern dieser Netze ein Abkommen (Roaming) geschlossen. Das bedeutet für Sie, dass Sie auch an Bord einiger Hochseefähren mit Ihrem Handy telefonieren können. Der Aufwand für den Betrieb eines derartigen Mobilfunknetzes für den Anbieter ist hoch, daher beachten Sie bitte beim Telefonieren in den betreffenden Netzen die entsprechend hohen Kosten, die entstehen können. Tipps & Hinweise  Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem Reiseveranstalter zum Netzbetreiber auf Hochseefähren.  Falls kein maritimer Telekommunikationsanbieter vorhanden ist, benötigen Sie ein Satellitentelefon.


    Wir haben über das Thema auch erst vor kurzem in unserem Newsblog berichtet, weil das immer mal wieder zu Problemen wie bei dir führt:


    Neues EU-Roaming: Vorsicht auf Kreuzfahrten


    Ob winSIM dich hätte informieren müssen, kann ich nicht beantworten. Da hier die EU-Verordnung nicht greift, greift natürlich auch die darin verankerte Informationspflicht nicht. Die Informationen zu den Preisen sind in der Preisliste ersichtlich, keine Ahnung, ob das als Info reicht...


    Ggf. mal die Verbraucherzentralen befragen. Aber stell dich drauf ein, dass das ganze unter Umständen wirklich Rechtens ist.

  • Mit "ist in der Preisliste ersichtlich", meinte ich nicht, dass die irgendwie prominent rumhängen muss, sondern das die auf der Homepage von winSIM einsehbar ist... So wie alle anderen relevanten Daten auch.
    Da man die Preislisten (auch die für Fähren, Schiffe und Flugzeuge) mit der Bestellung akzeptiert, hat man sich theoretisch ja auch vorab informiert... Ich weiß, sowas liest niemand, aber das ist im Zweifel kein Argument ;)


    Die Fähre an sich hat aber mit der ganzen Sache nichts zu tun.


    Zumal jeder Anbieter da auch eigene Preise hat, wenn die jede Preisliste aushängen würde, wären damit Decken und Wände tapeziert...


    Deswegen, ich kann dir nicht sagen, inwiefern winSIM seiner "Informationspflicht" nachgekommen ist, indem die Preisliste online einsehbar war bzw. ist. Über alles und jeden informieren, noch dazu per SMS, muss er aber nicht...

  • Ich würde erstmal und so schnell, wie es geht die Verbraucherzentrale melden. Bis dahin auf Überweisung wechseln und Lastschrift Verfahren beenden bei winsim.


    Falls später alles rechtens sein sollte einfach zahlen und dann kündigen (falls man auf Vertrag bzw Postpaid genug hat)


    Ich kann nur eins sagen man kann von Prepaid Karten halten wie man will, aber ich zahle 5€ - 10€ bei Prepaid und habe bei diesen Zufällen keine Probleme. Falls doch ist nur mickrige Guthaben weg.

  • Das Problem Fähre/Schiff/Flugzeug ist kein reines winSIM-Problem. Kein Anbieter sendet eine SMS, wenn man sich in ein Fähr-Netzwerke einloggt. Wenn man da in Zukunft nicht drauf achtet, hat man das Problem beim nächsten Anbieter wieder...


    Klar, bei Prepaid halten sich die Verluste in Grenzen. Aber auch nur, wenn man klassisches Prepaid mit Aufladung nutzt und keine automatische Abbuchunge bei Unterschreitung bestimmter Guthabenmengen und dergleichen nutzt...

  • Wie wäre es, sich vor einer Reise/einem Urlaub selbst zu informieren! Das wäre so, als wenn Du Urlaub in einem 5-Sterne Hotel machst und Dich dann wunderst, wenn ein Glas Mineralwasser mehr als 5,00 Euro kostet...


    Anderen die Schuld für die eigene Unfähigkeit zu geben ist immer einfach!


    Eine aktive (!) Informationspflicht o.ä. vonseiten des Mobilfunkbetreibers ist nicht notwendig, zumal auf solche Kosten hingewiesen wird, wenn man sich vorab informiert. (und auch mal das Kleingedruckte liest...)

  • Die Informationen sind auf der Webseite einsehbar. Da gibt es extra Preislisten für Fähren, Schiffe und Flugzeuge.


    Der Anbieter muss weiß Gott nicht über jeden Mist informieren. Keine Ahnung, warum mündige Menschen gerade beim Mobilfunk immer auf Kleinkind-Niveau zurückfallen und alles vorgebetet haben möchten. Passiert an anderer Stelle doch auch nicht, da hält man sich dann plötzlich für alt und kompetent genug, um sich selbst zu informieren...


    Fähren und Co. sind informationstechnisch eh so ne Sache, da der Anbieter meist gar nichts gleich erfährt, dass sich die Sim grad in ein solches Netz einloggt. Die Netze werden von Reedereien und Co. betrieben, nicht von den Netzbetreibern. Eine Info ala "Hallo, die von Ihnen ausgegebene Simkarte bucht sich gerade in unser Fähr-Netz ein. Informieren Sie Ihren Kunden doch bitte darüber" gibt es da meist nicht... Entsprechend kann der eigentliche Anbieter da auch meist nur schwer eine Info senden.


    Sollte mittlerweile aber auch bekannt sein, dass Fähren, Schiffe und Co. eine Ausnahme bilden. Häufig weisen ja schon die Reedereien und Co. darauf hin.

  • Das ich auf dem Schiff mein mobiles Internet NICHT über Mobilfunkmasten bekomme, dürfte eigentlich Klar sein. Es gibt keine ins Meer gerammte Holzpfosten mit einem Mobilfunkmast drauf. Das Internet wird über Satellit ermöglicht. Es ist jedem zuzumuten sich bei seiner Gesellschaft mit der er die Schiffsreise macht, über die Preise einer Internetnutzung an Bord zu informieren.


    Die Leute machen sich heute über alles und jeden Gedanken, aber sowas wird Blind gemacht ohne zu überlegen und zu recherchieren. Manchmal kann man wirklich nur den Kopf schütteln.

  • Gilt für: stchecke


    "Kirschpudding" hat da schon recht!


    Im Übrigen: Wer ein i-Phone hat und auf einer Kreuzfahrt ist, den sollten doch eine Handyrechnung von 400,- Euro kaum belasten oder?!


    Sicherlich hat sie Recht bei uns besteht ja die allgemeine "Informationspflicht" für den Verbraucher. Informationspflicht von Provider besteht nicht, auch ein wenig seltsam..


    Warum solche Regeln nur immer einseitig wirken..

  • Zitat

    Informationspflicht von Provider besteht nicht, auch ein wenig seltsam..


    Das ist so nicht ganz richtig. Auch die Mobilfunkanbieter haben Informationspflichten. Das sieht man schon daran, dass seit letztem Sommer Produktinformationsblätter zur Verfügung gestellt werden müssen und das seit Ende 2017 sogar auf den Rechnungen über wichtige Kündigungs- und Laufzeitdetails hingewiesen werden muss.


    Allerdings müssen sie natürlich nicht über jeden Mist dreimal blinkend und mit 100 Dezibel hupend per SMS informieren.
    Selbst wenn sie das tun, lesen es die Leute oft gar nicht. Sieht man ja immer wieder schön im Aldi Talk Thread, wenn sich die Leute beschweren, dass sie was nicht wussten, obwohl rechtzeitig eine oder mehrere Info-SMS kamen, die sie in Kenntnis setzten. Gern kommt dann ein Satz ala "Aber SMS/Emails/ect. les ich eh nicht (regelmäßig)"...


    Und ich bleibt dabei, ein Mobilfunkvertrag ist wie jeder andere Vertrag ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, bei dem beide Seiten Rechte und Pflichten haben. Da kann man die Verantwortung als Kunde halt nicht komplett an den Vertragspartner abgeben. Sollte man auch nicht, man ist ja immerhin auch selbst für sich und seine Sachen verantwortlich. Das klappt in anderen Bereichen komischerweise ja auch - nur im Mobilfunk sind alle immer plötzlich Unselbstständig.

  • Das ist so nicht ganz richtig. Auch die Mobilfunkanbieter haben Informationspflichten. Das sieht man schon daran, dass seit letztem Sommer Produktinformationsblätter zur Verfügung gestellt werden müssen und das seit Ende 2017 sogar auf den Rechnungen über wichtige Kündigungs- und Laufzeitdetails hingewiesen werden muss.


    Allerdings müssen sie natürlich nicht über jeden Mist dreimal blinkend und mit 100 Dezibel hupend per SMS informieren.
    Selbst wenn sie das tun, lesen es die Leute oft gar nicht. Sieht man ja immer wieder schön im Aldi Talk Thread, wenn sich die Leute beschweren, dass sie was nicht wussten, obwohl rechtzeitig eine oder mehrere Info-SMS kamen, die sie in Kenntnis setzten. Gern kommt dann ein Satz ala "Aber SMS/Emails/ect. les ich eh nicht (regelmäßig)"...


    Und ich bleibt dabei, ein Mobilfunkvertrag ist wie jeder andere Vertrag ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, bei dem beide Seiten Rechte und Pflichten haben. Da kann man die Verantwortung als Kunde halt nicht komplett an den Vertragspartner abgeben. Sollte man auch nicht, man ist ja immerhin auch selbst für sich und seine Sachen verantwortlich. Das klappt in anderen Bereichen komischerweise ja auch - nur im Mobilfunk sind alle immer plötzlich Unselbstständig.



    *Daumen hoch* - besser kann man es nicht sagen!

  • Du nennst kleingedruckte Stellen im Vertrag fair? Du findest wenn ein Provider seine AGB ändert es Fair, weil er seiner Informationspflicht nachkommt. Und der Verbraucher ja sowieso sich regelmäßig Informieren muss.


    Und ich muss dich enttäuschen mit dem Aldi Talk. Die SMS bekam man vor einem Jahr noch , mittlerweile aber bekommt man keine mehr, seitdem 02 den Laden übernommen hat!
    Aber klar das rechnet sich auch wenn jeder 30euro auflädt 3monate 7,99 flat bucht hat er irgendwas mit 7euro übrig, keine Information bekommt krallt sich der Provider 7Euro das mal 100.000tausend sind dann ein netter Umsatz.


    Fazit: Erst das Vertrauen zum Kunden gewinnen , danach eiskalt ähm jaa

  • Zitat

    Du nennst kleingedruckte Stellen im Vertrag fair? Du findest wenn ein Provider seine AGB ändert es Fair, weil er seiner Informationspflicht nachkommt. Und der Verbraucher ja sowieso sich regelmäßig Informieren muss.


    Auch wenn du das sicherlich nicht weißt oder nicht hören willst, in die AGB darf man mitnichten schreiben was man will und schon gar nicht irgendwelche wichtigen Dinge "verstecken". Tut man es doch, sind diese Klauseln nichtig und nicht Teil des Vertrages...


    Ich weiß, entspricht nicht dem Weltbild, dass die bösen Mobilfunker nicht alles wichtige im Kleingedruckten verstecken, aber dazu gibt es sehr eindeutige Rechtssprechungen. AGB dürfen keine überraschenden Klauseln enthalten, also nichts, mit dem der Verbraucher nicht rechnen muss. Ist sowas doch enthalten, ist es nicht mehr Wert als der Buchstabensalat, aus dem es entstanden ist.


    Ansonsten kann sich jeder die AGB vor Vertragsabschluss durchlesen. Tun halt die wenigsten... Wobei die AGB der Mobilfunker in der Regel eh nichts "neues" mehr enthalten, wenn man von marktüblichen Sachen wie einer Laufzeit von 24 Monaten oder einer Kündigungsfrist von 3 Monaten absieht. Aber diese sind mittlerweile so üblich und etabliert, dass selbst Gerichte diese Infos als "bekannt" voraussetzen und festlegen, dass ein durchschnittlich informierter Kunde sowas schlicht zu wissen hat. Und damit haben sie auch Recht.


    Zitat

    Und ich muss dich enttäuschen mit dem Aldi Talk. Die SMS bekam man vor einem Jahr noch , mittlerweile aber bekommt man keine mehr, seitdem 02 den Laden übernommen hat!


    Also ich bekomme die regelmäßig und kann entsprechend damit arbeiten und auf sie reagieren...

  • Welches Gesetz definiert nach deiner Meinung eine AGB?!


    Ein schriftlicher Vertrag kombiniert mit einer AGB kann klausel erhalten und ist somit rechtskräftig.
    Eine Agb wird deshalb nie durchgelesen weil viele mit diesen Amtsdeutsch nichts anfangen können oder es falsch verstehen, da hilft alles nichts mehr.
    "Auch das hat unser Staat ganz clever gemacht"


    Das alles sind für mich nur Ausreden und einfach nur
    noch Abzocke.


    Alditalk Service ist nimmer der Alte, habe es einigen Empfohlen und einige bekamen weder eine Sms noch wurde das Guthaben gutgeschrieben..
    Und nun klagen wegen 15 oder 30Euro?! Da lacht jeder Staatsanwalt drüber..

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