Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity




    Gratuliere:up: Endlich mal Jemand der auf dem Rechtsweg was geregelt bekommt!!!
    Ich bin sehr gespannt:gruebel::up:

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Hallo Ihrs,


    eins noch....


    Lasst euch von euren Mobilanbieter den Dienst für Drittanbieter sperren.
    Bei T-Mobile ist das möglich, somit haben solche Firmen keine Chance mehr irgend welche Rechnungsbeträge ein zuziehen.


    Gruß
    Tom

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Hallo, habe auch Strafanzeige bei der STA Bremen gestellt - hatte dies ja schon bereits geschrieben. Leider noch nix gehört!
    Drittanbietersperre hab ich auch gleich nach Kenntniserlangnug veranlasst!


    LG

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Hallo


    Die Anzeige solltest du direkt bei der Kripo machen in deiner Stadt.
    Die Staatsanwaltschaft bekommt das ja dann eh zur Einsicht.
    Wichtig ist erstmal Kripo einschalten.
    So hab ich s gemacht und die Kripo war 3 Tage später nach meiner Anzeige vor meiner Türe gestanden und haben alle Unterlagen von mir haben wollen.
    Fragen wurden gestellt, da müsst ihr durch :-).


    Hier mal noch ein Tipp, da Sat1 diese Abzocke unter Akte im Programm hatte.


    http://www.sat1.de/ratgeber_magazine/akte/


    Schreibt Sat1 !


    Gruß
    Tom

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Hallo zusammen!

    Ich bin wohl Ende August in diese Abo-Falle getappt, denn auf der Rechnung wurde erstmals ein Betrag iHv 4,99 € abgebucht. Abbuchungen gab es zwei Monate lang von Ericsson IPXAB und seitdem von Carmunity.com GmbH. Ich denke, das ist passiert, als ich damals auch aus Neugier auf irgendeiner Erotik-Seite gesurft bin. Mir wurde da, soweit ich mich richtig erinnere, auch direkt angezeigt, dass es ein kostenpflichtiges Abo ist, also habe ich sofort das Browser-Fenster geschlossen, um eine Anmeldung etc. eigentlich zu umgehen. Scheinbar braucht man wirklich nur auf eine dieser Seiten zu landen und sofort kostet es... Ich frage mich nur, woher die an meine Daten, speziell die Handynummer kommen? Über die IP-Adresse?

    Jedenfalls ist mir heute erst aufgefallen, dass seit August 2010 ingesamt ein Betrag über 89,82 € abgebucht wurde, da ich erstens das Handy wirklich sehr viel nutze, mich die Höhe der Rechnungen daher nie verwunderte und ich blöderweise der Telekom blind vertraut habe und mir die Rechnungen nicht angesehen habe.

    Auf der T-Mobile-Seite steht was von einer 8-wöchigen Widerspruchsfrist, die hab ich ja größtenteils dummerweise nun verpasst. Ich meine, die Storno-Frist der Sparkasse für Lastschriftverfahren hat auch 8 Wochen, also kann ich auf dem Wege nichts mehr machen.

    Ich würde nun im ersten Schritt bei der T-Mobile Hotline anrufen und eine sofortige Drittanbietersperre einrichten lassen. Soll ich dann bereits erwähnen, dass ich in eine Abo-Falle getappt bin und ganz erstaunt bin, dass Sie ohne meine Zustimmung der monatlichen Rechnung diese ominösen Positionen mit abgerechnet haben oder soll ich nur die Drittanbietersperre einrichten, die 90 € als Lehrgeld in Kauf nehmen und hoffen, dass sich carmunity.com damit zufrieden gibt mir immerhin 90 € aus der Tasche gezogen zu haben für nix und wieder nix???

    Oder meint ihr, dass es eine Chance gibt, das Geld wiederzubekommen, in dem ich sowohl die Telekom als auch diese Verbrecher mit Musterbriefen, Einsprüchen, Wiedersprüchen und ggfs. auch Androhung einer Anzeige zu bombardiere?

    Herzlichen Dank für eure Antworten!
    VG,
    Lexa

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Hallo Zusammen, bin neu hier. Hatte heute das selbe Problem mit Carmunity wie einige andere hier auch und bin bei meiner Recherche auf diese Seite gekommen. Hatte heute folgenen Schriftwechsel mit der o.g. Firma (und unser Anwalt freut sich schon auf die Klage der Abzocker ;-)
    Evtl. hilft es ja anderen Nutzern weiter. Die Telekom hat vorerst auf Überweisung umgestellt und das obwohl alle Mitarbeiter ein IPhone haben,
    für das der Bankeinzug Voraussetzung ist... Ansonsten waren die von der Telekom Hotline sehr freundlich und hilfsbereit, sagten mir das es zZ sehr viele Beschwerden über die Firma Carmunity gibt.
    Beste Grüsse zusammen mfieles

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich musste herzlich lachen als ich Ihre Antwortmail erhalten habe.
    Am fraglichen Tag hatte unser Aussendienstmitarbeiter ein Meeting mit einem wichtigen Kunden, zu diesem Meeting war ich eigens von Zürich nach Berlin geflogen um bei der Besprechung anwesend zu sein.
    Zu Ihrer Information:
    Wir haben die betroffenen Telekom-Rechnungen zurück gebucht, werden die besagten Beträge kürzen und die korrekten Beträge wieder an die Telekom überweisen.
    Das heisst Sie dürfen Ihre "Forderung" gegen uns einklagen. Schon jetzt freue ich mich darauf! Die Anzeige wegen Betrugs werde ich noch diese Woche an die Staatsanwaltschaft Bremen schicken.
    PS.: ...und wenn Sie noch so viele schlüpfrige Vidiotitel in Ihrer Mail erwähnen, wir werden keinen Cent bezahlen ;-)
    Mit absolut nicht freundlichen Grüssen
    XXXXX XXXXX
    XXXXXX GmbH
    Geschäftsführung
     
    > processed by DOCUframe®
    > Ursprüngliche Nachricht:
    > Von: support@carmunity.de
    > An: XXXXXXXXXXX
    > Datum: 17.01.2011 16:28:50
    > Betreff: Abonnement Kündigung [49XXXXXXXXxx]
    >
    >Sehr geehrte Damen und Herren,

    hier übersende ich Ihnen einen Nachweis zur Abo Buchung. Eine Rückerstattung ist nicht möglich. Beachten Sie bitte, dass das Abo zweifach vom User vor Abschluss bestätigt werden muss. Ohne diese Bestätigungen ist kein Aboabschluss möglich. Vorab wird der User ausdrücklich und klar lesbar auf Widerruf, AGB, Preis und Abrechnungsmodus hingewiesen.
    Außerdem weisen wir daraufhin, dass alle durch uns offerierten Angebote juristisch geprüft sind, und den Gesetzen und Normen der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs und der Schweiz entsprechen.
    Selbstverständlich können wir die Nutzung unserer Angebote gerichtsfest belegen.
    Am 18.11.2010 um 20:34 wurde mit dem Gerät Mozilla/5.0 (iPhone; U; CPU iPhone OS 4_1 like Mac OS X; de-de) AppleWebKit/532.9 (KHTML, like Gecko) Version/4.0.5 Mobile/8B117 Safari/6531.22.7 die Seite http://videoflatrate.mobi angesurft. Auf der Seite gibt es unterschiedliche Vorschaubilder von Videos leichtbekleideter Damen. Es wurde eines der Vorschaubilder angeklickt, woraufhin sich eine Zwischenseite geöffnet hat, auf der der User daraufhingewiesen wird, dass er zum Download/Streamen ein Videoflatrate-Abo abschliessen muss, und danach unbegrenzt auf alle, auf der Seite vorhandenen, Videos zugreifen (Downloaden/Streamen - in Abhängigkeit vom verwendeten Gerät) kann. Weiterhin wurde der User auf der Seite über Preis, Modus (Abonnement im wöchentlichen Abrechnungsmodus), Gegenleistung (unbegrenzter Zugriff auf alle Videos der Seite), jederzeitige, sofortige Kündigungsmöglichkeiten (Durch Klick auf der Seite beim im Menü 'Meine Abos'/durch Anruf/durch EMail), Widerrufsrecht, AGB, etc. hingewiesen.
    Der User bestätigte seinen Kaufwunsch durch Klick auf den entsprechenden Link, und streamte direkt nach Abschluss des Abos den u.g. Videotitel.
    Die Videoflatrate lässt sich ausschliesslich durch den o.g. Vorgang buchen. Es ist nicht möglich, diese per SMS, Briefpost, oder auf irgendeinem anderen Wege zu bestellen.
    Direkt nach Abschluss des Videoflatrate-Abos wurde die Nutzung durch Video 'Eine richtige Schweinerei, die Brook hier veranstaltet. Sie kippt sich klebrigen Sirup auf die überdimensional großen Brüste und reibt diese schön damit ein.' begonnen, ein Widerruf gemäß Fernabsatzgesetz fand nicht statt.
    Am 17.01.2011 erreichte uns Ihr Kündigungswunsch, dem wie gewünscht entsprochen wurde. Anbei finden Sie alle relevanten Daten zu der von der Rufnummer abgeschlossenen Videoflatrate:
    Abonnement: bigtits
    Preis: 4.99 EUR
    Intervall: WÖCHENTLICH
    MSISDN: +49XXXXXXXXX
    Netzbetreiber: DEU_TMOBILE
    IP-Adresse bei der Erstellung des Abonnements: 80.187.110.65
    User Agent(z.B.Handy): Mozilla/5.0 (iPhone; U; CPU iPhone OS 4_1 like Mac OS X; de-de) AppleWebKit/532.9 (KHTML, like Gecko) Version/4.0.5 Mobile/8B117 Safari/6531.22.7
    Erstellungsdatum: 18.11.2010 20:34:35
    Portal: http://videoflatrate.mobi
    Kündigungsdatum: 17.01.2011 16:28:47
    Nutzungsbeginn durch Download/Stream von Videotitel:
    ContentId:76113
    Datum:2010-11-18 20:36:15
    Titel EN:Brook likes to have fun with two guys. One of them fondles her tits and the other is going to fu.. her very deep...
    Titel DE:Eine richtige Schweinerei, die Brook hier veranstaltet. Sie kippt sich klebrigen Sirup auf die überdimensional großen Brüste und reibt diese schön damit ein.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Carmunity.com GmbH
    Mary-Astell-Str. 2
    28359 Bremen
    Deutschland
    Telefon: +49-1805-885502*
    Fax: +49-1805-554985*
    Handelsregisternummer: HRB 19256 beim AG Bremen
    Geschäftsführer: Stefan Kathmeyer

    * 14 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise abweichend, max. 42ct./Minute

    Absender: XXXXXXXXXX
    An: "customersupport@carmunity.de"
    Datum: 17.01.2011 10:58:54
    Betreff: Sofortige Einstellung der Abbuchung ABO Tel. Nr XXXXXXXXXXXX
    Hiermit fordern wir Sie auf die Abbuchungen von 4.99€ wöchentlich über unsere Tel. Nr XXXXXXXX per sofort einzustellen!
    Ein ABO Vertrag wurde nicht mit Ihnen abgeschlossen!
    Den Betrag von 4,99€ pro Abbuchung jeweils am:
    18.11.2010/ 25.11.2010
    02.12.2010/09.12.2010
    16.12.2010/23.12.2010
    30.12.2010
    Gesamt 34,93€
    fordern wir bis spätestens zum 29.01.2011 zurück.
    Sollte der Betrag bis dahin nicht gutgeschrieben sein, ergeht Anzeige an die Staatsanwaltschaft Bremen.
    (Dieses Schreiben geht in Kopie an die Telekom und an unseren Anwalt.)
    Eine Eingangsbestätigung und Bestätigung der sofortigen Kündigung, wird bis spätestens 19.01.2011 erwartet,
    anderenfalls werden wir Ihnen dieses Schreiben als Einschreiben zusenden, die dafür anfallenden Kosten werden wir selbstverständlich an Sie weiterreichen.


    XXXXXX XXXXXX
    Geschäftsführer

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    @mfieles


    lustig:D:up:


    habe ich auch alles hinter mir, das beeindruckt die herzlich wenig.
    Ich habe bis jetzt noch von NIEMANDEM gehört der auf dem Rechtsweg sein Geld wieder bekommen hat.


    Wenn überhaupt war es immer über die "Kulanz" des jeweiligen Provider:gruebel:


    Würde mich freuen wenn es klappt!


    Gruß
    Mad

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Hallo Zusammen,
    habe leider auch noch kein Bescheidt von der Stadtsanwaltschaft Bremen
    nur dass sie die E-mail erhalten haben:gruebel:
    Telecom hatte mir geschrieben ,dass ich den Drittanbieter erstmal nicht bezahlen sollte und keine 1o Tage später hatte ich die Mahnung im Briefkasten mit Androhung mein Handy zu sperren. Ausserdem direkt mit Mahngebühren zukommen sind nicht gerechtfertig und auch nicht einklag bar.:down: Also habe ich Telecom wieder geschrieben.
    Alleine hat man gegen solche Abzockfirmen kaum Chancen,deshalb habe ich mich an einige Radiosender gewannt. Meine Bitte: Schreibt den doch auch mal vielleicht können wir so etwas bewegen!?
    WDR 2 Quintessenz ,Live 1 ,Radio Bonn Rhein Sieg usw kurze e-mail ...schade ja nichts:D
    Bis bald

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity



    Cool bleiben war bei mir auch so, eine Woche später hatte ich einen Gutschrift vom Provider:up:

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Hallo,


    kurzer Sachstand von mir:


    Staatsanwaltschaft Bremen - keine Rückmeldung von dort


    Carmunity.com - keine Reaktion mehr auf Mails o. ä.


    T-Mobile - Storno der Mahngebühren, Storno der Rücklastschriftgebühren, Gutschrift der Beträge, welche an Carmunity.com weitergeleitet wurden; natürlich unter "Kundenzufriedenheit" verbucht


    Bundesnetzagentur - na meinen Thread dazu mit deren Antwortschreiben könnt Ihr ja weiter oben lesen, die sind zu nix nütze


    Allen Betroffenen weiterhin viel Glück!

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity




    Hallo Mad


    Das sehe ich entwas anders.
    Von nichts kommt auch nichts.
    Die Klärung muss mit dem Drittanbieter geführt werden, des weiteren ist es wichtig das die Bundesnetzagentur eingeschaltet wird, siehe mein Beitrag von 17.01.11. und das Strafantrag gegen diese Firma erwirkt wird.
    Bei mir hat sich die Agentur gemeldet mit einer sehr langen Mail, und sie empfehlen mir eine Schlichtung die die Bundesnetzagentur führen wird.
    Also habe ich die Formulare ausgefüllt und hingefaxt.


    Hier die mail für alle zum Nachlesen:


    Verbraucherservice der Bundesnetzagentur

    Sehr geehrter Herr Tröger,

    vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie beklagen, dass Ihnen wohl Entgelte für MMS-Dienste (Multimedia Dienstleistungen) oder SMS-Dienste (Textnachrichten) eines Diensteanbieters oder sonstiger ggf. über das Internet beauftragter oder genutzter Leistungen von Ihrem Mobiltelefonanbieter in Rechnung gestellt worden sind, die von Ihnen bestritten werden. Sie erbitten von der Bundesnetzagentur Informationen zur Sache.

    Der Mobilfunkkunde kann, z. B. per SMS oder im Internet, ein Abonnement o. g. Leistungen bei einem Diensteanbieter bestellen. Der Kunde erhält dann in Abständen, abhängig vom Gegenstand des Vertrages, eine entsprechende Nachricht in Form einer MMS oder SMS. Für jede dieser ankommenden Nachrichten ist dann ein Entgelt zu bezahlen. Das Entgelt wird dem Mobilfunkkunden mit der Telefonrechnung des Telekommunikationsdiensteanbieters in Rechnung gestellt.

    Gemäß § 45l Absatz 3 Telekommunikationsgesetz hat der Anbieter vor dem Abschluss von Dauerschuldverhältnissen für Kurzwahldienste, bei denen für die Entgeltansprüche des Anbieters jeweils der Eingang elektronischer Nachrichten beim Teilnehmer maßgeblich ist, dem Teilnehmer eine deutliche Information über die wesentlichen Vertragsbestandteile anzubieten. Dazu gehören folgende Einzelinformationen:

    1. zu zahlender Preis einschließlich Steuern und Abgaben je eingehender Kurzwahlsendung
    2. die Höchstzahl der eingehenden Kurzwahlsendungen im Abrechnungszeitraum, sofern diese Angaben nach Art der Leistung möglich sind
    3. das jederzeitige Kündigungsrecht sowie die notwendigen praktischen Schritte für eine Kündigung

    Das Dauerschuldverhältnis für Kurzwahldienste entsteht nicht, wenn der Teilnehmer den Erhalt der o. g. Informationen nicht bestätigt; dennoch geleistete Zahlungen des Teilnehmers an den Anbieter sind zurückzuzahlen.
    Sie haben außerdem gemäß § 45l Absatz 2 TKG die Möglichkeit, ein Dauerschuldverhältnis für Kurzwahldienste zum Ende eines Abrechnungszeitraumes, der die Dauer 1 Monats nicht überschreiten darf, mit einer Frist von einer Woche gegenüber dem Anbieter zu kündigen.

    Gemäß § 45l Absatz 1 TKG können Sie zudem vom Anbieter einen Hinweis verlangen, sobald dessen Entgeltansprüche aus Dauerschuldverhältnissen für Kurzwahldienste im jeweiligen Kalendermonat eine Summe von 20 € überschreitet. Der Anbieter ist hierbei nur zur unverzüglichen Absendung dieses Hinweises verpflichtet.

    Unterbleibt der Hinweis für Kalendermonate, vor deren Beginn der Teilnehmer den Hinweis verlangt hat und in denen der Hinweis unterblieben ist, kann der Anbieter den 20 € überschreitenden Betrag nicht verlangen.
    Um eine Kündigung dieser Dienste veranlassen zu können, sollten Sie sich bei der Beauftragung von entsprechenden Dienstleistungen den Diensteanbieter, die ggf. verwendete Kurzwahlrufnummer und das oftmals verwendete zusätzliche Kennwort notieren. Möglicherweise wurde in Ihrem Fall ein solches Abonnement abgeschlossen. Um diese Frage zu klären, müssten Sie sich noch einmal an den betreffenden Diensteanbieter, der hier Vertragspartner ist, wenden.

    Falls Sie nicht wissen, wer Ihr Diensteanbieter ist, können Sie gemäß § 66h Absatz 3 TKG beim Rechnung stellenden Unternehmen eine schriftliche Anfrage vorlegen, in wessen Netz Kurzwahldienste geschaltet sind. Dieses hat unverzüglich zu antworten – das Gesetz sieht hierzu eine Frist von 10 Werktagen nach Eingang der schriftlichen Anfrage vor. Sie erhalten unentgeltlich eine Auskunft über den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen, der über die Kurzwahlrufnummern Dienste anbietet.

    Falls die ggf. benötigte Kurzwahlnummer, z. B. mangels eines Einzelverbindungsnachweises, nicht bekannt ist, könnten Sie nach § 45i Telekommunikationsgesetz alternativ Einwendungen gegen die Höhe der Ihnen in Rechnung gestellten Entgelte erheben. Dann ist der Anbieter des Telekommunikationsdienstes grundsätzlich verpflichtet, Ihnen u. a. einen Einzelentgeltnachweis aufgeschlüsselt nach den einzelnen Verbindungsdaten (einschließlich der Rufnummer) zu erteilen.

    Die Angelegenheit können Sie im direkten Kontakt mit dem Diensteanbieter, ggf. auf dem ordentlichen Rechtsweg, klären.

    In Ihrem Fall käme grundsätzlich ein Schlichtungsverfahren in Betracht. Gemäß § 47a Telekommunikationsgesetz (TKG) können Sie die Bundesnetzagentur als Befriedungsinstanz anrufen, um Streitfälle zwischen Ihnen und Ihrem Telekommunikationsanbieter schlichten zu lassen. Ein Antrag an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur ist jedoch nur dann zulässig, wenn Sie als Antragsteller die Verletzung eigener Rechte, die Ihnen aufgrund der in § 47a TKG genannten Rechte zustehen, geltend machen, kein Gerichtsverfahren mit demselben Streitgegenstand rechtshängig ist und vor Antragstellung der Versuch einer Einigung mit dem Antragsgegner unternommen wurde. Das Schlichtungsverfahren ist grundsätzlich kostenpflichtig.

    Sollten Sie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens wünschen, ist eine formelle Antragstellung erforderlich. Die Schlichtungsstelle wird Ihren Antrag auf Zulässigkeit prüfen.

    Die Antragsunterlagen erhalten Sie auf Anforderung:
    • schriftlich bei der Bundesnetzagentur, Ref. 216, Schlichtungsstelle,
    PF 80 01, 53105 Bonn
    • fernmündlich unter der Rufnummern 030 22480590 oder
    • per Fax unter der Rufnummer 030 22480-518 oder
    • im Internet über die Homepage der Bundesnetzagentur (http://www.bundesnetzagentur.de) unter dem Link Verbraucher/Schlichtung.

    An dieser Stelle finden Sie auch weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren. Sollten Sie kein Schlichtungsverfahren wünschen, steht es Ihnen frei, Ihr Anliegen auf dem ordentlichen Rechtsweg, ggf. mit Hilfe eines Rechtsanwalts, weiter zu verfolgen.

    Gestatten Sie mir bitte nachfolgende abschließende Hinweise.

    Es ist gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) nicht ausgeschlossen, dass neben der Nutzung von Internetzugangs- und Telefondiensten weitere kostenpflichtige Dienste über das Internet bzw. Telefon erbracht werden können. So kann neben der Nutzung des Internets oder Telefons auch eine geschäftliche Nutzung (Vertragsabschlüsse, Vereinbarungen über Lieferungen, sogar Vertragserfüllung wie z.B. Informationsvermittlung, Angebot von weiteren Dienstleistungen) stattfinden.

    Die Problematik der Nutzung einer auf einer Website oder über das Telefon angebotenen zusätzlichen Dienstleistung und der Abrechnung auf der Telefonrechnung Ihres Mobilfunkanbieters unterfällt dem § 45p Auskunftsanspruch über zusätzliche Leistungen. Danach muss der verantwortliche Anbieter einer neben der Verbindung erbrachten Leistung auf Verlangen des Teilnehmers diesen über den Grund und Gegenstand des Entgeltanspruchs, der nicht ausschließlich Gegenleistung einer Verbindungsleistung ist, insbesondere über die Art der erbrachten Leistung, unterrichten.

    Bitte wenden Sie sich zwecks Klärung des Sachverhaltes an Ihren Mobilfunkanbieter bzw. direkt an den betreffenden Diensteanbieter.

    Mit freundlichen Grüßen


    Zitat Ende.


    gestern bekam ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft aus Bremen.
    Die teilten mir das Aktenzeichen mit worüber meine Anzeige läuft und gegen wem, ihr werdet stauen.
    Hinter der carmunity steckt ein gewisser Herr Mark Stefan Kathmeyer.
    Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen Betrug gegen diesen Herrn.
    Dies müsste der Geschäftsführer sein.
    ich empfehle also jeden geschädigten Kunden Anzeige zu erstatten.
    Denn um so mehr Kunden sich dagegen wehren desto besser sind unsere Chancen unser Geld zurück zu bekommen.


    Gruß
    Tom

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen Betrug gegen diesen Herrn.:up:


    Endlich passiert mal was. Der Typ ist mir als GF bekannt.
    Sehr interessant auch die Hinweispflicht bei Überschreitung von 20€ / Monat.
    Clever gemacht bei einem Wochenpreis von 4,99€ von Carmunity.:gruebel:


    Hoffentlich werden die dem habhaft bevor er sich mit der Kohlen die er bis jetzt abgezockt hat auf die Französischen Antillen abgesetzt hat.:confused::lol:
    [Blockierte Grafik: http://www.umdiewelt.de/photos/2087/2023/23/158951.jpg]

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Im Fall eines fraglichen Abovertrags bei über das Handy angesurften Erotikangeboten (carmuity.com GmbH), ist die Bundesnetzargentur nicht zuständig. Hier der entsprechende FAQ-Eintrag auf bundesnetzagentur.de (Original Häufig gestellte Fragen - FAQ --> Abschluss Abonnementvertrag)


  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Hallo Leute,


    ich hab das Ganze ja nun auch schon durch und nachdem ich T-Mobile den Bankeinzug verwehrt hatte, haben Sie mir die Rechnung online im Kundencenter zur Einsicht gestellt und ich musste nun selbstständig die Zahlung vornehmen. Abgesehen davon, dass ich nicht wusste, dass ich die Rechnung im Kundencenter abrufen muss (hab gedacht, dass ich das zukünftig per Post erhalte) hat man mir dafür Kosten auferlegt. Das Ganze nennt sich "Zahlung ohne Bankeinzug". Nachdem ich nach der 1. Rechnung Post mit einer Mahngebühr bekam...achtete ich darauf rechtzeitig die nächste Rechnung zu überweisen. Da ist mir dieser Betrag aufgefallen.


    Ich schrieb T-Mobile an und fragte was das für ein Betrag wäre und sie schrieben mir, dass das eben dafür wäre, wenn man nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt und das das in der Preisliste auch steht...
    Ich habe daraufhin geschrieben, dass ich schon davon ausgehe, dass das auch dort steht, ABER das ich darüber schon informiert werden sollte. Und das ich auch deshalb nicht bereit bin diese 2 (von der 1. Rechnung noch) Beträge zu bezahlen.
    Auch schrieb ich, dass man als Kunde ja nun weiterhin keine große Wahl hat (außer man zahlt), und ich am Lastschriftverfahren wieder daran teilnehme. Daraufhin bekam ich umgehend eine Antwort, dass sie zukünftig wieder abbuchen, wie von mir gewünscht.
    Nun hatte ich ja die letzte Rechnung abzüglich der 2 Extragebühren überwiesen und soeben habe ich festgestellt, dass T-Mobile den Fehlbetrag von meinem Konto abgebucht hat. :gruebel:
    Was soll man den noch machen!? Findet ihr das okay? :motz:
    Sicher werde ich morgen wieder mal ins Papier steigen und darum "bitten" mir die Beträge wieder gut zu schreiben - aber sooo langsam nervt's!
    Es kann doch nicht sein, dass ich die Preisliste kennen muss oder doch!? Ich habe bei meiner 1. Rechnung, die ich selbst überwiesen habe, sogar 12 Cent zuviel überwisen. Die hat man mir auch nicht zurück überwiesen. Die melden sich nur, wenn was fehlt! :motz:
    Wie zahlt ihr denn jetzt eure Rechnungen nach all den Erlebnissen???
    Habt ihr auch so eine Zusatzgebühr bekommen? Einige von euch hatten doch auch das LSVerfahren entzogen!?


    @handyprob
    Da du ja bereits schon einige Medien angeschrieben hast, wie wär's damit Kontakt - markt - WDR Fernsehen
    Ich kann es zwar auch machen, aber du hast ja quasi schon 'ne "Vorlage"!?


    LG...

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Wie zahlt ihr denn jetzt eure Rechnungen nach all den Erlebnissen???


    ganz normal wieder per LSV. Mir hatte man angedroht das wenn ich nicht zahle, ich nie wieder ins LSV zurück kann (schriftlich mit der Mahnung und Drohung den Anschluss zu sperren).... Alles Quatsch...


    Nach dieser Drohung habe ich ersmal, obwohl mein Vertrag noch 1 Jahr läuft, alles gekündigt. Danach rief mich der Kundendienst an warum ich mich denn so entschieden hätte. Hab ich dem gesagt er soll sich mal den ganzen Schriftverkehr in seinem CRM ansehen. Daraufhin meinte er ja das könnte er verstehen... bla bla bla


    Fest steht das ich wohl nach Ablauf zu 1+1 wechseln werde.
    Fals die noch immer son Angebot haben.
    Flat ins Festnetzt, ins Handynetz und Datenflat für 29,90!
    Das ist mal ein Preis.
    Bei den Telekomikern zahle ich i. M. das doppelte:cool:

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Hallo Zusammen
    Hiermal etwas Neues
    ....Punkt 4 der AGB
    Auch mir wurden von Ericson IPX AB und Carmunity.com
    von meiner Mobilfunkrechnung Summen berechnet.
    Es existiert kein Schriftverkehr zischen mir und diesen Firmen
    und ich bin mir auch keiner gelieferten Leistung bewußt.
    Natürlich habe ich die betreffenden Abbuchungen mir von
    die T-mobile zurückgeholt und habe danach die der T-mobile
    zustehenden Beträge an T-Mobile überwiesen.

    In dem darauffolgenden E-Mail Korrespondenze mit dem üblichen
    "Blah Blah" was Sie ja alle kennen, erscheint der folgende Satz von T-Mobile:
    "Ein Hinweis zur Grundlage unserer Kooperation mit Drittanbietern
    finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    unter Punkt 4 der Leistungsbeschreibung."

    Ich habe diese AGB gelesen und da steht nichts im Punkt 4 der AGB über
    "Kooperation mit Drittanbietern". Außerdem steht da auch nichts drin das
    man diese Drittanbieter sperren kann.
    Nun habe ich da nachgeforscht und sehr, aber wirklich sehr viele
    AGB's gefunden und rutergeladen . Aber keinen Hinweis auf Drittanbieter in Punkt 4 der Leistungsbeschreibung.

    Ich habe mir in meiner Antwort an T-Mobileerlaubt, T-mobile auf die üblichen Geschäftsprozeduren hingewiesen wie Anfrage/Angebot--
    Auftrag mit Zahlungsweise--Auftragsbestätigung mit Widerrufsrecht . Weiterhin auf die Informationspflicht bei Vertragsabschluß.

    Die Firmen Ericson IPX AB und Carmunity.com kenne
    ich nicht. Aber T-mobile kennt diese Firmen scheinbar sehr gut und
    das scheinbar sehr "INTIM".Mein Geschäftspartner ist nunmal T-Mobile und macht scheinbar mit Betrügern gemeinsame Sache.

    Allen viel Erfolg im weiteren Streit gegen diese Betrüger

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    huhu hummel


    hab deinen rat befolg und denen eine dem entsprechende mail gesand hier die mail die zurück kam --->


    >>>
    Sehr geehrte Damen und Herren,


    beachten Sie bitte, dass ein Abo-Abschluss NUR durch zweifache Bestätigung des Users zustande kommen kann. Des Weiteren wird dieser über die AGB´s, das Widerrufsrecht, den Preis und den Abrechnungsmodus vor Abschluss deutlicht drauf hingewiesen. Dies muss er wiederum bestätigen.


    Unsere Dienste halten auch vor der juristischen Instanz stand und werden regelmäßig von den Netzbetreibern geprüft.


    Eine Erstattung ist leider nicht möglich.
    <<<


    wie soll ich verfahren haste zufällig noch ne idee hab keinen plan wie man mit sollchen leuten um geht
    wirklich rechtliche schritte einleiten?

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Hallo,

    ich bin leider auch in die Falle getappt.

    Habe viel gelesen und auch beistehende Dinge getan!!

    Meine Frage an Euch wie soll ich jetzt weiter machen??
    Das Schreiben an Telekom habe ich auch wie auf Seite 1 beschrieben verschickt.

    Bitte um Hilfe !!!Vielen DANK

    Anbei der Schriftverkehr: ab jetzt aber von unten lesen!!

    >Sehr geehrte/r Damen und Herren
    >
    >beachten Sie bitte, dass das Abo zweifach vom User vor Abschluss
    >bestätigt werden muss. Ohne diese Bestätigungen ist kein Aboabschluss
    >möglich. Vorab wird der User ausdrücklich und klar lesbar auf Widerruf,
    >AGB, Preis und Abrechnungsmodus hingewiesen. Wird die Widerrufsbelehrung
    >und die AGBs dagegen nur im Internet auf der Homepage zur Verfügung
    >gestellt, ist die Textform lediglich dann gewahrt, wenn es tatsächlisch
    >zum Download beim Verbraucher gekommen ist (vgl. OLG Hamburg, Urt. v.
    >24.08.2006, AZ.: 3 U 103/06). Ein Download der Videos wurde hier
    >vollzogen.
    >
    >
    >--
    >Carmunity.com GmbH
    >Mary-Astell-Str. 2
    >28359 Bremen
    >Deutschland
    >
    >carmunity &middot mobile communications ·*Startseite
    >T: +49-1805 88 55 02
    >F: +49-1805 55 49 85
    >
    >(14 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise abweichend, max 42ct/Minute)
    >
    >Handelsregisternummer:
    >HRB 19256 beim AG Bremen
    >Geschäftsführer:
    >Stefan Kathmeyer
    >
    >
    >Am Tue, 25 Jan 2011, xxxxxxxxxxxxxxxxx schrieb:
    >> Vorsorglicher Widerruf eines angeblichen Vertragsverhältnisses
    >>
    >> Meine Mobil-Nr.: 0xxxxxxxxx
    >>
    >> Sehr geehrte Damen und Herren,
    >>
    >> es handelte sich bei meinem ersten Schreiben um einen vorsorglichen Widerruf und nicht um eine Kündigung.
    >>
    >> Da ich mir nicht bewusst bin, diesen Vertrag getätigt zu haben, bitte ich Sie, den geforderten Betrag über gerichtlichem Wege einzufordern, da ich nicht bereit bin zu zahlen.
    >>
    >> Wenn Sie darauf spekulieren, dass ich vor so einem Schritt auf Grund der "Brisanz" der Seite zurück schrecke, muss ich Sie leider enttäuschen.
    >>
    >> Ich erwarte die volle Erstattung des Betrags von € 104,79
    >>
    >> Mit freundlichen Grüßen
    >>
    >> xxxxxxxxxxxx

    >>
    >> ----Ursprüngliche Nachricht-----
    >> Von: "support@carmunity.de"
    >> Gesendet: 25.01.2011 15:38:48
    >> An: xxxxxxxxxxxxxxx
    >> Betreff: Abonnement Kündigung [xxxxxxx)
    >>
    >> >Sehr geehrte Damen und Herren,
    >> >
    >> >hier übersende ich Ihnen einen Nachweis zur Abo Buchung. Eine Rückerstattung ist nicht möglich. Beachten Sie bitte, dass das Abo zweifach vom User vor Abschluss bestätigt werden muss. Ohne diese Bestätigungen ist kein Aboabschluss möglich. Vorab wird der User ausdrücklich und klar lesbar auf Widerruf, AGB, Preis und Abrechnungsmodus hingewiesen.
    >> >
    >> >Außerdem weisen wir daraufhin, dass alle durch uns offerierten Angebote juristisch geprüft sind, und den Gesetzen und Normen der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs und der Schweiz entsprechen.
    >> >Selbstverständlich können wir die Nutzung unserer Angebote gerichtsfest belegen.
    >> >
    >> >Am 13.08.2010 um 22:08 wurde mit dem Gerät Mozilla/5.0 (iPhone; U; CPU iPhone OS 4_0_1 like Mac OS X; de-de) AppleWebKit/552.9 (KHTML, like Gecko) Version/4.0.5 Mobile/8A306 Safari/6431.12.7 die Seite http://videoflatrate.mobi angesurft. Auf der Seite gibt es unterschiedliche Vorschaubilder von Videos leichtbekleideter Damen. Es wurde eines der Vorschaubilder angeklickt, woraufhin sich eine Zwischenseite geöffnet hat, auf der der User daraufhingewiesen wird, dass er zum Download/Streamen ein Videoflatrate-Abo abschliessen muss, und danach unbegrenzt auf alle, auf der Seite vorhandenen, Videos zugreifen (Downloaden/Streamen - in Abhängigkeit vom verwendeten Gerät) kann. Weiterhin wurde der User auf der Seite über Preis, Modus (Abonnement im wöchentlichen Abrechnungsmodus), Gegenleistung (unbegrenzter Zugriff auf alle Videos der Seite), jederzeitige, sofortige Kündigungsmöglichkeiten (Durch Klick auf der Seite beim im Menü 'Meine Abos'/durch Anruf/durch EMail), Widerrufsrecht, AGB, etc. hingewiesen.
    >> >
    >> >Der User bestätigte seinen Kaufwunsch durch Klick auf den entsprechenden Link, und streamte direkt nach Abschluss des Abos den u.g. Videotitel.
    >> >
    >> >Die Videoflatrate lässt sich ausschliesslich durch den o.g. Vorgang buchen. Es ist nicht möglich, diese per SMS, Briefpost, oder auf irgendeinem anderen Wege zu bestellen.
    >> >
    >> >Direkt nach Abschluss des Videoflatrate-Abos wurde die Nutzung durch Video 'Jenna Haze und ihre Freundinnen Tailor und Bobbi veranstalten einen geilen Frauenabend.' begonnen, ein Widerruf gemäß Fernabsatzgesetz fand nicht statt.
    >> >
    >> >Am 24.01.2011 erreichte uns Ihr Kündigungswunsch, dem wie gewünscht entsprochen wurde.
    >> >
    >> >Anbei finden Sie alle relevanten Daten zu der von der Rufnummer abgeschlossenen Videoflatrate:
    >> >
    >> >Abonnement: AdultStars
    >> >Preis: 4.99 EUR
    >> >Intervall: WÖCHENTLICH
    >> >MSISDN: +49xxxxxxxxxxxxxx
    >> >Netzbetreiber: DEU_TMOBILE
    >> >IP-Adresse bei der Erstellung des Abonnements: xxxxxxxxxxx
    >> >User Agent(z.B.Handy): Mozilla/5.0 (iPhone; U; CPU iPhone OS 4_0_1 like Mac OS X; de-de) AppleWebKit/532.9 (KHTML, like Gecko) Version/4.0.5 Mobile/8A306 Safari/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>> >Erstellungsdatum: 13.08.2010 22:08:02
    >> >Portal: http://videoflatrate.mobi
    >> >Kündigungsdatum: 24.01.2011 17:30:28
    >> >
    >> >Nutzungsbeginn durch Download/Stream von Videotitel:
    >> >ContentId:75559
    >> >Datum:2010-08-13 22:08:54
    >> >Titel EN:Jenna Haze and her her girlfriends Tailor and Bobbi in hot lesbian action inside the villa. This happens when three HORNY pornstars are together...
    >> >Titel DE:Jenna Haze und ihre Freundinnen Tailor und Bobbi veranstalten einen geilen Frauenabend.
    >> >
    >> >
    >> >
    >> >
    >> >Mit freundlichen Grüßen,
    >> >
    >> >Carmunity.com GmbH
    >> >Mary-Astell-Str. 2
    >> >28359 Bremen
    >> >Deutschland
    >> >Telefon: +49-1805-885502*
    >> >Fax: +49-1805-554985*
    >> >Handelsregisternummer: HRB 19256 beim AG Bremen
    >> >Geschäftsführer: Stefan Kathmeyer



    Vorab per eMail
    Meine Mobil-Nr.: xxxxxxxxxxx
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit widerrufe ich vorsorglich ein angebliches Vertragsverhältnis, welches zwischen Ihnen und mir entstanden sein soll.

    In meinen Telefonrechnungen wurden seit August 2010 folgende Beträge gebucht:
    10.09.2010 Buchungsbetrag Euro 14,97
    11.10.2010 Buchungsbetrag Euro 19.96
    09.11.2010 Buchungsbetrag Euro 24,95
    10.12.2010 Buchungsbetrag Euro 19,96
    11.01.2011 Buchungsbetrag Euro 24,95
    Insgesamt € 104,79.
    Da ich mir keinen Vertragsschluss bewusst bin, bitte ich Sie, mir den Vertragsschluss bis zum Montag den 31 Januar 2011 nachzuweisen. Desweiteren fordere ich Sie auf, den Betrag von € 104,79 umgehend an mich zurück zu überweisen. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit mir in Verbindung

    Sollte ich zu dem oben genannten Zeitpunkt keine Mitteilung von Ihnen erhalten haben, so werde ich Strafanzeige wegen vollendeten Betrug bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn stellen. Desweiteren behalte ich mir vor, Zivilklage für die mir entstandenen Kosten (Zeitaufwand, Porto, Telefongebühren, etc.) einzureichen.

    Mit freundlichen Grüßen

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity



    So, wie es hier schon zig mal beschrieben wurde. Lastschrift an die Telekom von Deiner Bank zurück buchen lassen und nur den Betrag überweisen, den Du der Telekom schuldest (oder Deinem Provider). Wichtig ist da das Schreiben des Bundesministeriums für Verbraucherschutz. Sollte sich der Provider quer stellen, würde ich jetzt mit diesem Hintergrundwissen sofort dort kündigen. Wie Du ja hier lesen konntest, haben fast alle Ihr Geld von wem auch immer (carmunity oder Telekom) zurück bekommen. Ausserdem würde ich Dir zu einer Anzeige wegen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft in Bremen raten (musst Du aber selber entscheiden...)


    Ob Du weitere rechtliche Schritte einleiten willst, das ist Dir überlassen. Da kann ich Dir wirklich keinen Rat geben, da es auch teuer werden kann (wenn Du einen Anwalt einschaltest). Da steht eigentlich der finanzielle Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag. Wenn Du Dich aber richtig angepisst fühlst, dann kann so etwas schon mal aber auch gut tun:up:.


    Wichtig: Lass' Dir eine Drittanbietersperre bei Deinem Provider setzen!!

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