Achtung bei vorzeitiger Vertragsverlängerung !!!

  • hier mal eine kleine Geschichte, wie sie mir widerfahren ist:
    Vorsicht bei vorzeitiger Vertragsverlängerung bei Mobilfunkanbietern!!!


    Ein schöner neuer Mobilfunkvertrag mit besseren Konditionen und einem neuen Handy zu gleichen Kosten wie bisher... das ist das, was mir eplus in drei Beratungsgesprächen versprochen hatte, bis ich mich zu einer vorzeitigen Vertragsverlängerung hinreißen lies. Mehrfach habe ich nachgefragt, welche Kosten denn auf mich zukommen würden. Bei jedem Beratungsgespräch wurde immer der gleiche Preis genannt, Verbindungspaket plus Miete für das neue Gerät.
    Tja, Pustekuchen... das Gerät aus dem Altvertrag wird weiterhin berechnet...bis zum regulären Vertragsende. Da ich zwei Verträge bei Eplus habe, ist das doppelt ärgerlich. Und zu Recht erst dann, wenn man über diesen Sachverhalt erst nach Ablauf der Widerspruchsfristen Kenntnis bekommt, nämlich dann, wenn die erste Rechnung kommt. Und das, seit dem ich fast 10 Jahre (mit zwei Verträgen) Kunde dort bin... der nächste Vertrag ist bestimmt nicht mehr bei eplus. Nichts mit Kostenersparnis, denn ich zahle nun monatlich knapp 40 Euro mehr für beide Verträge.



    Es sieht also ganz danach aus, dass durch falsche Informationen Vertragskunden vorzeitig zu einer Vertragsverlängerung bewegt werden.




    Herzliche Grüße,


    Tweegle

  • AW: Achtung bei vorzeitiger Vertragsverlängerung !!!


    Moin erstmal...!


    Natürlich weißt Du ja welche Verträge Du hast, welche Laufzeiten sie haben und welche Kosten sie verursachen.


    Wenn Du die Idee hattest, ein Neuabschluss würde Verpflichtungen aus einem Altvertrag entlasten, warum hast Du dann nicht danach gefragt. Du schreibst, Du hattest 3 Gelegenheiten dazu.


    Glaubst Du auch das Zitronenfalter heute noch Zitronen falten? :gruebel:


    In diesem Sinne


    © VG Ede ©

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  • AW: Achtung bei vorzeitiger Vertragsverlängerung !!!


    Edebeton
    Bisher ist so etwas bei eplus noch nicht vorgekommen. Mit der Vertragsverlängerung wurden die neuen Konditionen anstatt die des alten Vertrages problemlos ersetzt. Deswegen. Das hier ist neu. Und soll auch nur zur Information für diejenigen dienen, die sich mit dem Gedanken einer Vertragsverlängerung anfreunden.

  • AW: Achtung bei vorzeitiger Vertragsverlängerung !!!


    Zitat

    das Gerät aus dem Altvertrag wird weiterhin berechnet...bis zum regulären Vertragsende.


    Naja, was denkst du denn?
    Das die dir rein aus Großzügigkeit einfach mal so den Rest des Handys schenken?


    Wie schon gesagt wurde, sprechen wir hier ja nicht von den Tarifkonditionen, die anscheinend ja auch sofort durch die neuen ersetzt wurden, sondern von deinem Handy. Und das hast du nun einmal gemietet, sprich auf eine bestimmte Zeit mit einem bestimmten monatlichen Beitrag abgeschlossen.


    Ist doch ganz logisch, dass das weiter läuft - auch wenn du zig neue Verträge abschließt. Ist ja in anderen Brachen auch so. Du würdest doch auch nicht auf die Idee kommen, dass dir dein Autohaus die letzten 12 Monatsraten erlässt, nur weil du eben 12 Monate vor Ablauf schon mal einen neuen Wagen finanzierst. Die schenken dir die restlichen Raten doch auch nicht...


    Darüber informieren muss auch E-Plus nicht, da du ja selber für deine Laufzeiten und deine monatlichen Belastungen zuständig bist. Man kann sicher als Kunde von viel ausgehen und viel erwarten. Fakt ist aber, dass man ein eigenverantwortliches Leben führt und selbst für sich und seine Dinge verantwortlich ist. Der Mobilfunkanbieter ist ja nun nicht verpflichtet, einen bei allem an die Hand zu nehmen.
    Ich hab immer so den Eindruck, dass jeder ab 18 sein eigener Chef sein will und alles alleine hinbekommt - nur beim Mobilfunk muss der Anbieter und die Mitarbeiter Kindergärtner spielen. Da ist man dann plötzlich empört, dass man für seinen Muß selber sorgen muss...

  • AW: Achtung bei vorzeitiger Vertragsverlängerung !!!


    So ganz habe ich noch nicht verstanden. Hast Du nun dadurch zwei Verträge oder ein Vertrag mit zwei Mietgeräten auf der Rechnung? Letzteres wäre in der Tat völlig normal und nicht zu beanstanden. Grund zum Meckern gäbe es nur, wenn sie Dir einen neuen Vertrag aufgeschwatzt hätten, anstatt den bestehenden zu verlängern.

  • AW: Achtung bei vorzeitiger Vertragsverlängerung !!!


    Ich verstehe nicht ganz, wo dein Problem jetzt genau liegt? Du hast die Miete deines alten Handys über 24 Monate abgeschlossen. Das sollte dir bewusst sein, ich als Händler würde dich da auch nicht mehr gesondert darauf hinweisen. Das ist völlig normal, dass die Miete durch einlösen des Treue Gutscheins bis zum Vertragsende berechnet wird und du sie durch's einlösen beenden kannst, solange, bis du den Gutschein einlöst, wird die Miete aber immer und immer weiter berechnet, übrigens auch über das eigentliche Vertragsende hinaus wird die Miete als Nutzungsentgelt immer immer weiter berechnet, solange, bis du deinen Treue Gutschein aktiv eingelöst hast, oder, falls er schon ungültig geworden ist, die Abschlussrate bezahlt hast.


    An deiner Stelle würde ich das nochmal ansprechen. Dennoch, schuldhaftes Verhalten des Shops kann ich nicht feststellen.

  • AW: Achtung bei vorzeitiger Vertragsverlängerung !!!


    Hallo,


    ich kann dem Thread-Eröffner nur zustimmen: Obacht geben!


    Ich bin auch seit über 10 Jahren schon bei E-Plus und habe vor zwei Wochen einen Anruf bekommen, bei dem man mir mitteilte, dass schon wieder 2 Jahre seit meiner letzten Vertragsverlängerung rum seien und man sich freuen würde, mir ein neues Handy anbieten zu können, wenn ich denn meinen Vertrag verlängere. Mir wurde ein Samsung Galaxy S3 vorgeschlagen, ich habe mich dann aber für ein Galaxy Note II inklusive Wechsel zu Base all in entschieden.


    Nun kam das Handy inkl. neue Vertragsunterlagen. In dem "Mietvertrag" bzgl. des neuen Handys stand drin, dass die Miete für das alte Handy weiterläuft bis die 24 Monate rum sind. Also habe ich die alten Vertragsunterlagen rausgekramt und siehe da: Es sind gerade mal 1 1/2 Jahre und noch keine 2 seit der letzten Vertragsverlängerung und dem letzten neuen Handy rum!! Eine absolute Frechheit von E-Plus!!! Wie man bei einem solchen Gebaren diesen Mobilfunkanbieter noch in Schutz nehmen kann, erschließt sich mir nicht! Schlimmer als diese Handyfutzis, die einen alle paar Wochen anrufen und eine neue Tarifoption aufschwatzen wollen, sind nur Versicherungsvertreter!


    Ich jedenfalls werde mir nun überlegen, die Verlängerung zu widerrufen und bei E-Plus zu kündigen, denn mehrere Anrufe bei Base und E-Plus brachten keine Abhilfe. Auf die Frage, was ich nun mit zwei Handys solle, wo ich doch nur einen Vertrag habe, konnten mir diese Kasper auch keine Antwort geben....... Die Sauerei ist aber vor allem: Die Miete für das Alt-Handy darf ich noch für 5 weitere Monate zahlen, aber den Kundenvorteil von insgesamt 6,- Euro/Monat, der vertraglich für 24 Monate zugesichert wurde, will man mir streichen, so zumindest die Kundenhotline, weil ich ja den Tarif gewechselt hätte.... Nun habe ich nicht nur 2 Handys, wovon ich nur eins brauche, sondern auch zwei Internet-Flats, denn eine war zum alten Handy "gratis" dazu. Auf die Frage, wozu ich zwei Internet-Flats von ein und demselben Mobilfunkanbieter brauche, bekam ich auch nur zur Antwort, das so eben die Verträge sind.


    Eine absolute Frechheit!!!! Wie dem auch sei, ich habe zum Glück noch 2 Wochen Zeit, das Ganze zu widerrufen und diesem Sauhaufen den Rücken zuzukehren.


    Ciao

  • AW: Achtung bei vorzeitiger Vertragsverlängerung !!!


    Normalerweise geht man da so vor.
    1. Vertrag fristgerecht kündigen
    2. Bei Kundenrückgewinnungsanrufen hart bleiben und nein sagen, egal was sie anbieten.
    3. Einige Tage vor dem Vertragsende die Hotline anrufen und sagen das man evtl doch bleiben möchte.
    Evtl. noch mal ein Hinweis auf Angebote der Kundenrückgewinnung die einem zugesagt hätten.
    Dann klappt's auch mit 'nem neuen Handy und der VVl und die Miete für das alte Handy ist bezahlt.


    Das E+ sich nach 18 Monaten Vertragslaufzeit meldet ist normal, denn ab dann ist eine VVL möglich.
    Das die 2 Jahre noch nicht um sind und dein Handy nicht bezahlt ist müsstest du ja wohl eigentlich selbst wissen.
    Von daher ist das Gejammere hier schon ein wenig schwer nachzuvollziehen. Das E+ euch nicht ein halbes Jahr Handymiete erlässt ist doch wohl klar.

  • AW: Achtung bei vorzeitiger Vertragsverlängerung !!!


    Für jemanden, der 5 Handys zuhause hat, quasi für jede Funktion eines, und der sich permanent mit seinen Verträgen etc. beschäftigt mag es zutreffen, dass er stets über alles Wichtige seines Vertrages informiert ist und sofort in die Diskussion einsteigen kann, wenn ein Kundenberater anruft. Für Normalanwender hingegen trifft das nicht zu.


    Ich war über 10 Jahre zufrieden mit E-Plus. Das Einzige, was mich zuletzt störte, waren die ständigen Anrufe in den letzten 12 Monaten, wo ich dann schon gar nicht mehr ran bin, außer halt vor zwei Wochen. Letztes Jahr z.B. wollte ich schon zu Base all in, da sagte man mir, geht erst ab diesem Jahr im Januar. Zwei Wochen später riefen die doch tatsächlich bei mir an, das war Sommer letzten Jahres, und wollten mir eine Handy-Flat für 50,- Euro aufschwatzen. Ganz so blöd bin ich auch nicht, dass ich mich derart verarschen lasse!


    Unabhängig davon gilt: Ruft mich die Kundenhotline an und sagt zu mir, es sei Zeit für ein neues Handy, weil die 2 Jahre rum sind, dann tu ich nichts falsches, wenn ich zunächst darauf vertraue, nur um das mal klarzustellen! Dass sich später herausstellt, dass diese Information durch die Kundenhotline falsch war, nämlich dann, wenn der Tarif geändert und das Handy da ist, ist nicht meiner vermeintlichen Naivtät geschuldet, sondern entweder der Unwissenheit oder aber der Dreistigkeit des Kundenberaters, der mir ein neues Handy aufschwatzt, obwohl ich noch 1/2 Jahr im alten Mietvertrag "gefangen" bin, was die Kundenhotline wissen muss! So etwas hätte ich von E-Plus tatsächlich nicht erwartet. Ich arbeite auch im Dienstleistungsbereich, wenn ich so mit meinen Kunden umgehen würde, wäre ich die nicht nur los, sondern bekäme wahrscheinlich noch mächtig Probleme mit der Aufsichtsbehörde, die für mich zuständig ist!


    Nicht der Kunde ist hier der Blöde, der verlässt sich auf das, was ihm Kundenberater von E-Plus "vorgaukeln", sondern der Anbieter hat hier eine Verantwortung, seine Kunden nicht hinters Licht zu führen. Im Alltag hat nämlich der Kunde allgemeinhin wichtigeres zu tun, als die Laufzeit seines Handy-Mietvertrags zu überwachen. Überhaupt schon diese Abzocke mit diesen Mietverträgen... Wenn ich das so überblicke, ist man gut beraten, sich sein Handy woanders zu kaufen, als beim Mobilfunkanbieter, denn die Handy-Mieten scheinen so bemessen, dass da noch ein satter Wucherzins einberechnet ist. ;-)


    Wie dem auch sei, bin noch am Überlegen, was ich nun mache. Mein neues Galaxy Note II möchte ich eigentlich ungern wieder hergeben, das ist mit Abstand das beste Handy, was ich je hatte. ;-) Eine mögliche Option für mich wäre auch, es drauf ankommen zu lassen und mit Verweis auf das Telefonat vor 2 Wochen, bei dem man mir suggerierte, es sei Zeit für ein neues Handy und man mir sogar bereits eines Vorschlug, die Miete für das Alt-Handy zurückzubuchen, E-Plus ein entsprechendes Begründungsschreiben zukommen zu lassen und dann bei negativer Antwort (Einforderung der Miete für das Alt-Handy) meinen Vertrag entweder außerordentlich (für mich wäre das hier ggf. gerechtfertigt) oder aber ordentlich zum nächstmöglichen Termin zu kündigen.


    Grüße

  • AW: Achtung bei vorzeitiger Vertragsverlängerung !!!


    Das beste Mittel ist immer noch in den Datenschutzbestimmumgen die Kontaktaufnahme per Telefon zu untersagen. Dann kommt es erst gar nicht zu solchen Lockanrufen. Denen geht es um die Provision die sie dafür bekommen.
    Das tatsächliche Nutzerverhalten oder ob man wirklich ein neues Gerät braucht, juckt die nicht die Bohne!


    Bekommt man keine solcher Nervenden Anrufe, kann man in Ruhe selbst entscheiden. Gespräche und Versprechungen die per Telefon stattgefunden haben, sind nämlich 0 und nichtig und sind nichts Wert!


    Das was hinterher auf dem Papier steht das zählt, nicht das gesprochene Wort!

  • AW: Achtung bei vorzeitiger Vertragsverlängerung !!!


    Zitat

    die Miete für das Alt-Handy zurückzubuchen, E-Plus ein entsprechendes Begründungsschreiben zukommen zu lassen und dann bei negativer Antwort (Einforderung der Miete für das Alt-Handy) meinen Vertrag entweder außerordentlich (für mich wäre das hier ggf. gerechtfertigt) oder aber ordentlich zum nächstmöglichen Termin zu kündigen.


    Da wär ich vorsichtig.
    Rein rechtlich ist die zeitweise Doppelberechnung erst einmal gerechtfertigt, da du beide Mieten quasi abgenickt hast.
    Wenn du nicht von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen willst, aber einfach mal was zurückbuchen lässt, wird Base da nicht einfach reumütig den Kopf einziehen, sondern die Mahn- und Inkassomaschinerie anwerfen.


    Außerhalb des Widerrufs musst du ja nachweisen, dass da was schief gegangen ist. Und da reicht ein subjektives "Für mein Verständnis" leider nicht aus... ;) Natürlich greift dann auch kein Sonderkündigungsrecht, auch hier musst du beweisen, das eine Fortführung des Vertrags für dich nicht tragbar ist. Und ob da 6 Monate Doppelbezahlung ausreichen, bezweifle ich...

  • AW: Achtung bei vorzeitiger Vertragsverlängerung !!!


    Dass nur das geschriebene Wort zählt, ist unzutreffend. Richtig ist: Zum Abschluss derartiger Verträge wie sie hier gegenständlich sind, bedarf es keinerlei Form. Das gesprochene Wort ist also ausreichend. Der Gehalt, dem die Vertragsparteien dem Vertrag beimessen, ist im Zweifel im Wege der Auslegung zu ermitteln. Das einzige Problem, das man dabei hat, ist die Beweissicherung. Man braucht also entweder Zeugen oder aber eine Aufzeichnung des Gesprächs.


    Hat E-Plus allerdings noch einen Funken Anstand und möchte es sich mit ansonsten zufriedenen und guten Kunden nicht verscherzen, dann ignoriert es Beschwerdebriefe nicht. Ich zahle 25,- Euro/Monat Miete für mein neues Handy, obwohl Base für Neukunden zuletzt 1,- Euro Einmalgebühr + 15,- Euro/Monat über 24 Monate für dieses Handy angeboten hatte. Auf die Frage an die Kundenbetreuung am gestrigen Tage, weshalb ich so viel zahlen muss, wo es doch offensichtlich auch günstiger geht, bekam ich sinngemäß zur Antwort: Wir wollen doch auch Geld verdienen. Der Mitarbeiter, der sie anruft oder den sie anrufen, kostet nunmal, aber sie können ja widerrufen und dann online einen neuen Vertrag abschließen, um in den Genuss günstigerer Angebote zu kommen.... Super Vorschlag, danke E-Plus! ;-)


    Aber um zum eigentlichen Thema zurückzukehren: In den 25,- Euro/Monat sind auf 24 Monate hochgerechnet die 5 Monatsmieten für das Alt-Handy, den Kundenvorteil von 6,- Euro/Monat, der vor 1 1/2 Jahen für 24 Monate schriftlich vereinbart wurde abgezogen, locker drin, also würde mir nicht mal was geschenkt werden, wenn man mir die 5 Monate erlassen würde. Was die Anrufe betrifft, wird es wahrscheinlich wirklich das Beste sein, sich diese zu verbitten..... Danke für den Tipp.


    Schönes WE noch...

  • AW: Achtung bei vorzeitiger Vertragsverlängerung !!!


    Da wär ich vorsichtig.
    Rein rechtlich ist die zeitweise Doppelberechnung erst einmal gerechtfertigt, da du beide Mieten quasi abgenickt hast.
    Wenn du nicht von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen willst, aber einfach mal was zurückbuchen lässt, wird Base da nicht einfach reumütig den Kopf einziehen, sondern die Mahn- und Inkassomaschinerie anwerfen.


    Außerhalb des Widerrufs musst du ja nachweisen, dass da was schief gegangen ist. Und da reicht ein subjektives "Für mein Verständnis" leider nicht aus... ;) Natürlich greift dann auch kein Sonderkündigungsrecht, auch hier musst du beweisen, das eine Fortführung des Vertrags für dich nicht tragbar ist. Und ob da 6 Monate Doppelbezahlung ausreichen, bezweifle ich...


    Ich habe aber den Vertrag nur abgeschlossen, weil mir der Anschein vermittelt wurde (ob bewusst oder unbewusst sei mal dahingestellt), die Mindestvertragslaufzeit sei abgelaufen. Ich zitiere: Die zwei Jahre sind rum! Darauf reagierte ich sinngemäß mit: Was, die zwei Jahre sind schon rum? Antwort des Kundenbetreuers: So ist es.... für Sie haben wir ein schönes neues S3 mini. Ich: Das möchte ich nicht. Kundenbetreuer: Aha, sie wollen das große... usw. Also, die wissen schon, wie sie den Kunden offensichtlich falsche Eindrücke vermitteln können und wenn ich aufgrund solcher Eindrücke zu Vertragsabschlüssen animiert werde, mag das rechtlich schwer angreifbar, da schwer beweisbar sein, nichtsdestotrotz ist es m.E. rechtswidrig und moralisch sowieso verwerflich. Ich zieh doch meine Mandanten auch nicht über den Tisch... ;-)

  • AW: Achtung bei vorzeitiger Vertragsverlängerung !!!


    Dass nur das geschriebene Wort zählt, ist unzutreffend.


    Nein, ist nicht Unzutreffend! Dinge die man Mündlich am Telefon besprochen haben absolut keinen Wert! Die können dir das Blaue vom Himmel versprechen. Was nützt es, wenn die Bandaufnahme hinterher nicht mehr vorhanden ist...

  • AW: Achtung bei vorzeitiger Vertragsverlängerung !!!


    Recht hat er schon. Verträge bedürfen nicht der Schriftform, sondern sind auch mündlich gültig.


    Allerdings muss man die Absprachen im Zweifel beweisen. Und hier hat auch wieder prepaid Recht, denn ohne das man sie beweisen kann, haben mündliche Absprachen tatsächlich keinen Wert...

  • AW: Achtung bei vorzeitiger Vertragsverlängerung !!!


    Moin erstmal...!


    Es gilt ausschließlich das, was zwischen "Sehr geehrte/r..." und der Unterschrift" steht, sonst nichts.


    Wir sind hier nicht unter Kaufleuten und nicht im HGB...!



    Moin Ede

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    Zitat

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  • AW: Achtung bei vorzeitiger Vertragsverlängerung !!!


    Mit Kaufleuten und HGB hat das nichts zu tun. Es gibt keine Rechtsgrundlage, die für Mobilfunkverträge zwingend die Schriftform vorschreibt. Es ist ja auch nicht erforderlich, dass man einen schriftlichen Kaufvertrag abschließt, wenn man beim Bäcker seine Brötchen kauft. Sogar stillschweigend können Verträge durch konkludentes Handeln zustande kommen, in dem man bspw. seinen Einkauf in der Kaufhalle aufs Band legt, die Kassierin abrechnet, man bezahlt und mit dem Einkauf sich verabschiedet.


    Ebenso ist es eben auch möglich, Mobilfunkverträge u.ä. telefonisch abzuschließen, was immer häufiger auch gemacht wird. Diese Telefonate werden zu Beweiszwecken auch aufgezeichnet, deshalb sollte man da ganz genau aufpassen, was man sagt. Umso besser, wenn diese Aufzeichnungen dann auf einmal verschwunden sind, denn dann hat auch der Anbieter keinen Beweis, dass ein Vertrag geschlossen wurde, was ja im vorliegenden Fall u.U. auch gut für mich sein könnte. Worin allerdings der Sinn für E-Plus bestehen sollte, einen guten Kunden durch solches Gebaren zu vergraulen und seinen Ruf aufs Spiel zu setzen, versteh ich nicht.


    Ich für mich habe jetzt beschlossen, die nächste Rechnung abzuwarten, vielleicht war das alles auch ein Missverständnis gestern mit der Kundenbetreuung. Ich hatte schon mal, als meine erste Internetflat freigeschaltet wurde, lt. Cost Controll über 100,- Euro Gebühren für Datentransfer, die mir infolge der Einrichtung der Internetflat erlassen wurden. Vielleicht wird auch hier letztlich das Alt-Handy gar nicht mehr abgerechnet... Sollte dies anders sein, geh ich schriftlich in Widerspruch und schilder die Sach- und Rechtslage aus meiner Sicht. Bleibt man uneinsichtig, überlege ich mir, den jetzt geschlossenen Vertrag anzufechten mit Verweis auf die unwahre Tatsachenbehauptung des Kundenberaters, die Mindestvertragslaufzeit sei abgelaufen und es sei Zeit für ein neues Handy, was auf ausdrückliche Nachfrage meinerseits in dem besagten Telefonat bestätigt wurde und dann wird man sehen, was passiert.


    Schon aus Prinzip jedenfalls sehe ich nicht ein, mich so über den Tisch ziehen zu lassen.


    Schönen Abend.

  • AW: Achtung bei vorzeitiger Vertragsverlängerung !!!



    Das stimmt nicht.


    Es besteht die allgemeine Formfreiheit, die mündliche Kaufverträge mit einschließt. Sonst könntest du beim Bäcker keine Brötchen kaufen, denn das ist ein mündlicher Kaufvertrag ;)
    Wie schon richtig gesagt, reicht im Notfall auch konkludentes Handeln...


    Nur bei einigen wenigen Geschäften besteht eine gewisse Schriftpflicht, etwa bei Grundstücksveräußerungen oder Übereigenen von Geschäftsanteilen aus einer GmbH, ect. Diese sogar mit notarieller Urkunde...


    Eine schriftliche Form ist also nicht nötig, wir haben im Zweifel halt nur wieder das Problem der Beweisbarkeit ;)

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