Agb's telekom von 1997

  • Hallo


    Habe noch meine Auftragsbestätigung von 1998. Informationen zu Kündigungsfristen oder AGBs stehen gar nicht auf dem Schriftstück. Nur Infos zum Datenschutz. Was ich aber weiß ist, das ein normaler T-Net Anschluss damals eine Kündigungsfrist von 6 Werktagen hatte.


    Gruß prepaid.

  • Ach so, war an deinem Thread Titel nicht so genau ersichtlich! Vertragslaufzeit war damals eigentlich auch 24 Monate mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Laufzeitende. Kündigt man nicht Rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag immer um weitere 12 Monate.

  • Kommt darauf an, ob du genau diesen Vertrag mit genau diesen Konditionen die zu dem Zeitpunkt galten noch hast. Soweit ich weiß, sind alle Verträge irgendwann umgestellt worden. Oder hast du Tatsächlich noch genau diesen Tarif in unveränderter Form seit 1997? Dann würde ich eher von einer Kündigungsfrist von 4 Wochen ausgehen.


    Wie heißt denn dein Tarif laut deiner Rechnung? Vielleicht finde ich was genaueres heraus.

  • Ja, wäre auch meine Frage gewesen... Gab es seit 1997 gar keinen Tarifwechsel oder gar keine offizielle Verlängerung (keine stillschweigende ala "Wir lassen laufen...", sondern eine aktive, egal ob mit oder ohne Handy)?


    Wenn das der Fall ist, dann gelten die AGB, die zum Zeitpunkt der letzten offiziellen Veränderung (Tarifwechsel, Verlängerung, ect.) gültig waren.


    Wenn du tatsächlich seit 1997 den gleichen Tarif hast und an dem gar nichts verändert oder mal aktiv verlängert hast - der also seitdem unverändert so läuft - dann gelten die damaligen AGB. Zumindest, sofern die Telekom dir nicht mal neue zur Kenntnis gebracht hat. Aber dann ist das nicht dein Problem, wenn die die nicht mehr finden. Wenn der Tarif nie umgestellt wurde, ist im System an sich ersichtlich, welche Kündigungsfrist der genau hat... Ein "Ja finden wir nicht mehr, dann gelten die neuen" ist in meinen Augen ein bisschen zu einfach.

  • Gut, wir können hier natürlich auch nicht einfach AGB von vor 20 Jahren herbeizaubern. Wenn die ganze Sache für dich ein solcher Nachteil ist und du bestenfalls eine Rechtschutzversicherung hast, dann lass das einen Anwalt prüfen. Meist reicht bei sowas ein Schreiben aus, damit die AGB ganz plötzlich beim Anbieter wieder auftauchen... Ohne Rechtschutz musst du wissen, ob sich das lohnt.

  • Wenn du genau diesen alten Vertrag mit einem Tarif aus dem Jahr 1997 nicht mehr hast, dann gelten auch keine AGBs mehr von 1997! Dann gelten die AGBs und Konditionen, die zum Zeitpunkt der letzten Tarifänderung gültig waren.


    Findet eine Tarifwechsel oder ähnliches Statt, bekommt mal immer die neunen Konditionen per Post oder Mail zugesendet. Widerspricht man nicht innerhalb 14 Tagen, hat man die neunen Konditionen akzeptiert.

  • Wäre halt echt interessant, ob wir hier wirklich von einem Tarif von 1997 reden oder ob nur der Vertrag an sich von 1997 ist... Kann mir ja fast nicht vorstellen, dass man wirklich einen 20 Jahre alten Tarif nutzt. Das Ding muss ja teuer ohne Ende sein.

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