BASE Miethandy HILFE

  • Hallo,


    ich habe mir bei Ebay ein Galaxy S3 gekauft, welches bei der Reperatur durch ein neues ersetzt wurde. Das Handy ist auch neu und funktioniert wunderbar, jedoch steht in dem beiligenden Brief "Service Begleitschein/Miete" im Betreff und später "mit diesem Schreiben erhalten Sie ihr gemietetes Handy repariert und sofort einsatzbereit zurück."
    Eine Rechnung habe ich nicht, nur den Lieferschein.

    Habe ich irgendetwas zu befürchten?

    In der Artikelbeschreibung stand zudem:

    "Das Gerät wurde im Juli 2012 im Rahmen einer Vertragsverlängerung bei BASE erstanden und ist SIM-Lock-frei.

    Als Betriebssystem kommt das aktuellste Android 4.1.2 zum Einsatz.


    Es besteht noch eine Rest-Garantie bis zum 18.07.2014."

    Stimmt das so? Kann ich auch ohne Rechnung auf die Garantie zurückgreifen?

    Danke für die Hilfe,

    xnapsky

  • AW: BASE Miethandy HILFE


    Da scheint der Verkäufer nicht zu wissen, was er getan hat. Es handelt sich nämlich um ein Miethandy, das eigentlich gar nicht verkauft werden darf! Wenn ein Garantiefall eintritt, was hoffentlich nicht der Fall ist, mußt Du Dich an den Verkäufer wenden, damit der für Dich dann das Handy einschickt, und nach Reparatur wieder zu Dir schickt.


    Das größere Problem entsteht aber dann, wenn der Vertrag des Verkäufers bei Base ausläuft. Dann muß er nämlich den Gutschein einlösen, damit es offiziell sein und damit faktisch Dein Eigentum wird. Macht er das nicht, hat nämlich Base Anspruch auf Rückgabe des Geräts. Ob das aber Dein Problem ist, kann ich rechtlich nicht beurteilen.


    Die einfachste und beste Lösung für beide Seiten wäre, das Geschäft rückabzuwickeln. Du schickst dem Verkäufer das Handy zurück, und er erstattet Dir den Kaufpreis. Zuvor solltest Du den Verkäufer auf dieses Problem ansprechen. Ich vermute, er ahnt nichts von diesem Problem.

  • AW: BASE Miethandy HILFE


    Zitat

    Ob das aber Dein Problem ist, kann ich rechtlich nicht beurteilen.


    Meiner Erfahrung nach, wohl tatsächlich nicht sein Problem, da hier wohl der Passus des gutgläubigen Kaufes greifen würde... Die Zesche in Form einer Strafe oder was Base da auch immer für haben will, wird der Verkäufer begleichen müssen, da er ja was verkauft hat, was de Facto gar nicht ihm gehört.
    Rechtlich wird sowas meist so gesehen, dass der Käufer ja nicht wissen kann, dass der Verkäufer gar nicht der Eigentümer und nur Besitzer des Gerätes ist (oder so ähnlich, naqgelt mich auf die Wörter bitte nicht fest ;)). Der Käufer hat das Gerät also in guten Glauben gekauft, dass der Verkäufer rechtmäßig darüber verfügen kann...


    Zumindest ist das mein Wissens- und Erfahrungsstand. Garantie kann ich aber keine übernehmen ;)


    Problematisch wirds tatsächlich im Gewährleistungsfall, zumindest dann wenn das Gerät direkt über Base eigeschickt/getauscht werden soll. Ich nehme mal an, dass eine "freie Werkstatt" da nicht so einen Zermon machen wird und sich mit dem Kaufbeleg zufrieden geben wird. Vielleicht kann der User Die Arme Sau da noch was zu sagen, er kann sicher genauer beurteilen, wie das gehandhabt wird ;)

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