Chat-Mitarbeiter schliesst falschen Vertrag ab

  • Guten Abend,


    vor einigen tagen habe ich aus Kostengründen (ich nutze das Handy kaum) meinen Tarif downgraden wollen. Da mir in den Vertragsverlängerungsangeboten nur teurere Tarife angeboten wurden, ich aber durch Nachbarn von einem 17€ - All-In-Tarif erfahren habe habe ich im Chat nachgefragt. Hier bestätigte man mir die Existenz dieses Vertrages und, dass man mir diesen Vertrag anbieten könne. Da sagte ich natürlich zu.
    Heute sehe ich online, dass ein 30 Euro-Tarif + nochmal zusätzlich 10 Euro für ein höheres Datenvolumen gebucht wurde...


    ..das grenzt aber mal ganz stark an Betrug. Was soll ich da tun? Vom Vertrag zurücktreten kann ich nicht, ich habe diesen ja garnicht abgeschlossen!!!

  • AW: Chat-Mitarbeiter schliesst falschen Vertrag ab


    Hallo,


    generell hast du bei Verträgen vor der Haustür, Telefon oder in diesem Fall Online ein 14-täiges Widerrufsrecht. Dies gilt erst wenn du eine Widerrufsbelehrung erhalten hast.


    Wann hast du den Tarif downgraden lassen und hast du eine schriftliche Info dazu erhalten?

  • AW: Chat-Mitarbeiter schliesst falschen Vertrag ab


    Hallo,


    vor 4 Tagen per Chat. Vorgestern habe ich eine SMS bekommen, dass der Tarif jetzt aktiv sei.
    Jedoch kann ich ja nicht von einem Vertrag zurücktreten, den ich nicht abgeschlossen habe...dann gestehe ich ja ein, dass ich ihn abgeschlossen habe, was definitiv nicht der Fall ist (den Chatverlauf habe ich gespeichert).

  • AW: Chat-Mitarbeiter schliesst falschen Vertrag ab


    Zitat

    Jedoch kann ich ja nicht von einem Vertrag zurücktreten, den ich nicht abgeschlossen habe...dann gestehe ich ja ein, dass ich ihn abgeschlossen habe, was definitiv nicht der Fall ist (den Chatverlauf habe ich gespeichert).


    Ist das nicht ziemlich Krümelkackerei? :D


    Ich versteh ja die Trotzhaltung, dass man nichts widerrufen will, was man so nicht gebucht hat - aber ehe du dich lange mit BASE rumärgerst, dich zu Tode diskutierst und ggf. den kürzeren ziehst: Widerrufe den Tarifwechsel und gut. Damit ist das Problem aus der Welt und du bist aus der Sache raus.


    Dieses Widerrufsrecht ist ja genau für solche Fälle da, nämlich die, bei denen es zu "Missverständnissen" oder "unüberlegten Zusagen" am Telefon, im Internet, an der Haustür oder im Baumarkt kommt. Dazu zählen leider nicht nur voreilig abgeschlossene korrekte Verträge, sondern auch diese untergeschobenen bzw. "kreativ vermarkteten" Angebote ;)


    Du kannst im Vorfeld ja noch mal nachfragen, was da passiert ist - ggf. ist ja nur was schief gegangen bei der Einbuchung. Das von dir gewünschte Angebot wird ja auch nur über einen normalen Tarif mit entsprechenden Rabatt realisiert, das ist ja kein eigenständiger Tarif... Ansonsten widerrufen und gut - spart Nerven, Geld und Zeit - auch wenn es ärgerlich ist ;)

  • AW: Chat-Mitarbeiter schliesst falschen Vertrag ab


    Hi Majupekra,


    es kann natürlich auch ein Fehler bei der Einbuchung der Rabatte möglich sein.
    Dies ist auch einer Bekannten bereits passiert. Frag einfach mal bei der Hotline nach.
    Kurze Frage: Bist Du denn noch im Rahmen der 14 Tage?


    LG,
    Chris

  • AW: Chat-Mitarbeiter schliesst falschen Vertrag ab


    Dieses Widerrufsrecht ist ja genau für solche Fälle da, nämlich die, bei denen es zu "Missverständnissen" oder "unüberlegten Zusagen" am Telefon, im Internet, an der Haustür oder im Baumarkt kommt. Dazu zählen leider nicht nur voreilig abgeschlossene korrekte Verträge, sondern auch diese untergeschobenen bzw. "kreativ vermarkteten" Angebote ;)


    Ich will ja nicht "Krümel kacken", aber ein spezielles Widerrufsrecht für Baumärkte gibt es nicht, auch nicht für jedes andere Geschäft. Aber Fußgängerzonen würde ich dazurechnen (Straßenverkauf).

  • AW: Chat-Mitarbeiter schliesst falschen Vertrag ab


    Zitat

    Ich will ja nicht "Krümel kacken", aber ein spezielles Widerrufsrecht für Baumärkte gibt es nicht, auch nicht für jedes andere Geschäft. Aber Fußgängerzonen würde ich dazurechnen (Straßenverkauf).


    Ich meinte auch nicht, dass du deine Sperrholzlatten einfach zurückgeben kannst, sondern dass du Verträge, dir dir am Eingang eines Baumarktes (oder Supermarktes, oder Gartenfachmarktes, oder oder oder) angeboten werden, binnen 14 Tagen widerrufen kannst.


    Als Beispiel sei hier der ADAC-Stand genannt, der sich häufig in Einkaufspassagen finden lässt. Vor einigen Jahren war es auch bei Mobilfunkern teilweise üblich, ihre Verträge am Eingang von Baumärkten an einem Stand zu verkaufen - deswegen die Nennung im obigen Text. Ich bezog mich dabei selbstverständlich nicht auf reguläre Baumarktartikel.


    In diesem Fall greift das Fernabsatzgesetz, da die Verträge, Versicherungen, ect. "überraschend" gebucht werden und der Kunde sich nicht "aktiv in einen darauf spezialisierten Shop" begibt. Was anderes ist es, wenn man direkt im Handyladen bucht oder eben seine Sperrholzlatten im Baumarkt kauft - das kommt dann ja nicht überraschend ;)

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