Defektes One S erhalten - ich soll für die Mängel aufkommen

  • Hallo.


    Kurz und knapp:


    Vor einer Weile ein HTC One S mit Vertrag via Sparhandy geordert. Defektes Gerät erhalten. Vertrag widerrufen, Handy zurückgeschickt.


    Antwortschreiben erhalten.


    Handy nicht mehr als Neuware zu gebrauchen, Kratzer auf Ladegerät und Display - 71,00 Euro Zahlungsaufforderung.


    Tja, was nun?

  • AW: Defektes One S erhalten - ich soll für die Mängel aufkommen


    Die Frage ist- entsprechen Kratzer auf Display und Ladegerät den Tatsachen??Dann hat sparhandy.de Recht.

  • AW: Defektes One S erhalten - ich soll für die Mängel aufkommen


    Inwieweit War das Gerät defekt? Hast du es sparhandy im voraus mitgeteilt das das Gerät einen defekt hat?


    Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk 2

  • AW: Defektes One S erhalten - ich soll für die Mängel aufkommen


    Die Frage ist- entsprechen Kratzer auf Display und Ladegerät den Tatsachen??Dann hat sparhandy.de Recht.


    Mit Kratzer auf dem Display ist wahrscheinlich der beim HTC One S bekannte Defekt der abplatzenden Farbe gemeint. Ich habe keine Mängel verursacht. Besteht hier keine Nachweispflicht? Ansonsten könnte Sparhandy ja am laufenden Band defekte Handys verschicken und das Geld von den Kunden einfordern.


    Zitat

    Inwieweit War das Gerät defekt? Hast du es sparhandy im voraus mitgeteilt das das Gerät einen defekt hat?


    Ich habe per E-Mail angefragt, ob man vom 14-tägigen Widerrufsrecht auch bei Lieferung eines defekten Handys Gebrauch machen kann. Antwort: Sie können das Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen in Anspruch nehmen.


    Sofort nachdem ich die Mängel festgestellt hatte, nahm ich Kontakt zu HTC auf. Dort wurde alles dokumentiert. Hilft mir das vielleicht weiter?

  • AW: Defektes One S erhalten - ich soll für die Mängel aufkommen


    wenn die 14 Tage nicht überschritten wurden ja, sende die Mail doch als Beweis dazu.

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