Beim Online-Kauf einer Sim verlangt AldiTalk eine inländische Zustellanschrift, klar.
Bei der Registrierung einer im Markt erworbenen Sim heißt es im Registrierungsformular jedoch ebenfalls als Fußnote (Name, Anschrift, Geburtsdatum sind Pflichtfelder):
"Geben Sie hier eine gültige DEUTSCHE Adresse, unter der sie gemeldet sind an!"
Welche Folgen ergeben sich daraus für einen niederl. Bekannten, der eine mehrwöchige D-Rundreise im Wohnmobil und die Internetnutzung in dieser Zeit per AldiTalk plant.
Gibt er wahrheitsgemäß seine holl. Anschrift an -> keine Freischaltung ??
Das wäre m.E. mit dem EU-Recht nicht vereinbar.