Eu-GH kippt Gesetzesvorlage zur "Verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung"

  • Am vergangenen Dienstag dem 08. Apr. 2014 hat der Europäische Gerichtshof des Gesetzesvorschlag zur "Anlasslosen Verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung 2006/14 " für unzulässig erklärt und an die Große Koalition der Bundesregierung zurück verwiesen.


    In ihrer Begründung, stellten die Richter die Persönlichkeitsrechte der Bürger, über die Informationsbeschaffung der Strafverfolgunsbehörden, im Rahmen der internationalen Kriminalitäts und Terrorismusbekämpfung. Nach Ansicht der Luxemburger Richter ist die Speicherung ein "Eingriff von großem Ausmaß und von besonderer Schwere" in die Grundrechte der Bürger (Rechtssachen C-293/12 und C-594/12). Dies verletze den Datenschutz und das Recht auf Achtung des Privatlebens. Der Bürger könne das Gefühl der ständigen Überwachung bekommen.


    Entsprechend der Aktualität und dem direkten Bezug zum Thema Mobilfunk haben wir das Thema auch in unserem News-Blog aufbereitet: Vorratsdatenspeicherung: EuGH kippt EU-Gesetz


    Allerdings muss hier deutlich, und anders als im Blog dargestellt unterschieden werden, in die "Speicherung der Verkehrsdaten nach TKG und den G10-Gesetzen" und der jetzt vom Eu-GH gekippten Gesetzesintitiative der Bundesregierung 2006/14. Verkehrsdaten werden von den Anbietern weiterhin nach TKG und [URL="http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Beschr%C3%A4nkung_des_Brief-,_Post-_und_Fernmeldegeheimnisses"]G10[/URL] erhoben und beinhalten Informationen darüber, wer wann, mit wem telefoniert hat. Oft sind weitere Informationen enthalten, etwa beim Handy die Standortdaten (Cell-ID) oder die Seriennummer des Handys (IMEI). Verkehrsdaten werden nicht nur für die Abrechnung mit den Kunden benötigt, sondern auch für andere Zwecke. Sie können zur Beseitigung von technischen Störungen erforderlich sein und werden bei Telefongesprächen von Kunden zweier unterschiedlicher Netzbetreiber für die Abrechnung zwischen diesen Netzbetreibern benötigt.


    Wer also glaubt, in Zukunft bei Urheberschutzverletzungen, oder Phishing-/ Spam Attacken oder anderen Rechtsvergehen, nicht mehr von Thomas Urmann und seinen glücklosen "C"ollgen verfolgt zu werden, der dürfte sich getäuscht sehen. Schaut man sich die verlinkten Gesetze mal näher an, versteht man allerdings, warum die Obersten Richter in Luxemburg in ihrem Urteil "bestehende nationale Gesetzgebungen" eindeutig ausgeklammert haben.


    Bei der "Ansatzlosen, verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung" handelt es sich um ganz andere Begehrlichkeiten, die die Bundesregierung und der Bundesnachrichtendienst "BND" als nationale Geheimdienstorganisation der NSA als internationale Geheimdienstorgansiation, derzeit nicht mit gesetzgeberischer Legitimation zur Verfügung stellen können/wollen, weil die Enthüllungen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden die europäische Bevölkerung senisbilsiert haben. Eine frühere Gesetzgebungsinitiative war bereits mit Urteil vom 2. März 2010 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und nichtig erklärt worden.


    Was also zwingt die Große Koalition und damit Frau Merkel als Kanzlerin sich nun vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg wiederholt einen Schlag ins Gesicht zu holen, Dummheit oder Trotz sollte bei einer promovierten Physikerin, nicht die politische Energie voran treiben. Offensichtlich, steckt mehr dahinter als man bei bloßer Betrachtung der Sachlage vermuten mag.


    Das die Bundesrepublick Deutschland, nach den 2 + 4 Gesprächen und dem Einigungsvertrag 1990, durch die ehemaligen Besatzungskräfte in ihrer Souveränität und der gesetzgeberischen Hoheit stark eingeschränkt sind, weil es offiziell 70 Jahren nach Ende des 2 .ten Weltkriegs, immer noch keinen Friedensvertrag gibt, lässt sich unschwer an den Einblendungen im folgenden Video erkennen. Das daraus aber ein Zugzwang entsteht, der die Glaubwürdigkeit der deutschen Kanzerlin gefährdet und die deutsche Gesetzgebung in Frage stellt, wer hätte das gedacht?


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    Sicherlich gehen die Einblendungen in diesem Video über die Lesart der "Blöd"-Zeitung hinaus, Fakt ist aber, und das kann man den schwammigen Äußerungen der Kanzlerin unschwer entnehmen, das der Bundesnachrichtendienst nichts anderes ist, als eine Zweigstelle der NSA. Diese hat entsprechend zu liefern, was die Westalliierten nicht illigal duch das Anzapfen von Netzknoten DE-CIX, Unterwasserkabeln und Maßnahmen wie PRISM oder Tempora besorgen können.



    Unglücklicherweise, wurden aber gerade diese Verbrechen an der Privatspähre der Bürger, unlängst von Herrn Snowden durch seine Enthüllugen aufgedeckt. Das Video wurde ja am 21. Aug. 2013 aufgenommen also genau 2 Tage, bevor die "Zeit" die jahrelange Bespitzelung des Kanzler-Handys veröffentlichte. Es ist als wenig verwunderlich, das Frau Merkel offensichtlich ein Legitimationsproblem in ihrem Gesetzgebungsdrang hat, das Privatleben ihrer Wähler mundgerecht in 2 Jahres Etappen, dem amerkanischen Präsidenten im Kniefall vor die Füße zu werfen.


    Ich kann nur hoffen, das Frau Merkel aus der Botschaft des Eu-GH die richtigen Schlussfolgerungen zieht und sich aus der Büßerhaltung, der numehr 70 Jährigen Nachkriegs-Demut befreit. Es lässt sich numal nicht Ausblenden, dass 24 der 27 EU-Mitgliedsstaaten, der massenweisen, anlasslosen Datenspeicherung auf Vorrat, bereits im Gesetzgebungsverfahren eine Absage erteilt haben. Allerdings teilen diese 24 Staaten auch nicht die Altlasten, aus denen bis jetzt kein Kanzler dieser Republik einen Ausweg gefunden hat.


    Aus meiner Sicht wird Frau Merkel und das muss ich nach den Enthüllungen von Edward Snowden deutlich sagen, mit dem Beharren auf der VDS eine "Rote Linie" überschreiten, wenn sich das Prinzip erhärtet, das Daten unbescholtener Bürger, ohne gesetzliche Notwendigkeit anlasslos, zu unbestimmten Zweck gespeichert werden.


    Hier manifestiert sich das Prinzip, die Daten unverdächtiger Bürger ohne gesetzliche Legitimation und Notwendigkeit, also einfach grundlos auf Pauschalverdacht hin zu speichern und ebnet damit den Weg in eine Überwachungsgesellschaft, die jeder demokratischen Grundlage entbehrt. Nur weil es dem kranken Sicherheitsbedürfnis und der menthalen Verblendung des amerikanischen Präsidenzten und damit der NSA entspricht, sich als "moral highcourt", also Weltherrscher internationalker Ehtik und Moral aufspielen zu müssen, wird Unrecht nicht zu Recht. Wenn dieses Prinzip sich durchsetzt, lassen sich noch abschreckendere und finstere Aktivitäten der Geheimdienstmaschinerie in Zukunft nicht mehr glaubwürdig ablehnen.


    VG Ede

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    Zitat

    Nobody belongs anywhere, nobody exists on purpose,
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