FAQ: Was ist Branding? Alle Fragen, alle Fakten!

  • Da mich das Thema so langsam ziemlich abnervt, habe ich mich mal daran gemacht zu recherieren um mal alle Fragen zu klären. Sollten Fehler oder neue Erkenntnisse auftauchen, so bitte ich darum den Thread nicht damit voll zu müllen, sondern mir eine PN damit zukommen zu lassen. Ich werde das dann entsprechend ändern.


    Vorab ein Bericht von Geld-Online:


    [mi]Branding-Handys: Mit einem Klick ins Portal
    Handys mit "Branding" sind speziell auf den Netzbetreiber eingestellt. Oft muss der Nutzer nur eine Taste drücken, um in das Internetportal des Anbieters zu gelangen. Das kann auch unabsichtlich passieren und dadurch können Kosten entstehen.


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    Immer mehr Netzbetreiber setzen verstärkt Branding-Handys ein. "Branding" heißt so viel wie mit einer Marke versehen, in diesem Fall mit der des Netzbetreibers. Beim äußerlichen Branding wird schlicht das Loge des Netzbetreibers auf das Handy gebracht. Dazu können Tasten kommen, die ausschließlich der Einwahl in die Internetplattform des Betreibers dienen und oft ebenfalls das Logo des Anbieters tragen. Sobald das Logo auf dem Telefon zu sehen ist, entspricht die Funktionsweise häufig nicht mehr der des Original-Handys des Herstellers.


    Diese so genannten Branding-Handys sind auf bestimmte Dienste des Netzbetreibers fest voreingestellt. Das erleichtert die Bedienung, wenn man die Datendienste des Netzbetreibers in Anspruch nehmen will, wie etwa Logos, Klingeltöne und Spiele vom WAP-Portal des Netzbetreibers herunter laden, E-Mails schreiben und Bilder versenden.


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    Soft Keys führen ins Internet


    Experten zufolge sind die so genannten Soft Keys noch unangenehmer. Dabei erscheint im Normalzustand des Handys das Logo des Internetportals vom Netzbetreiber. Wer dann auf die benachbarte Taste drückt, baut eine Verbindung ins Netz auf. Ärgerlich ist vor allem, dass es sich dabei oft um eine zentrale Steuerungstaste handelt. Viele Handynutzer sind laut Stiftung Warentest zudem auf diese Tasten trainiert. Da könne es leicht zum unbeabsichtigten Drücken kommen.


    Veränderte Menüs in Branding-Handys


    Als neuesten Trend beobachten Experten auch veränderte Menüs in Branding-Handys, hinter denen sich die Netzeinwahl versteckt. So könne sich beispielsweise unter dem Menüpunkt "Klingeltöne" ein Ordner "mehr Klingeltöne" finden. Wer diesen anklickt, klickt sich dann ins Portal.


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    De-Branding


    Das unbeliebte Branding auf dem Handy loszuwerden, ist sehr schwierig. Von Internet-Angeboten für das "De-Branding" raten Fachleute jedoch ab. So bietet ein Händler bei einem Internetauktionshaus an, die Software in verschiedenen Geräten von Sony Ericsson, Motorola oder Samsung auszutauschen. Nach Vorkasse muss das Handy an ein unbekannte Adresse geschickt werden. Das sei riskant, so die Verbraucherschützer.


    Auch das Aufspielen von Software aus dem Internet über den heimischen Computer sei nicht zu empfehlen. Wenn bei der Betriebssoftware Defekte auftreten, kann das Handy vielleicht nicht mehr zu retten sein.


    Auch wegen der Garantie sei das De-Branding problematisch. Es sei nicht absehbar, wie der Netzbetreiber bei Problemen mit der neuen Software reagiere. Laut Vodafone-Sprecher erlischt mit dem De-Branding jedoch nicht automatisch die Gewährleistung. Der Einzelfall müsse geprüft werden.


    Die einfachste Lösung ist deshalb, beim Kauf genau auf die Einstellung eines Branding-Handys zu achten. Die meisten Modelle sind am Logo zu erkennen. Im Zweifel kann aber auch der Verkäufer nach dem veränderten "Innenleben" gefragt werden. Denn es gibt ja immer noch zahlreiche Handys ohne Branding.


    geld-online vom 24.08.2004[/mi]



    Nun zur Eigentlichen FAQ:


    F: Ist Branding eine Einschränkung der Funktionsumfanges?


    A: Ein klares JAIN ist hier leider die richtige Antwort. Die Funktionen die durch das Branding belegt sind, sind an deren Stellen zu finden.
    Beschränkungen wie z.B. das man trotz Änderung der Zugangsdaten in das voreingestllte Portal des "Branders" gelangt, sind dabei leider die Ausnahme.


    F: Muss der Verkäufer auf das Branding hinweisen?


    A: Wenn der Kunde sich in einen Stationären handel begibt: Nein
    Wenn ein Online-Kauf oder Fax-Kauf oder telefonischer Kauf zustande kommt muss es ausgewiesen, oder bildlich dargestellt, oder wenn ohne Bild, ausdrücklich darauf hingewiesen werden. Also Ja


    F: Ist De-Branding illegal/verboten?


    A: Grundsätzlich Nein. Wichtig dabei ist jedoch, das der Benutzer dies nicht selber tun darf, sondern dies nur von authorisiertem Fachpersonal durchführen lassen muss. Andernfalls erlischt die Garantie, sowie die Gewährleistung.


    F: Warum darf man nicht selbst de-branden?


    A: Zuallererst muss gesagt werden, das die Software nicht legal für den Benutzer erhältich ist, womit er gegen das Urheberrecht verstößt.
    Das Herunterladen und Benutzen sogenannter Flashertools ist dagegen legal.
    Das verwenden von Flashroms jedoch nicht.


    F: Dürfen Geräte mit Sicherheitssperren (auch Zertifikate genannt) de-branded werden?


    A: Nein, das umgehen von Sicherheitssperren steht in Deutschland unter Strafe.


    F: Welche Geräte mit derartigen Zertifikaten gibt es?


    A: Bisher ist nur das Sony Ericsson K700i, S700i und das K500i bekannt


    F: Gibt es von allen Geräten Versionen mit und ohne Branding?


    A: Nein. Folgende Geräte sind in Deutschland nicht (ohne Import) ungebrandet erhältlich:


    Sony Ericsson F500i
    Sony Ericsson V800
    Sony Ericsson Z1010


    Siemens CV65
    Siemens CT65
    Siemens CO65
    Siemens CXV65
    Siemens CXT65
    Siemens CXT70
    Siemens CXV70
    Siemens CXO70
    Siemens ST55
    Siemens ST60
    Siemens SX1 Music


    Motorola V300
    Motorola V525
    Motorola V600
    Motorola E1000
    Motorola E398
    Motorola V980
    Motorola C980


    Sharp GX10
    Sharp GX10i
    Sharp GX15
    Sharp GX20
    Sharp GX20i
    Sharp GX30
    Sharp GX30i
    Sharp TM100
    Sharp TM150 (ACHTUNG US-Handy)
    Sharp TM200
    Sharp 802
    Sharp 902


    LG C1200
    LG C2200
    LG L5100
    LG G7050


    Samsung SGH-E300
    Samsung SGH-E310
    Sasmung SGH-E330
    Samsung SGH-E810
    Samsung SGH-E820
    Samsung SGH-D500
    Samsung SGH-Z105
    Samsung SGH-Z107
    Samsung SGH-Z110


    Panasonic GD87
    Panasonic GD67
    Panasonic X60
    Panasonic X400
    Panasonic X701


    Sagem My-X5
    Sagem My-X55
    Sagem My-X5-2
    Sagem My-X6
    Sagem My-X7
    Sagem My-X8
    Sagem My-V55
    Sagem My-V65
    Sagem My-V75


    Medion Smartphone
    Medion Smartphone 2
    Medio Multimedia-Phone


    T-Mobile MDA
    T-Mobile MDA II
    T-Mobile MDA III
    T-Mobile MDA Compact
    T-Mobile SDA ohne Kamera
    T-Mobile SDA
    T-Mobile SDA Music


    O2 XDA
    O2 XDA II
    O2 XDA IIs
    O2 XDA III
    O2 X1
    O2 X2 (UK)
    O2 X3 (UK)
    O2 X-Phone (UK)


    NEC 802
    Nec N21i
    Nec N22i




    Vodafone VPA
    Vodafone VPA III



    Ich bitte nochmals eingehend darum NICHTS in diesem Thread zu schreiben! Dankeschön! :)

  • Heute hat die Sendung "Das!" vom NDR einen Bericht über Branding gebracht, Inhalt war folgender:


    Teil 1


    [mi]Handys: Integrierte Betreiber-Dienste als Kostenfalle



    Die Netzbetreiber verkaufen immer mehr Mobiltelefone mit präparierter Software. Ein versehentlicher Druck auf eine bestimmte Taste - schon startet das Herunterladen teurer Infos.



    "Gebrandete" Mobiltelefone: Irreführung der Verbraucher




    Der Begriff "gebrandete Handys" bezeichnet speziell präparierte (englisch: brandmarken, einbrennen) Handys. Sie tragen das Logo einer bestimmten Mobilfunkfirma und werden mit veränderter Software geliefert. Diese Modelle bieten per Tastendruck den Zugang zu kostenpflichtigen Diensten des Netzbetreibers. Die Anbieter bezeichnen das als Kundenservice. Die Stiftung Warentest hat kürzlich 14 gebrandete Mobiltelefone getestet und hält dies hingegen für eine Irreführung der Verbraucher. Das Gefährliche: Ein Knopfdruck, und das Internetportal (beispielsweise "Vodafone live") öffnet sich. Gebrandete Handys sind in der Regel billiger als labelfreie, da sie den Mobilfunkbetreibern ein Riesengeschäft versprechen.


    Betreiber-Taste führt ungewollt zur Internet-Einwahl




    Wer bei gebrandeten Handys ahnungslos die mit dem Firmenlabel gekennzeichnete Taste drückt, kann sich auf eine gesalzene Rechnung gefasst machen. Ohne einen Hinweis des Anbieters ist der Nutzer sofort kostenpflichtig im Internet. Am Monatsende finden sich dann auf der Handy-Rechnung unerwartete Beträge, die beispielsweise mit "WAP-Zugang" ausgewiesen sind. Hintergrund: Der Nutzer ist unbewusst durchs Internet gesurft, nachdem er die sonst mit der "Zurück"-Funktion belegte Taste gedrückt hatte. Bereits ab dem Aufbau der Verbindung werden dabei oft Gebühren berechnet.


    Welche Taste führt ins Netz?


    Die Taste ist meistens sehr prominent angebracht, zum Beispiel direkt unter dem Display.



    Welche Geräte sind betroffen? (Anmerkung von mir: Die Liste von DAS ist für den Eimer!)


    [Blockierte Grafik: http://www.ndr.de/tv/das/images/040916_handys_160.jpg]


    Drei der Modelle im Test von Stiftung Warentest hatten das rote Vodafone-Label und waren daher im Preis reduziert: Panasonic X60, Samsung Z105 und Sharp GX30. Wer diese Modelle ohne Betreiber-Label erwerben möchte, muss den vollen Preis bezahlen. Die gebrandeten Geräte sind laut Stiftung Warentest ungünstig für den Verbraucher. Das Branding lege den Handys Beschränkungen auf, die den Betrieb in anderen Funknetzen erschweren. Eine Umprogrammierung des Modells ist zudem mit erheblichen Problemen verbunden. Beim nächsten Handykauf sollten Sie lieber genau hinschauen, ob das ausgewählte Modell ebenfalls solche "aufgezwungenen" Programmierungen aufweist. Wer also uneingeschränkt sein Handy nutzen will, sollte lieber vom Kauf eines so präparierten Gerätes absehen.



    Quelle: Ndr - Das![/mi]


    Ich bitte nochmals eingehend darum NICHTS in diesem Thread zu schreiben! Dankeschön! :)

  • Teil 3: Liste der De-Branding-Handys:


    Liste der Handys, die Entbrandet werden können:


    Sony Ericsson F500i
    Sony Ericsson K500i
    Sony Ericsson K700i
    Sony Ericsson S700i
    Sony Ericsson T610
    Sony Ericsson T630
    Sony Ericsson T300
    Sony Ericsson T310
    Sony Ericsson T68i
    Sony Ericsson Z500i
    Sony Ericsson Z600
    Sony Ericsson V800
    Sony Ericsson Z1010
    Sony Ericsson P800
    Sony Ericsson P900
    Sony Ericsson P910i


    Siemens CV65
    Siemens CO65
    Siemens CT65
    Siemens CXV65
    Siemens CXT65
    Siemens CXO65
    Siemens CXT70
    Siemens CXV70
    Siemens CXO70
    Siemens ST55
    Siemens ST60
    Siemens SX1 Music


    Motorola V300
    Motorola E398
    Motorola C395
    Motorola E330
    Motorola V525
    Motorola V550
    Motorola V600
    Motorola V620


    T-Mobile MDA
    T-Mobile MDA II
    T-Mobile MDA III
    T-Mobile MDA Compact


    O2 XDA
    O2 XDA II
    O2 XDA IIs
    O2 XDA III
    O2 X-Phone


    Nokia 3200
    Nokia 3220
    Nokia 5140
    Nokia 6170
    Nokia 6220
    Nokia 6230
    Nokia 6600
    Nokia 6630
    Nokia 6810
    Nokia 6820
    Nokia 7610
    Nokia 7650


    Vodafone VPA
    Vodafone VPA III


    Achtung: Beim De-Branden erlischt derzeit die Garantie.


    EDIT by Handy-Style:
    Der Händler bzw. Hersteller muss einem Beweisen können das der Defekt auf das De-Branding zurückzuführen ist. Nur wenn das gelingt erlischt die Garantie. Wer sein Handy professionell entbranden lässt was z.b. bei uns möglich ist brauch vor Garantieverlusten keine Angst zu haben :)


    Ebenso erlischt die Gewährleistungspflicht des Händlers, bei dem das Gerät ursprünglich gekauft wurde.


    Der Händler/Dienstleister, der das De-Branding gewerblich anbietet haftet für eventuelle Schäden, die durch das De-Branding entstehen könnten.


    Zudem muss der gewerbliche De-Brander die Gewährleistung nach dem vollzogenden De-Branding übernehmen.


    Privates De-Branding ist nach wie vor illegal


    EDIT by Handy-Style:
    Jede Privatperson darf mit seinem erworbenen Gerät machen was er will, auch entbranden da die Eigentumsrechte in diesem Fall am höchsten gewertet weden !

  • Teil 4: Stellungnahme von GMX


    Bei "Branding-Handys" die Tastensperre aktivieren
    Wenn ein so genanntes Branding-Handy gerade nicht gebraucht wird, sollte die Tastensperre aktiviert werden. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass mit einem versehentlichen Tastendruck ein teurer Internetzugang aktiviert wird.


    [Blockierte Grafik: http://www.gmx.net/SharedContent/images/p/04/566358,templateId=resize,property=Image,height=179,width=238.jpg]


    Kunden sollten sich vor teuren Zusatzangeboten in Acht nehmen.
    © dpa
    dpa - Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf aufmerksam. Die von den Mobilfunkbetreibern selbst angebotenen "Branding- Handys" sind nach Angaben der Verbraucherschützer oft mit einer Tastenbelegung versehen, die den Nutzer besonders schnell zu kostenpflichtigen Angeboten führt.


    Oft nehmen die Verbraucher die aufgelaufenden Kosten für solche Zusatzdienste erst mit der folgenden Rechnung zur Kenntnis. Doch auch wenn die Internettaste versehentlich gedrückt worden ist, müssen die Kunden die Rechnung begleichen.


    Quelle: [URL=http://www.gmx.net/de/themen/handy/tarife/news/566356,cc=000000154700005663561V4458.html]GMX[/URL]

  • Teil 5: Rechtlicher Fakt


    Branding-Entfernung illegal?
    Im Internet lassen sich verschiedene Anbieter finden, die das "Branding" aus aktuellen Mobiltelefonen entfernen - also die originale Hersteller-Software an Stelle der eingeschränkten Netzbetreiber-Version aus das Handy aufspielen. Im T-Mobile-Shop behauptete nun ein Verkäufer, so ein "De-Branding" sei illegal. Was ist davon zu halten?
    Illegal, also ein Verstoß gegen geltende Gesetze, dürfte das Entfernen des Branding durch Aufspielen der originalen Hersteller-Software auf das Handy zumindest aus Anwendersicht kaum sein. Verlässlich lässt sich das natürlich erst beantworten, wenn ein Gericht über einen entsprechenden Präzendenz-Fall entschieden hat. Umstritten ist, ob die Anbieter solcher Dienste schutzwürdige Interessen der Netzbetreiber verletzen - über solche Klagen müssen die Richter demnächst entscheiden. Es könnte dann passieren, dass solche Dienste künftig mehr legal angeboten werden dürfen.
    Auf einem anderen Blatt steht der Garantieverlust: Wenn Sie ein gebrandetes Handy bei einem Netzbetreiber kaufen, ist dieser Vertragspartner und Ansprechpartner für Garantieleistungen und eventuelle Reparaturen. Deshalb kann (und wird) der Netzbetreiber bei einem defekten Handy, dessen Software modifiziert oder entfernt wurde, die Garantieleistung verweigern. Auf den Kosten oder im schlimmsten Fall dem Kaufpreis für ein Ersatzgerät würden Sie dann gegebenenfalls sitzen bleiben.


    EDIT by Handy-Style:
    Wer De-Branding professionell anbietet ist auch in der Lage im Garantiefall wieder die gebrandete Betreiber Software einzuspielen.
    Wie schon gesagt, um die Garantie muss man sich keine Sorgen machen :)


    Quelle: connect, Heft 8, Ratgeber Leserfragen, Seite 102

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