Hallo!
Habe nun nach 2 Jahren das Handy meines verstorbenen Verwandten für mich eingerichtet. Allerdings sind noch Fingerabdrücke eingespeichert und logischerweise komme ich weder an die Fingerabdrücke selbst noch an das Sicherungspasswort.
Gibt es einen Weg, diese zu löschen bzw zurückzusetzen?
Fingerabdrücke löschen (Samsung Galaxy S6)
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Gibt es einen Weg, diese zu löschen bzw zurückzusetzen?Klar gibts eine Möglichkeit, aber die wird Dir nicht gefallen. Auch ich würde den Totenschein und Überlassungsnachweis sehen wollen. Andere auch Servicetechniker ebenfalls, aber da endet für Dich die Geschichte hier und woanders auch.
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Theoretisch müssten sich die Fingerabdrücke erledigt haben, wenn man das Gerät auf Werkseinstellungen setzt. Das geht auch per Tastenkombi.
Guckst du: Samsung Galaxy S6: Hard Reset auf Werkseinstellungen
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Die Beiträge von Edebeton finde ich schon äußerst Merkwürdig!
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Theoretisch müssten sich die Fingerabdrücke erledigt haben, wenn man das Gerät auf Werkseinstellungen setzt. Das geht auch per Tastenkombi.
Guckst du: Samsung Galaxy S6: Hard Reset auf Werkseinstellungen
Das ist seid SDK 23 bzw SDK 25 je nach Datum des Sicherheitspatchtes Geschichte. Die Fingerabdrücke, Patterns, Face-Unlock Daten werden jetzt in eine eigene Partition geschrieben. Password.key, Pattern.key, Locksettings.db, Locksettings.db-shm
Locksettings.db-wal und diese sind wenn nicht vom Benutzer explizit anders festgelegt, auch noch durch ein Standard-Passwort geschützt. Das bei Neuformatierung vom alten abweicht. Ohne jetzt zu weit ins Detail zu gehen, ist es ähnlich wie bei Apple-ID und MAC´s bzw I-Phone überleben die Schutzeinstellungen auch einen Factory-Reset. Das haben sich die Versicherungen seit Markteinführung von Google-Pay vernünftiger Weise so ausgedacht.
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Okay, soweit bin ich da nicht informiert... Deswegen auch der Hinweis "theoretisch"
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... Auch ich würde den Totenschein und Überlassungsnachweis sehen wollen....
Kaufbeleg ist das Zauberwort. Alle anderen Belege sind nicht notwendig.
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Die Beiträge von Edebeton finde ich schon äußerst Merkwürdig!
Das ist mir ja so was von ... @ Unregstriert
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Kaufbeleg kann es nicht geben und einen Erbschein wohl auch nicht. Der TS hier kennt nach folgendes Urteil nicht "Urt. v. 24.07.2017, Az. 213 C 7386/17".
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Woher willst du denn Wissen, welche Unterlagen vorhanden sind und welche nicht? Kennst du die genauen Gegebenheiten in dieser Angelegenheit?
Der Threadersteller hat lediglich um Hilfe gebeten, mehr nicht! Irgendwie Mutmaßen und Urteile posten, bringt niemanden weiter!
An deiner Ausdrucksweise und Einstellung müsstest du auch mal arbeiten. (Nett gemeinter Tip von mir)
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Der Vollständigkeit halber, damit man weiß, welches Urteil Ede meint: Urteil: iPhone-Finder hat kein Anrecht auf Entsperrung › Mobilfunk-Talk.de - News
Ja, das kann natürlich hier ebenso sein. Kann, muss nicht. Die Situation im Urteil war ein gefundenes Gerät. Bei einem geerbten Modell kann das wiederum ganz anders aussehen. Auch, weil die im Urteil als Begründung genannten Persönlichkeitsrechte des ehemaligen Eigentümers nach dessen Tod ggf. anders bewertet werden. Aber da bin ich kein Fachmann, dass kann ich nicht beurteilen.
Kurz um, ob das Urteil hier 1:1 übernommen werden kann, halte ich erst einmal für fraglich...
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