Bisher war es einfach, ein gesuchtes Handy zu orten, es musste lediglich eine einfache SMS Bestätigung zur Einwilligung der Handy Ortung versendet werden. Dieser Dienst wurde nicht nur für die Ortung von Kindern besorgter Eltern genutzt, sondern auch von eifersüchtigen Partnern.
Dies ist nun bald Vergangenheit, so sieht es ein Beschluß des Bundeskabinetts vor. Eine Handyortung soll nur noch dann möglich sein, wenn eine ausdrückliche, gesonderte und schriftliche Einwilligung vorliegt.
Zum weiteren Schutz soll es zudem eine Information an den gesuchten Handynutzer geben, wenn mehr als fünf Ortungen erfolgt sind.