• :mad:Vor kurzer Zeit habe ich mir ein Samsung S5 zugelegt. Mein Provider ist Simyo. Jetzt bekam ich die Rechnung vom Januar, die im Verhältnis viel zu hoch war. Eine Analyse ergab, dass ein Gespräch mit Gesprächsdauer von über 7 Std. vorhanden war. Dieses habe ich nie geführt, zumindest niemals gewollt. Meine Gespräche dauern 1-2 Minuten.
    Meine Fragen:
    1. Was habe ich falsch gemacht?
    2. Was kann ich unternehmen, dass mir das nie wieder passiert
    3. Hat der Gesetzgeber eine Höchstgesprächsdauer festgelegt?
    Hoffentlich kennt sich jemand aus

  • AW: Gesprächsdauer


    Zitat

    3. Hat der Gesetzgeber eine Höchstgesprächsdauer festgelegt?


    Nein, zumindest keine, die ich kenne... Viele Anbieter trennen nach spätestens 2 Stund oder ähnlichem, aber nicht alle.


    Zitat

    1. Was habe ich falsch gemacht?


    Eventuell ein Hosentaschengespräch? Also bspw. aus Versehen in der Tasche drauf gekommen und eine Nummer angewählt?


    Zitat

    2. Was kann ich unternehmen, dass mir das nie wieder passiert


    Hm, auf jeden Fall darauf achten, dass eine Tasten-/Bildschirmsperre aktiv ist und dadurch keine Hosentaschengespräche möglich sind.


    Du kannst bei deinem Anbieter ein sogenanntes Prüfprotokoll anfordern. Mit diesem wird direkt im Netz überprüft, ob die vermeintliche falsche Verbindung tatsächlich stattgefunden hat. Allerdings kann nur geprüft werden, ob es sie tatsächlich gab. Wie sie zustande kam, kann dein Anbieter nicht ermitteln.


    Wenn du dir sicher bist, dass die Verbindung nicht sein kann und du am entsprechenden Tag auch in deinem Telefonprotokoll nichts finden kann, dann ist so eine Prüfung sicher sinnvoll. Du solltest dir allerdings wirklich sicher sein. Kommt raus, dass das 7-Stunden-Gespräch tatsächlich geführt wurde, dann kann Simyo von dir Gebühren für die unnötige Arbeit verlangen...


    Alles in allem kann natürlich eine Rechnung auch mal falsch sein und Verbindungen beinhalten, die auf einem Abrechnungsfehler oder dergleichen beruhen... In diesem Fall wird nach der Prüfung die Rechnung korrigiert.

  • AW: Gesprächsdauer


    Die Kostenbremse bei 2 Std. Gespräch ist mir auch bekannt. Was mich wundert, ist das der Akku nach einer angeblichen 7-Std- Gesprächsdauer nicht leer gezogen wurde

  • AW: Gesprächsdauer


    Und gegen ein "Hosentaschengespräch" spricht, das der Angerufene das "Gespräch" auch 7 Stunden lang aufrecht gehalten haben muss...!




    Vo am Händi g'schickt...[emoji390]

  • AW: Gesprächsdauer


    Hosentaschengespräch... Sonderufnummer mit Endlosschleife... Akkukapazität die jeder Logik wiederspricht....


    Boah, da hast die A-Karte gezogen [emoji6][emoji854]


    Rechnung wiedersprechen und den Beweis einfordern, ... wäre mein Vorgehen in so einem Fall..!



    Vo am Händi g'schickt...[emoji390]

  • AW: Gesprächsdauer


    Zitat

    Akkukapazität die jeder Logik wiederspricht....


    Laut einigen Tests kann das S5 mehr als 1.000 Minuten Gesprächsdauer aushalten. Da halte ich 7 Stunden nicht für soooo unrealistisch....


    Zitat

    Rechnung wiedersprechen und den Beweis einfordern, ... wäre mein Vorgehen in so einem Fall..!


    Ich sag ja, wenn er sich sicher ist, dann soll er das Protokoll erstellen lassen.
    Man muss ja aber drauf hinweisen, dass das Geld kostet, wenn es ergibt, dass es das Gespräch tatsächlich gab... Er weiß schließlich am besten, was er wann wie gemacht hat. Sollte ja auch im Telefon ersichtlich sein, ob und was da passiert ist, sofern es noch nicht zu weit zurückliegt....

  • Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.

    • :)
    • :(
    • ;)
    • :P
    • ^^
    • :D
    • ;(
    • X(
    • :*
    • :|
    • 8o
    • =O
    • <X
    • ||
    • :/
    • :S
    • X/
    • 8)
    • ?(
    • :huh:
    • :rolleyes:
    • :love:
    • 8|
    • :cursing:
    • :thumbdown:
    • :thumbup:
    • :sleeping:
    • :whistling:
    • :evil:
    • :saint:
    • <3
    • :!:
    • :?:
    Maximale Anzahl an Dateianhängen: 10
    Maximale Dateigröße: 1 MB
    Erlaubte Dateiendungen: bmp, gif, jpeg, jpg, pdf, png, txt, zip

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!