Gundgebühr für Tarif mit Smartphone nach 25 Monaten günstiger?

  • hi,


    ich habe da mal eine Frage an euch Tarif-Spezialisten. Die Telekom, Vodafone und auch Handelsketten wie Saturn oder Media Markt bieten Handyverträge mit einem Smartphone mit einer Laufzeit von 24 Monaten an. Hinzu kommt eine einmalige Zuzahlung für das Gerät bei Abschluss


    Die Tarife mit Handy sind zumindest bei der Telekom und Vodafone in Sachen Grundgebühr teuerer als die SIM-Only-Varianten. Was passiert wenn ich den Tarif nicht kündige? Zahle ich dann ab dem 25. Vertragsmonat automatisch weniger Grundgebühr? Das Handy wurde im Tarif ja über 25 Monate finanziert und wenn ich kein neues Handy im Tarif benötige würde ich doch umsonst mehr zahlen?


    Wenn die Grundgebühr ohne Handy nach dem 25. Monat nicht sinkt, würde ich das fast als Abzocke bezeichnen, weil man schließt ja bei Vertragsabschluss einen Tarif mit Handy für 24 Monate ab und erhält ab dem 25 Monat nicht automatisch ein neues Handy. Man würde ja somit weniger Leistung für die gleiche Grundgebühr erhalten.


    Wie handhaben das die Anbieter aktuell?

  • Ja, in der Regel läuft die Handyoption, die in diesen Tarifen enthalten ist, auch nach 24 Monaten weiter, sofern man nicht kündigt oder in eine aktive Verlängerung (also wieder 2 Jahre) mit einem Simonly-Tarif abschließt.
    Die automatische Verlängern wenn man verpasst zu kündigen heißt ja wieder ein Jahr - dann bezahlt man ggf. auch die 10 Euro, 15 Euro, 20 Euro oder was immer der Anbieter als Handyoption erhebt auch weiter.


    Anders sieht das aus, wenn Tarif und Handy voneinander getrennt berechnet werden. Das ist etwa direkt bei o2 der Fall. Hier bucht man einen Simonly-Tarif und eine zinsfreie Finanzierung für das Gerät. Hat man die Raten über 12 oder 24 Monate abbezahlt, endet die Fiannzierung automatisch. Kündigen muss man diese nicht, allerdings den Tarif - denn der läuft ja separat. Vergisst man den zu kündigen, bezahlt man aber ab dem 25. Monat auch nur den Tarif und nicht mehr das Handy (das ist ja automatisch ausgelaufen).


    Die meisten Tarife werden allerdings mit einer klassischen Handyoption angeboten, wie oben erklärt, bei der das Handy weiterläuft, wenn man verpasst, zu kündigen oder nicht verlängern möchte.


    Abzocke ist das leider nicht, zumindest nicht vor dem Gesetz ;)
    Einen Anspruch auf ein neues Handy nach den 2 Jahren hat man auch nicht direkt, das hat vor einiger Zeit auch ein Gericht entschieden.


    Wir haben in unserem Newsblog einen Artikel dazu. Ich zitiere mal eine der wichtigen Stellen:


    "Das Amtsgericht München erteilte dem Begehren des Mannes jedoch eine Absage und schloss sich seiner Argumentation nicht an. „[…] bei der stillschweigenden Vertragsverlängerung handelt es sich um nichts anderes als ein nach den ursprünglichen Vertragsbedingungen vorgesehenes Weiterlaufen des Vertrages“, heißt es in der Urteilsbegründung. Anders verhalte es sich bei einer aktiven Verlängerung um weitere 24 Monate, bei der ein neuer Vertrag zu „zu abweichenden Bedingungen“ geschlossen werde. In den Augen der Richter können ein Kunde dabei auch ein neues Handy verlangen.


    Die Kosten für ein Handy, welches in Tarifen „mit Handy“ inkludiert ist, laufen bei einer automatischen Verlängerung unverändert weiter, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Kunden, die nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit keine Veränderung vornehmen oder keine Verlängerung durchführen, müssen diese Gebühren weiterhin bezahlen. Der Zusatz „mit Handy“ begründet keine Verpflichtung zur regelmäßigen Bereitstellung eines neuen Mobiltelefons."


    Vollständig nachzulesen hier: Urteil: Zusatz „Mit Handy“ auch ohne Handy gültig


    Am Ende kommt es stark darauf an, welches Modell bei einem Tarif zum Einsatz kommt. Sobald da eine "Handyoption", "+Handy", "mit Handy", "Handyzuschlag" oder was vergleichbares steht, läuft das wie oben.
    Kurz gesagt: Ist das Handy im Vertrag mit drin sollte man kündigen oder zumindest um 2 Jahre verlängern.


    Ist das Handy separat, unterschreibt man ggf. also zweimal, dann läuft das meist automatisch aus. Aber auch nicht zwingend immer, man sollte also immer genau schauen, was man für Bedingungen unterschreibt und bucht.

  • Bei Handymiete sinkt die Grundgebühr auch nach 24 Monaten, allerdings geht ja dann auch das Handy zurück.
    Bei Tarifen mit Handy ist das automatische Absenken des Grundpreises nach 24 Monaten nicht marktüblich, bei kleineren Anbietern kommt das aber gelegentlich schon vor.

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