Hallo,
da viele Probleme mit diveresen Sms-Seiten haben, habe ich mich in vielen Foren schlau gemacht und kann folgende Daten posten:
1. Ist der Vertrag überhaupt rechtswirksam?
§ 106 BGB
Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger
Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt
§ 110 BGB
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Anm: Bei einem Abonnement tritt die vollständige Wirksamkeit nur nach § 107 BGB nicht nach § 110 ein, weil diese Vorschrift voraussetzt, dass der Minderjährige seine Leistungspflicht in vollem Umfang erfüllt hat. Dies ist aber dann der Fall, wenn ein Monatsbetrag gezahlt worden ist, ansonsten ist der Vertrag schwebend unwirksam nach § 107 BGB.
Weitere Infos dazu unter
http://www.lawblog.de/index.ph…2006/04/03/scharfe-babes/
http://www.euroconsumatori.org/16842v16921d26844.html
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2. Geburtsdatum wurde absichtlich gefälscht
Dazu kann ich nur schreiben was ich in den meisten Foren gefunden haben:
1. Eltern haften nicht für ihre Kinder sondern nur für die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht
2. Mit allergrößter Sicherheit wird gegen keinen jugendlichen Anmelder ein Strafverfahren wg. "Betrugs" eingeleitet werden
3. Eine falsche Altersangabe kann wohl kauzm zur Aushebelung der Jugendschutzvorschriften im BGB führen. Schließlich passiert es doch auch tagtaäglich im realen Geschäftsverkehr, dass sich unter 18-jährige a) als solche nicht erkannt werden und b) sich auch schonmal als volljährig ausgeben. Wenn der Verkäufer dann nicht den Ausweis verlangt hat er wohl schlechte Karten die Wirksamkeit des Vertrags zu erreichen.
Die schwebende Unwirksamkeit gilt auch dann, wenn der Minderjährige falsche Angaben zum Alter gemacht hat. Der Kaufmann muß sich davon überzeugen, daß er es mit einem volljährigen Geschäftspartner zu tun hat.
P.s. Wie immer keine Rechtsberatung, sondern meine Meinung!