Katastrophenrechnungen

  • AW: Katastrophenrechnungen


    Ede,


    so wünschenswert der Verbindungsnachweis auf der SIM-Karte auch ist, so wenig hätte uns das geholfen. Wir hatten ja das unselige Zusammentreffen des Diebstahls und der erst danach eingehenden Rechnungen. Jede Lösung stößt irgendwann an Grenzen, und in diesem Fall sollte auch der gesunde Menschenverstand zu seinem Recht kommen.


    Ich habe der Telekom u. a. auch den kurzen Schriftwechsel zukommen lassen, den ich von meinem Handy an eine der unbekannten Nummern geführt habe:


    "Guten Tag,

    wir bitten um Ihre Hilfe: die Telekom belastet unserem betrieblichen
    Mobiltelefon 0151/xxxxxxxx im Oktober mehrere hundert Euro
    Gesprächskosten, die angeblich durch Anrufe auf Ihre, uns jedoch
    unbekannte Nummer angefallen sein sollen.

    Können Sie u. U. etwas nachvollziehen?

    Mein Name ist xxxxxxx xxxxxxxxx, xxxxxxxxx Straße xx, 50xxx Köln.

    Danke für Ihre Hilfe!

    Gesendet: 25.11.2012, 13.06 Uhr




    Antwort auf 0160/xxxxxxxx (mein Handy) um 13.39 Uhr: „Ich kenne sie nicht und habe
    keine ahnung wovon sie reden. Daher bitte ich sie mich nicht mehr anzuschreiben



    Antwort auf 0151/xxxxxxxx (beanstandetes Handy) um 14.46 Uhr:
    Ich kenne sie net und habe keine ahnung wovon sie reden. Bitte
    schreiben Sie mich nicht mehr an


    Spätestens jetzt hätten doch alle Glocken klingeln müssen!



    So long, schau'n mer mal! :up:

  • AW: Katastrophenrechnungen


    Moin nochmal...!


    Spätestens jetzt hätten doch alle Glocken klingeln müssen!


    Die haben bei mir schon geklingelt, als ich das erste mal über das anonymisiert eingestellte Urteil gestolpert bin.


    Hier wird der Anschein vermittelt, als wenn der Klägerin durchaus bewusst war, das mit der Sperrung der SIM und Diebstahlmeldung der Sache, maßgebliches Beweismittel außerhalb der Hoheit der beklagten Partei, gelangt ist.


    Unabhängig von der Motivation, stellt sich mir die Frage, wie viele Geräte mit eingelegter Sim-Karte unter den Nummern "+49 180 3 302202" oder "+49 180 5 229494" täglich gesperrt werden.


    Bei 60.3 Mio´s Mobilfunkkunden Stand Ende 2011, wären kleinere Beträge unterhalb eines für eine Strafanzeige erheblichen Streitwerts, auch ein hübsches Sümmchen geworden. :ironie


    Trotzdem viel Erfolg


    VG Ede

    ✂ - - - - - - - - - - - - - - - - HIER ABTRENNEN - - - - - - - - - - - -

    Zitat

    Nobody belongs anywhere, nobody exists on purpose,
    everybody's going to die. Come watch TV...!

  • AW: Katastrophenrechnungen


    Die Antworten der Zielnummern sind aber auch seltsam... Wenn ich so eine Anfrage bekommen würde, würde ich zur Klärung beitragen wollen und würde nicht lapidar "Ich kenn dich nicht, schreib mich nie wieder an" antworten....

  • AW: Katastrophenrechnungen


    Hallo,


    ein Rat von mir - ich habe so etwas schon einmal erlebt, allerdings nicht mit der Telekom -: Nicht abschrecken lassen. Hier muss sich gekümmert werden, der Sachverhalt sollte ggf. einmal einem Anwalt vorgelegt werden.

  • AW: Katastrophenrechnungen


    der Sachverhalt sollte ggf. einmal einem Anwalt vorgelegt werden.


    Da liegt der Vorgang seit dem 19. Februar, wir waren die Faxen dicke. Jedoch hat unser Rechtsbeistand schon bei unserer ersten Anfrage wie folgt geantwortet: "Einschlägige Erfahrungen haben allerdings gezeigt, dass auch auf unsere Anwaltsschreiben ebenfalls häufig nicht reagiert wird und es mangels konkreten Ansprechpartner schwierig ist, eine Klärung herbeizuführen."


    Wir haben daher versucht, über "Telekom hilft" einen klaren Ansprechpartner benannt zu bekommen. Es blieb bei einer Postfachadresse.


    Der Eindruck, dass das bewusste Ignorieren eines Problemkunden Methode hat, drängt sich auf.

  • AW: Katastrophenrechnungen


    Die Antworten der Zielnummern sind aber auch seltsam...


    Das "Ich kenne Sie net" klingt nach dem Sprachgebrauch einer junge Dame. Die wird urplötzlich von einem ihr unbekannten Mann angesprochen. So ungewöhnlich sehe ich die Reaktion daher nicht, wenn ich mir auch mehr versprochen hatte.


    Lt. anwaltlicher Auskunft genießen die Inhaber besagter Rufnummern jedoch Persönlichkeitsschutz und können nicht offiziell kontaktiert werden. Die Ermittlung der Person kann erst im Laufe des Verfahrens eingeleitet werden. Was jetzt noch einfach hätte abgehen können, entwickelt sich zu einer Zangengeburt mit Widerhaken. Für alle Beteiligten, auch die Inhaber der uns nicht bekannten Nummern.

  • AW: Katastrophenrechnungen


    Zitat

    Das "Ich kenne Sie net" klingt nach dem Sprachgebrauch einer junge Dame. Die wird urplötzlich von einem ihr unbekannten Mann angesprochen. So ungewöhnlich sehe ich die Reaktion daher nicht, wenn ich mir auch mehr versprochen hatte.


    Gut, so alt bin ich ja auch noch nicht :D

  • AW: Katastrophenrechnungen


    Da liegt der Vorgang seit dem 19. Februar, wir waren die Faxen dicke. Jedoch hat unser Rechtsbeistand schon bei unserer ersten Anfrage wie folgt geantwortet: "Einschlägige Erfahrungen haben allerdings gezeigt, dass auch auf unsere Anwaltsschreiben ebenfalls häufig nicht reagiert wird und es mangels konkreten Ansprechpartner schwierig ist, eine Klärung herbeizuführen."


    Wir haben daher versucht, über "Telekom hilft" einen klaren Ansprechpartner benannt zu bekommen. Es blieb bei einer Postfachadresse.


    Der Eindruck, dass das bewusste Ignorieren eines Problemkunden Methode hat, drängt sich auf.


    Guten Morgen,


    ich bin gespannt, wie dieser Fall ausgeht. Ja, ich erlebe es bei der KDG aktuell, dass man unbequemen Kunden einfach irgendwann nicht antwortet oder aber den Fall künstlich verkompliziert.

  • AW: Katastrophenrechnungen


    Es ist vorbei!


    Aufatmen im Hause, die leidige Angelegenheit ist Vergangenheit. Auf die Initiative unseres Anwalts hin hat die Telekom einen Vergleichsvorschlag angenommen. Dummheit gehört bestraft; wir stehen uns besser als bei unserem eigenen Februarvorschlag.


    Kern der Dinge ist wohl ein Urteil des OLG Arnsberg (mir leider nicht bekannt), das in anderer Sache den Einzelverbindungsnachsweis als unzureichend für den Anspruch des Anbieters definierte: dieser muss den Nachweis erbringen, dass die dort aufgelisteten Gespräche tatsächlich stattgefunden haben.


    Für uns ist das zunächst mal in Ordnung, wo da aber Sinn und Zweck eines EVN bleibt, der ja schließlich in anderen Zusammenhängen vielleicht auch einmal dazu herhalten müsste, tatsächlich vorgenommene Verbindungen zu bestätigen, wissen die Götter.

  • AW: Katastrophenrechnungen


    Moin nochmal...!


    War aber schon immer so, das ein Einzelverbindungsnachweis keine "beweismittelfähige Urkunde" darstellt. Den kannst Du mit etwas Kenntnissen in Exel und Word täuschend echt selber nachbauen.


    Auch die Beweislastumkehr bei strittigen Rechnungen gibts für das TKG schon eine ganze Weile.


    Das Wissen die Anbieter im konkreten Einzelfall auch ganz genau. Nur die gutsherrliche Borniertheit der Anbieter, lässt sich leider erst mit einem Anwalt wirkungsvoll aufbrechen.


    Die Hürde die Latte zu überspringen liegt für den Kunden in solchen fällen verdammt hoch.


    In diesem Sinne


    VG Ede

    ✂ - - - - - - - - - - - - - - - - HIER ABTRENNEN - - - - - - - - - - - -

    Zitat

    Nobody belongs anywhere, nobody exists on purpose,
    everybody's going to die. Come watch TV...!

  • AW: Katastrophenrechnungen


    Möglicherweise ist das Urteil hier gemeint:


    Das klingt sehr danach, unser Anwalt hat jedoch im Gespräch darauf verwiesen, dass es nicht ausschließlich um das Verwerfen nicht nachvollziehbarer Forderungen ging; das Gericht habe zudem dargelegt, dass auch die Fortführung des zugrunde liegenden Vertrages für den Kunden unzumutbar sei, da fehlerhafte Abrechnungen auch die Vertrauensbasis zum Anbieter nachhaltig schädigen.


    Alles in Allem ein Desaster für Mobilfunkanbieter, so wie ich das sehe. Letzten Endes können die angesichts Dessen ja nur rechtssicher arbeiten, wenn sie eine Allround-Flat anbieten. Aber gerade vor diesem Hintergrund ist die Bockigkeit der Telekom umso weniger zu verstehen. In unserem Fall hat das nun nicht nur zum Vertragsende im eigentlichen Fall geführt, sondern auch 2 weitere Mobilfunkverträge sowie den festen Büroanschluss gekostet. Dämlicher geht's nimmer!

  • AW: Katastrophenrechnungen


    Da verweise ich doch dann mal ganz dreist zu Wie ich einmal versuchte meinen Telekomanschluss zu kündigen (und es noch tue) :p


    Mir wollte die Telekom mal verschiedene Internetanschlüsse berechnen, scheinen wirklich dringend Geld zu brauchen ... zumal sie sowieso bald Kunden verlieren. Ein wie hier geschildertes Verhalten kenne ich zwar von anderen Anbietern aber bei der Telekom ist mir das neu :O
    Danke dafür, mir kamen auch schon ein paar Rechnungen spanisch vor, habs aber nicht weiter verfolgt ...

  • AW: Katastrophenrechnungen


    ... und da hatte ich gedacht, die Kuh wäre jetzt vom Eis. Von wegen!


    Meine Chefin und Lebenspartnerin hat Anfang Juli den Leasingvertrag für ihren nicht mehr gebrauchten Wagen ablösen wollen und dazu einen Kleinkredit zur Überbrückung bis zum Weiterverkauf angefragt. Aufgrund einer negativen SCHUFA-Auskunft wurde dies verwehrt - lange Gesichter allenthalben, vor allem keine Erklärung dafür. Die angeforderte Selbstauskunft brachte nun die Erkenntnis, dass "Hinweise auf vertragswidriges Verhalten" vorliegen, und dies ist dem Passus "Telekom Deutschland GmbH Sparte t-mobile hat unter der Nummer .... darüber informiert, dass ein Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen vorliegt und daher ein Abwicklungskonto existiert zu verdanken. In der Tat hat die Telekom den durch Vergleich aufgehobenen Vertrag "gekündigt" und dadurch im automatisierten Datenaustausch der SCHUFA nun meine Lebensgefährtin als unzuverlässige Vertragspartnerin dargestellt. Dass trotz rechtzeitiger Zahlung des vereinbarten Vergleichswertes von 200 € die Kanzlei Seiler & Kollegen in Heidelberg eine Woche später hierfür eine Kostenrechnung aufmachten und uns eine Zahlungsaufforderung ins Haus schickten, rundet das Bild ab.


    Bequemerweise enthält das heute eingegangene Schreiben der Anwälte bzgl. der (nicht auf unser, aber auf Einschreiten unseres Anwalts hin) Erledigung der Forderung den "Hinweis unseres Auftraggebers", dass der SCHUFA-Eintrag zwar als "ausgeglichen am..." automatisch gemeldet werde, dies jedoch weitere 3 Jahre mit dem Zusatz erhalten bliebe. Eine Löschung werde nicht erfolgen. Bei Forderungen bis 2.000 € habe man sich an die zuständige SCHUFA-Geschäftsstelle zu wenden.


    Ende Mai hätte der Fall erledigt sein sollen, ein für alle mal. Jetzt sollen (einmal mehr) wir losrennen, um die Sch...e der Telekom aus der Welt zu räumen? Es ist schlicht zum K...en.


    Am 29. Juli, nach Bekanntwerden der Ursache des miserablen SCHUFA-Eintrags, wurde nun auch der fünfte und letzte Telekom-Vertrag gekündigt. Auf die erbetene Bestätigung warten wir noch heute. Geht es ums Eintreiben unberechtigter Forderungen, ist die Telekom bedeutend schneller.

  • Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.

    • :)
    • :(
    • ;)
    • :P
    • ^^
    • :D
    • ;(
    • X(
    • :*
    • :|
    • 8o
    • =O
    • <X
    • ||
    • :/
    • :S
    • X/
    • 8)
    • ?(
    • :huh:
    • :rolleyes:
    • :love:
    • 8|
    • :cursing:
    • :thumbdown:
    • :thumbup:
    • :sleeping:
    • :whistling:
    • :evil:
    • :saint:
    • <3
    • :!:
    • :?:
    Maximale Anzahl an Dateianhängen: 10
    Maximale Dateigröße: 1 MB
    Erlaubte Dateiendungen: bmp, gif, jpeg, jpg, pdf, png, txt, zip

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!