Klarmobil bucht ab - kein Kundenverhältnis vorhanden

  • Mahlzeit,


    ich habe nicht schlecht gestaunt, als ich eine Abbuchung von 3 Euro auf meinem Konto von der Firma Klarmobil fand. Ein Kundenverhältnis besteht dabei seit Jahren nicht mehr.


    Die Hotline konnte mir natürlich nicht helfen, ohne Rufnummer geht kein Weg ins System. Angeblich wäre diese auf dem Kontoauszug zu finden. Mehr als Rechnungsnummer und Postennummern fand ich nicht... "Wenn Ihre Bank das nicht anzeigt, kann ich nichts dafür"...:gruebel:


    Auf zur Bank und nachgefragt... dort schaute man mich ungläubig an... "Die Deutsche Bank verschweigt keinerlei Buchungsdetails". Also wieder heim und an die Hotline...


    Das Spiel war bereits bekannt. Rufnummer bitte... die Leier ging von vorn los. :motz: Man gab mir den Tipp, eine E-Mail zu scheiben. Das machte ich promt, Ticket kam... Antwort nach 3 Wochen jedoch keine :down:


    Zu meiner Freude buchte Klarmobil weitere 2 Euro ab. Die Buchung erfolgte mit "Klarmobil sagt Danke", ohne Rufnummer, nichts. Die Hotline sang das bekannte Lied, ich müsse Kunde sein. Namentlich fand man mich nirgends im System, weder Anschrift, noch Geburtsdatum.


    Heute ging ein Fax an die unseriöse Firma, ich bin gespannt, was passiert :ironie

  • AW: Klarmobil bucht ab - kein Kundenverhältnis vorhanden


    Moin erstmal...!


    Was glaubst Du denn, was Du mit einem Fax dort bewirken wirst, außer das sich jemand dort die Mühe macht es aus dem Gerät in den Müll zu befördern. Was Beweismittelfähigkeit im Schriftverkehr angeht, brauchst Du anscheinend etwas Nachhilfe.


    So einen Vorgang regelst Du per Einschreiben mit Rückschein und Aufforderung zur Stellungnahme unter Fristsetzung. Wenn die Abbuchung per Lastschrift erfolgt ist, kannst Du diese zurück buchen lassen. Dann nehmen die auf der Gegenseite schon den Finger aus dem Allerwertesten.


    In diesem Sinne


    Vg Ede

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    Zitat

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    everybody's going to die. Come watch TV...!

  • AW: Klarmobil bucht ab - kein Kundenverhältnis vorhanden


    Wenn du dir sicher bist, dass du kein aktives Vertragsverhältnis hast und auch keine Zahlungen aus einem früheren mehr offen sind (Achtung, offene Beträge verjähren erst nach 3 Jahren), würde ich auch zurückbuchen und mal der Dinge harren, die da kommen.
    Wenns ums Geld geht, meldet sich da schon jemand....

  • AW: Klarmobil bucht ab - kein Kundenverhältnis vorhanden


    Den Ede ignoriere ich mal, sein seidenes Halbwissen ist nicht zweckdienlich.


    Zurückbuchen erhöht nur die Kosten. Den Fehler machen viele. Ich hatte mal eine kostenlose Karte von denen (Prepaid). Wenn dort berechtigte Forderungen bestehen sollten, würde ich die Rücklastschrift in beiden Fällen tragen.


    Daher der kostenlose Weg eines Faxes, natürlich mit Frist und dergleichen, an den Laden geschickt. Ein Fax ist dem Einschreiben gleichgestellt, denn oh Wunder kann ich den Versand sogar beweisen und oh Wunder... sogar den Empfang :)


    VG

  • AW: Klarmobil bucht ab - kein Kundenverhältnis vorhanden


    Wie von kirsch erwähnt, wenn man sich sicher ist, das keine Forderungen bestehen,
    dann auf jeden Fall zurückbuchen lassen.


    Bist du dir unsicher, hat lifestyler recht, dann kommen Kosten auf dich zu.


    Wichtig ist hier zu unterscheiden, ob Forderungen bestehen können oder nicht.


    Und ob man sein Ansinnen per Fax oder Einschreiben mitteilt ist einerlei, belegbar sind beide.

  • AW: Klarmobil bucht ab - kein Kundenverhältnis vorhanden


    Moin nochmal...!


    Es wäre nicht das erste mal, das ich in diesem Forum oder woanders lese, das ein Fax nicht als amtlich zugegangen gilt.Vielfach legen die Mobilfunkanbieter schon in den AGB fest, was sie als "Zugang" aktzeptieren.
    Das geht so weit, das der Anbieter ein Vertragssäumnis oder eine Sperre per SMS mitteilt, vom Nutzer aber den Zugang einer Stellungnahme schriftlich mit Zugang einfordert.


    Zitat


    Die Frage, ob ein "OK"-Vermerk im Sendebericht des Fax-Gerätes den Zugang des Faxes beim Empfänger beweist, ist aktuell immer noch Gegenstand unterschiedlicher Entscheidungen.


    Die überwiegende Rechtsprechung hat einen Sendebericht mit "OK"-Vermerk bislang nicht als Beweis für die vollständige Übermittlung eines Schriftstücks angesehen. Die überwiegende Meinung geht bisher davon aus, dass der „OK-Vermerk” weder den Beweis für einen Zugang des Faxes beim Empfänger, noch für einen Anscheinsbeweis des Zuganges ausreichend ist


    @ Lifestyler Zwischen Wissen und Erfahrung solltest Du Dir vielleicht erst ein Urteil bilden, wenn Du Dich hier mehr eingelesen hast.


    Amtlich beweismittelfähig gilt in der Rechtsprechung immer noch der Zugang gegen Empfangsbekenntnis d. h. Einschrieben mit Rückschein. Das ist die sichere Variante für ein paar Euro, die Dir aber offensichtlich vom Anlass her zu viel waren.


    Wenn Du der Meinung bist aus Bequemlichkeit ein Fax in Anspruch zu nehmen, nur in der vagen Hoffnung, dass Du damit Deinem eigenen Anspruch auf Rechtssicherheit genüge getan hast, so solltest Du das bitte nicht verallgemeinern.


    Letztlich entscheidet ein Gericht welches Beweismittel für eine Klageerhebung zugelassen wird.


    Am Ende einer Schlacht werden die Toten gezählt. Deswegen lohnt es auch nicht sich weiter darüber auseinander zu setzen. Einer von uns ist am Ende klüger. Ich kann leicht damit leben, wenn am Ende Du der Jenige sein solltest.


    In diesem Sinne


    VG Ede

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  • AW: Klarmobil bucht ab - kein Kundenverhältnis vorhanden


    Bei mir auch passiert. Völlig schleierhaft wieso abgebucht wird. Heute eine Email an meine Bank geschrieben und um Rückbuchung und Sperrung der Kontodaten des Abbuchers gebeten. Bin gespannt was man machen kann. Liebe Grüße

  • AW: Klarmobil bucht ab - kein Kundenverhältnis vorhanden


    Zitat

    Zurückbuchen erhöht nur die Kosten. Den Fehler machen viele. Ich hatte mal eine kostenlose Karte von denen (Prepaid). Wenn dort berechtigte Forderungen bestehen sollten, würde ich die Rücklastschrift in beiden Fällen tragen.


    Richtig, einfach mal zurückbuchen sollte man nicht. Bei einem bestehenden Vertragsverhältnis oder dann, wenn die Möglichkeit noch offener Forderungen bestehen könnte, sollte immer erst einmal der Kontakt zum Abbuchenden gesucht werden. Sonst verteuert sich alles nur unnötig und verzögert die Klärung.


    Deswegen sagte ich ja, "Wenn man sich sicher ist" ;) Bestand nie ein Vertragsverhältnis oder ist es sicher, das keine Forderung mehr offen ist, dann kann natürlich auch gleich zurückgebucht werden. Man sollte sich aber sicher sein, ob das wirklich der Fall ist ;)

  • AW: Klarmobil bucht ab - kein Kundenverhältnis vorhanden


    Also mir wurde nun auch 4,-€ abgebucht.
    Bin seid Jan. 20011 kein Kunde mehr bei Klarmobil meine Nr. habe ich mit genommen zum nächsten Anbieter.


    Habe denen nun ne Mail geschickt .... auf Antwort werde ich wahrscheinlich ewig wrten.
    Werde das Geld morgen rückbuchen lassen und das Konto für Klarmobil sperren.


    Auch wenn die noch Anforderungen anscheinend hätten, was ich das das Konto auf null war da ich für die Mitnahme ja schon 29,00 € zahlen musste.
    Ich nun 2 Jahre und 11 Monate wo anders bin, können die nicht einfach so Geld abbuchen. Ohne eine Info oder Rechnung.


    Und wie ich hier gelesen habe dies müsste mit Einschreiben und Rückschein gemacht werden.
    Also ehrlich für die gebe ich keinen cent aus Einschreiben mit Rückschein das die mir die 4,- € wieder geben steht in keinem Verhältniss.
    Mal schauen was passiert wenn die die Rückbuchung bekommen das kostet ja denen erstmal Geld.

  • AW: Klarmobil bucht ab - kein Kundenverhältnis vorhanden


    Moin erstmal...!


    Bei @ Lifestyler wie Du im Eingangspost lesen kannst, ist ja offensichtlich die gleiche Masche abgelaufen. Leider bis dato keine Rückmeldung zum Sachstand. Mal abwarten was dabei heraus kommt, so wie ich das heraus gelesen habe, standen ebenfalls keine Ansprüche mehr im Raum.


    Wenn so was Methode wird machen irgendwann auch Krümel von 4 € in der Masse einen fetten Keks...!


    In diesem Sinne


    VG Ede

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    Zitat

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    everybody's going to die. Come watch TV...!

  • AW: Klarmobil bucht ab - kein Kundenverhältnis vorhanden


    Zitat

    Ich nun 2 Jahre und 11 Monate wo anders bin, können die nicht einfach so Geld abbuchen. Ohne eine Info oder Rechnung.


    Einfach abbuchen ohne Info dürfen sie nicht, das stimmt so weit.


    Offene Beträge selber verjähren allerdings erst nach 3 Jahren, beginnend ab 1. Januar des Folgejahres. So gesehen könnte also durchaus nach 2 Jahren und 11 Monaten noch eine Forderung kommen - sofern tatsächlich noch was offen ist.

  • AW: Klarmobil bucht ab - kein Kundenverhältnis vorhanden


    Hallo zusammen,


    gibt es hier etwas Neues? Ich habe das selbe Problem, mal 3 mal 5 Euro. Ich erreiche weder über Hotline noch Kontaktformular jemanden...seit Tagen


    Grüße


    Tim

  • AW: Klarmobil bucht ab - kein Kundenverhältnis vorhanden


    Ich habe via Mail denen die Abbuchung vom Konto untersagt und um eine schriftliche Rechnungsaufstellung gebeten.
    Ich erhielt eine Ticketnummer, mit der Bitte um etwas Geduld.
    Das vor vor 10 Tagen.
    Heute war eine !.Mahnung in der Post. Diese habe ich wieder via Mail an info@klarmobil.de reklamiert, da ich nur Rechnunsnummern der Rückbuchungen, aber keinen Beweis über genutzte Dienste oder ähnliches, erhielt.
    Für weitere Abbuchungsversuche habe ich mit einer Anzeige gedroht. Schauen wir mal was in Folge passiert.
    Gruß ,Peter

  • AW: Klarmobil bucht ab - kein Kundenverhältnis vorhanden


    Ich wäre Gast Peter sehr dankbar wenn er weiter auf dem Laufenden hält, da ich das gleiche Problem habe.


    habe vor 1,5 jahren einen Anruf bekommen in dem, ohne die Angebe von welchem Anbieter er stammt, irgendwas über meine aktuellen Prepaid bedingungen geredet wurde. Damals war ich bei vodafone, deshalb dachte ich es sei ein anruf von denen, irgendwas wurde erzählt darüber ich zahle zu viel. ich wollte nicht unhöflich sein, hör mir den mist an, am ende wird mir einen neue prepaidkarte mit anderen preisen angeboten 15€ karte mit 10€ startguthaben wie man sie in jedem supermarkt bekommt. ich sag ok , weils mir eigentlich egal war, wollte mir sowieso in nächster zeit ein smartphone mit vertrag holen.
    hab die prepaid karte bekommen (von klarmobil?), aber nie benutzt, weil ich dann nen vertrag mit smartphone einige monate später bekommen habe.
    Also habe ich von denen eine nie benutzte prepaidkarte zu hause dessen guthaben vermutlich inzwischen verfallen ist und für die ich niemals irgendwas unterschrtieben habe.
    seit herbst wird mir jetzt monatlich 3 bis 5 € abgebucht??!
    habe es zurückbuchen lassen und bekomme sofort nen tag später eine mahnung von klarmobil das geld innerhalb der nächsten 7 tage zu überweisen.
    Ich habe kein benutzerkonto und nichts bei denen und so wie ich das sehe gibt es keine möglichkeit über kundennummer oder rechnungsnummer einsicht in meine Rechnung für die nie benutzte PREPAID!!! karte zu bekommen und herauszufinden wofür sie mein geld abbuchen!

  • AW: Klarmobil bucht ab - kein Kundenverhältnis vorhanden


    Zitat

    Ich habe via Mail denen die Abbuchung vom Konto untersagt und um eine schriftliche Rechnungsaufstellung gebeten.


    Warum werden solche wichtigen Dinge eigentlich immer per Mail gemacht?
    Wenn du die Einzugsermächtigung entzieht, dann muss das schriftlich geschehen. Emails sind rechtlich nicht wirklich bindend, wundert mich also nicht, wenn das keinen interessiert.


    Wichtige Vertragsdinge, etwa Reklamation, Kündigung, Entzug der Einzugsermächtigung, ect. immer schriftlich per Brief oder meinetwegen Fax einreichen. Eine Email könnt ihr schicken, wenn ihr ein Tarifangebot oder die Telefonnummer der netten Callcenter-Mitarbeiterin haben wollt.


    Zitat

    Diese habe ich wieder via Mail an "info@klarmobil.de" reklamiert,


    Weil das bisher per Mail immer so gut funktioniert hat, oder? Ne sorry, aber da hab ich langsam auch nur noch bedingt Verständnis :D

  • AW: Klarmobil bucht ab - kein Kundenverhältnis vorhanden


    Zitat

    Also habe ich von denen eine nie benutzte prepaidkarte zu hause dessen guthaben vermutlich inzwischen verfallen ist und für die ich niemals irgendwas unterschrtieben habe.
    seit herbst wird mir jetzt monatlich 3 bis 5 € abgebucht??!


    Leider sind dir hier zwei typische Fehler unterlaufen. Auch wenn es dir jetzt nicht mehr viel nützt, eine kurze Erklärung für die Zukunft.


    Man sollte nie davon ausgehen, dass die Nichtaktivierung/Nichtnutzung einer Simkarte irgendeinen Einfluss auf eventuelle Zahlungen hat. Systemseitig werden die Simkarten eh schon aktiviert bevor sie überhaupt in den Versand gehen. Die Anbieter sind zudem ja nicht blöd und schützen sich gegen Dinge wie "kam nie zustande weil nie aktiviert". Entsprechend machen sie die Berechnungen und Zahlung entweder erst gar nicht von einer Aktivierung durch den Kunden abhängig oder aktivieren die Karten nach einer gewissen Zeit automatisch. Die Simkarte unangetastet liegen zu lassen, entbindet entsprechend nicht automatisch von etwaigen Zahlungen.
    Gleiches gilt für zugebuchte Optionen. Auch diese sind in der Regel nicht an eine Aktivierung oder tatsächliche Nutzung gebunden.


    Als zweiter Tipp, Verträge müssen nicht unterschrieben werden oder schriftlich vorliegen. Das BGB legt für Verträge im allgemeinen keine feste Form vor. Es gibt zwar für bestimmte Rechtsgeschäfte, etwa Grundstücksübertragungen, gewisse Vorgaben, diese gelten jedoch nicht für normale Verbrauchergeschäfte. Das heißt, Verträge können auch mündlich geschlossen werden und müssen nicht schriftlich erfolgen oder unterschrieben werden. Etwas anderes wäre im täglichen Leben auch recht umständlich. Bestes Beispiel, Brötchen beim Bäcker. Rechtlich gehst du mit deinem Wunsch "3 Doppelte bitte" einen gültigen Vertrag ein. Keiner würde dafür erst einen schriftlichen Vertrag mit Unterschrift eingehen ;) Dein Wunsch und die Bezahlung in Verbindung mit dem Aushändigen der Brötchen durch die Bäckerin und ihre Bereitschaft, dein Geld anzunehmen, stellt ein rechtlich verbindliches Geschäft dar. Ihr seit einen mündlichen Kaufvertrag eingegangen.


    Entsprechend kann ein Mobilfunkanbieter mit dir auch einen mündlichen Kaufvertrag eingehen, bspw. indem er dich anruft, dir was anbietet und du Ja sagst. Das Argument, es läge kein schriftlicher Vertrag oder eine Unterschrift vor, zählt hier also nicht wirklich.

  • AW: Klarmobil bucht ab - kein Kundenverhältnis vorhanden


    Mir ist schon klar, das mündliche Verträge bindent sein können, aber seit wann steht eine prepaid karte in verbindung mit einem vertrag?
    sie fragt willst du die karte, ich sage ja, sie sagt die kostet 15 € dürfen wir das abbuchen, ich sage ja....
    da war der müdliche vertrag der von beiden seiten eingehalten wurde, ich sehe allerdings hierraus keine berechtigung nach jahren einfach geld von meinem konto abzubuchen

  • AW: Klarmobil bucht ab - kein Kundenverhältnis vorhanden


    Stimmt schon, mündliche Verträge sind zwar gültig, müssen im Zweifel aber eben von der Partei die was will nachgewiesen werden.


    Als Info am Rande, Rechnungen und fällige Beträge dürfen bis zu 3 Jahre nach ihrer Entstehung/Fälligkeit eingezogen bzw. verlangt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Frist von 3 Jahre erst am 1. Januar des Folgejahres beginnt. Es kann also gut sein, dass nach 2 Jahren noch eine Rechnung ins Haus flattert oder was abgebucht wird. Ist der Betrag unstrittig ist das rechtlich völlig okay.

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