• Bereits versandte Fotos über WhatsApp werden weder abgespeichert beim Messenger, noch verkauft und-vorausgesetzt deine Privatsphäre ist entsprechend aktiviert-sieht diese Fotos auch nur der Empfänger. WhatsApp besitzt ein Nutzungsrecht ausschließlich auf das öffentliche Profilbild und den gesetzten Status. Allerdings sind zwischen Personen gesendete Inhalte davon ausgenommen. Wenn du jemanden Fotos schickst musst du mit einer Verbreitung durch den Empfänger rechnen oder im Vorwege auf dein Bildrecht bzw. Eigentumsrecht bestehen. In deinem Fall kommt allerdings nicht klar hervor, ob es sich um Fotos, die du selbst per WhatsApp verschickt hast handelt, oder um Fotos aus anderen Quellen bzw. um Fotos von anderen Personen, als von Dir selbst. Besonders beim Versenden von Fotos von anderen Personen besteht ein Urheberrecht der fotografierten Person gegenüber. Hast du ein Foto von Dir versendet, musst du- zumindest meines Wissens-auch damit rechnen das es geteilt wird. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren beleeren.

  • Zitat

    Urheberrecht der fotografierten Person


    Nur der Vollständigkeit halber... Das Urheberrecht hat der, der das Bild gemacht hat, also an der Sache bzw. deren künstlerischen Leistung an sich. Die Person auf dem Bild hat wiederum das Recht am eigenen Bild. Sie kann, sofern sie das Bild selbst gemacht hat, gleichzeitig natürlich auch das Urheberrecht haben.


    Ansonsten gilt prinzipiell das Recht am eigenen Bild und damit kann eine nicht erlaubte Veröffentlichung untersagt werden. Zu beachten gilt hierbei allerdings der Kontext. So kann man sich bspw. nicht auf das Recht am eigenen Bild berufen, wenn man nur einer von vielen Abgebildeten ist, bei einem Gruppenbild zum Beispiel. Das wäre nur möglich, wenn der Fokus deutlich auf einem selbst liegt, man also der Mittelpunkt des Ganzen ist...


    Wenn man Bildmissbrauch vermutet, führt der Weg entweder über einen Anwalt (Stichwort Unterlassung) oder über die Polizei (sofern es straf-/zivilrechtlich relevant ist). WhatsApp braucht man das nicht melden, die sind dafür nicht zuständig. Es findet ja keine Veröffentlichung durch WhatsApp bzw. auf WhatsApp statt. Anders wäre das beispielsweise bei Facebook. Hier sind die Bilder ja meist öffentlich zugänglich, hier kann also um eine Löschung ersucht werden... Gegen den Poster selbst muss aber auch hier per Anwalt und Co. vorgegangen werden.


    Allerdings dürfte alles nicht zum tragen kommen, sofern ein Kontakt lediglich bereits übersendete Fotos weiterleitet. Damit muss man rechnen, wie Textil schon sagte... Sowas kann zwar auch in Richtung Unterlassung relevant sein, aber dafür müsste ein nachweisbarer Missbrauch bzw. ein Schaden vorliegen. Ein "Schau mal, wie Franzi auf dem Bild aussieht..." reicht da leider nicht...

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