MoWoTel vorzeitig gekündigt, Rufnummernmitnahme

  • Hallo,


    habe meinen Vertrag bei MoWoTel gekündig und noch ca. 8 Monate restlaufzeit (die natürlich bezahlt wird).


    Kündigung wurde bestätigt.


    Habe zu einem anderen Anbieter gewechselt und die Rufnummer mit genommen, alles ohne Probleme.


    Danach kam dann vom alten Anbieter MoWoTel eine neue Sim-Karte.
    Auf Rückfrage hieß es, da ich vorzeitig bei denen gekündigt hätte würde ein "Nachfolgevertrag" angelegt und daher bekäme ich die Sim und eine neue Nummer weil sie laut TKG dazu verpflichtet wären.


    Aus deren Schreiben (undeutliche Wortwahl) kann ich aber nicht rauslesen, ob da jetzt alles zum Kündigungszeitpunkt beendet ist, vor allem dieser Nachfolgevertrag, weiß da jemand Rat?

  • AW: MoWoTel vorzeitig gekündigt, Rufnummernmitnahme


    Wenn du deine Rufnummer vorzeitig zu einem anderen Anbieter mitnimmst, erhälst du von deinem alten Anbieter in der Regel eine neue Rufnummer, die dann für die restliche Laufzeit des alten Tarifs gilt.
    Zum Thema "Pflicht" ist das so eine Sache. Im TKG steht im § 46 nur etwas von "Auf Verlangen hat der abgebende Anbieter dem Endnutzer eine neue Rufnummer zuzuteilen."
    Allerdings machen das viele Anbieter automatisch, weil sie ja gleichzeitig auch die Pflicht haben, die gebuchten Konditionen für die Dauer der Laufzeit zur Verfügung zu stellen - auch wenn du sie nicht mehr nutzt - und das ja nur über eine SImkarte mit Rufnummer geht.
    So gesehen besteht diese "Pflicht" also, wenn auch nicht ganz so direkt. Da dein Altvertrag ja noch 8 Monate läuft, ist das in meinen Augen also in Ordnung immerhin bezahlst du ja auch noch die 8 Monate.
    Technisch kann es notwendig sein, in diesem Fall eine neue Simkarte bereitzustellen. Das kommt immer ein bisschen darauf an, wie der Anbieter es im System handhabt.


    Theoretisch ändert sich an deiner Kündigung und dem Beendigungszeitpunkt nichts. Eine Portierung, auch eine Vorfristige, ändert nicht den Status der Laufzeit und begründet keine Verlängerung. Die muss separat vereinbart werden. Da du das ja sicherlich nicht getan hast, sollte der Vertrag also nach wie vor in 8 Monaten auslaufen. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, frag bei Mowotel noch mal nach - aber wie schon gesagt, eine reine Portierung begründet keine Verlängerung oder Löschung der Kündigung.


    Das Wort "Nachfolgevertrag" dürfte sich nur auf die 8 Monate beziehen, da es trechnisch durch die neue Nummer nicht mehr der ursprüngliche Vertrag ist - aber das sind systembedingte Feinheiten, die sich theoretisch nicht auf die Laufzeit oder dergleichen auswirken.

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