Postident - Persoadresse ungleich Lieferadresse

  • Hallo,


    ich wollte heute mein Paket bei der Post abholen. Die haben es mir nicht ausgehändigt, weil auf meinem Perso noch meine altee Adresse steht und nicht die neue. Da ich mich beruflich erst nächsten Monat ummelden kann will ich aber nicht bis nächsten Monat warten um mein Paket zu bekommen. Reicht es nicht als Nachweis meinen Perso mit alter Adresse und meinen Mietvertrag (alte und neue Adresse stehen drauf) das Paket zu bekommen?


    Hiiiilfe :(


    Gruß Marcus

  • Keine Ahnung. Wenn du nicht mehr an der Adresse wohnst, die auf dem Perso steht, dann ist dieser in dem Sinne ja nicht mehr gültig bzw. so nicht mehr gültig. Kann gut sein, dass sie das deswegen ablehnen.
    Postident ist ja eigentlich genau dafür da, um mittels Perso die Daten zu verifizieren - setzt natürlich voraus, dass die auch mit dem übereinstimmen, was du angegeben hast.


    Sei da eh vorsichtig, es gibt seit einigen Zeit ein neues Gesetz, dass dich verpflichtet, dich binnen 2 Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung umzumelden.
    Wegen ein paar Tage mehr wird da keiner ein Fass aufmachen, aber im Zweifel drohen Ordnungsgelder bis 500 Euro.


    Beachten sollte man auch, wie lange die Filiale das Paket aufbewahrt. Meist geht sowas ja nach 7 Tagen "Lagerung" zurück an den Absender. Also auch da ggf. nicht allzu lange warten.

  • Wenn der Absender auch Gläubiger ist, hat er vertragsgemäß ein berechtigtes Interesse, den korrekten Verbleib der Sache und die Anschrift des Schuldners zu ermitteln, um im Verzugsfall seine Ansprüche durchsetzen zu können.


    Was für den ordnungsgemäßen Vertragsabschluss "ausreichend" ist bestimmt auch nicht der Schuldner. Vorausgesetzt, es handelt sich wie hier zu vermuten, ist um eine Finanzierung.


    [SIZE=20px]✌️✌️ VG Ede[/SIZE]

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    Zitat

    Nobody belongs anywhere, nobody exists on purpose,
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  • Ich denke eher, dass ist ein Handyvertrag (ggf. mit Handy), der online abgeschlossen wurde. Postident wird da ja häufig eingesetzt. Aber gerade da müssen die angegeben Daten mit denen des Ausweises auch übereinstimmen (Schuldner-Gläubiger-Prinzip wie schon von Ede genannt).
    Bei Abschluss im Shop muss der Mitarbeiter ja auch die Daten eintragen, die auf dem Ausweis stehen - auch wenn der Kunde dort ggf. gar nicht mehr wohnt.... Wenn man sich nicht an die Dinge halten müsste, die auf dem Ausweis stehen, dann hätte das ganze Dokument keinen wirklichen Sinn mehr.
    Deswegen hat man vor einiger Zeit auch die 2 Wochen Frist für die Ummeldung festgelegt, weil da manche erst 3 Jahre später hin sind...

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